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Title: AGB bis November 2022
URL: https://usercentrics.com/de/agb-bis-nov-2022/
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# Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Usercentrics Software (AGB) (gültig bis November 2022)

## 1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

1.1. Die Usercentrics GmbH, Sendlinger Str. 7, 80331 München (nachfolgend "Usercentrics" genannt) erbringt gegenüber ihren Kunden alle Leistungen auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” gennant), soweit im jeweiligen Vertrag nicht etwas Abweichendes geregelt ist. „Kunden“ im Sinne dieser AGB sind Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1.2. Diese AGB gelten für Usercentrics-Dienste. Zu den Usercentrics-Diensten im Sinne dieser AGB gehören bereitgestellte Software und überlassene Usercentrics-Codes für die Integration in Domains/ Apps.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden gelten nicht, es sei denn Usercentrics hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Usercentrics eine Bestellung des Kunden ausführt. Benötigt der Kunde neben dem eigentlichen Vertragsabschluss für seine interne Abwicklung die Generierung einer eigenen, gesonderten Bestellung, so gelten etwaige dort aufgeführte allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gleichwohl nicht.

## 2. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigung

2.1. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch beide Parteien zustande.

2.2. Die Vertragslaufzeit und entsprechend die Abrechnung beginnt mit dem im Vertragsangebot festgelegten Datum.

2.3. Der Vertrag beginnt am Tag des Inkrafttretens und gilt zunächst für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten, es sei denn, es wurde vertraglich eine längere Laufzeit vereinbart ("reguläre Vertragslaufzeit"); danach verlängert sich der Vertrag um einen oder mehrere zusätzliche Zeiträume von jeweils 12 Monaten ("Verlängerungslaufzeit"), wenn nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 30 Tagen zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Die Kündigung bedarf keiner Begründung und ist in Textform der anderen Partei zu erklären. (Jede reguläre Vertragslaufzeit und jede Verlängerungslaufzeit wird hier als "Laufzeit" bezeichnet).

2.4. Jede Partei kann diesen Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn: (i) die andere Partei gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der schriftlichen Benachrichtigung behebt; (ii) die andere Partei als bankrott oder zahlungsunfähig eingestuft wird, eine Generalabtretung zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt, ein Treuhänder oder Konkursverwalter für diese Partei ernannt wird oder ein Antrag von oder im Namen dieser Partei gemäß einem Konkurs- oder ähnlichen Gesetz gestellt wird.

2.5. Usercentrics ist berechtigt nach Vertragsbeendigung sämtliche, während der Vertragsdauer gespeicherten Daten unwiderruflich zu löschen. Auf Anfrage des Kunden kann ein Datenexport gemäß den Spezifikationen von Usercentrics vorgenommen werden. Der Kunde ist in diesem Fall selbst dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig auf seinem lokalen System zu speichern. Sofern dies personenbezogene Daten betrifft, gehen die Regelungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) vor.

2.6. Der Kunde ist bei Beendigung des Vertrages verpflichtet, unaufgefordert alle Vervielfältigungen des zur Verfügung gestellten Software und des Usercentrics-Codes zu löschen. Erfolgt die Entfernung des Usercentrics-Codes nicht oder nicht vollständig von der Kundenwebpräsenz unverzüglich nach Vertragsende, ist Usercentrics berechtigt, das mit dem Kunden vereinbarte, anfallende Entgelt für die Dauer und bis zu dem Zeitpunkt zu verlangen, an dem der Usercentrics-Code von der Domain/ App restlos entfernt wird. Die Entfernung von Usercentrics-Code ist unter anderem dann als unvollständig anzusehen, wenn von der Kundenpräsenz noch Daten an die Usercentrics-Server übermittelt werden.

2.7. Bietet Usercentrics eine kostenlose Testversion an, kann der Kunde diese während des kostenlosen Testzeitraums in vollem Umfang und kostenlos nutzen. Wird ein kostenloser Testzeitraum angeboten, so wird dieser nur einmal pro Kunde gewährt. Entscheidet sich der Kunde gegen die weitere Nutzung der von Usercentrics angebotenen Dienste, hat er das Recht, die kostenlose Testphase unter <support@usercentrics.com> zu kündigen. Die Kündigung muss am oder vor dem Ende der 30-tägigen Testphase erfolgen. Wenn die kostenlose Testphase nicht rechtzeitig gekündigt wird oder der Kunde den Dienst weiterhin nutzen möchte, wird die kostenlose Testphase automatisch in einen voll bezahlten 12-Monats-Plan umgewandelt, der am ersten Tag nach dem Ende der kostenlosen Testphase beginnt. Falls der Kunde zu einem voll bezahlten Plan wechselt, gelten die oben genannten Bestimmungen.

## 3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Die Preise für die vom Kunden in Anspruch genommenen Leistungen ergeben sich aus dem unterzeichneten Vertragsangebot oder dem ausgefüllten Online-Vertragsangebot. Die Preise sind, soweit nicht anders angegeben, jährliche Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich ggfls. anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer.

3.2. Die Berechnung der vom Kunden zu zahlenden Base-Fee ergibt sich aus dem Vertragsangebot bzw. dem ausgefüllten Online-Vertragsangebot. Grundlage für die Berechnung der Grundgebühr ist die Gesamtzahl der Sessions pro Jahr für Kundendomains und der monatliche durchschnittliche DAU (Daily Active User) für Apps, wie im Vertragsangebot beschrieben. Der Kunde soll Usercentrics die für die Berechnung der Base-Fee notwendigen Informationen bereitstellen. Usercentrics behält sich vor, die Angaben des Kunden zu den Sesseions/ DAU zu überprüfen und bei Abweichungen die gemessenen Sessions/ DAU als Grundlage zur Base-Fee Berechnung heranzuziehen. Die Überprüfung erfolgt indem durch die Abfrage der Settings ID die Sessions/DAU gezählt werden. Die daraus resultierende Base-Fee, für die gesamte Vertragslaufzeit, ist als Vorkasse fällig. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Usercentrics behält sich das Recht vor, einen Wechsel des Kunden in das entsprechend höhere Paket vorzunehmen, wenn die bei Vertragsbeginn festgelegten Sessions/ DAU auf den Domains / Apps um mindestens 10% in drei aufeinanderfolgenden Monaten überschritten werden. Die sich im Vergleich zum ursprünglichen Vertragsangebot ergebende Preisdifferenz kann durch Usercentrics für die verbleibende Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt werden. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen.

3.3. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung für die gesamte Vertragslaufzeit in Vorkasse. Rechnungen über Managed Service Leistungen werden nach Leistungserbringung übersendet. Usercentrics ist berechtigt, die Rechnung in Form der E-Mail zu übersenden.

3.4. Die Vergütung wird 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Der Rechnungsbetrag muss also innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto von Usercentrics gutgeschrieben sein. Für den Zahlungsverzug werden Gebühren in Höhe von 3 % erhoben. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.5. Kunden können nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

3.6. Ein Wechsel innerhalb der von Usercentrics jeweils angebotenen Pakete mit einer höheren jährlichen Gebühr ist jederzeit möglich. Der gewünschte Wechsel ist formlos anzuzeigen und bedarf zu seiner Wirksamkeit der Bestätigung durch Usercentrics. Der Tarifwechsel ist bindend und gilt als neuerlicher Vertragsabschluss zu den jeweils für den gewählten Tarif geltenden Bedingungen. Mit dem Wechsel in einen anderen Tarif beginnt eine neue Regelvertragslaufzeit für die Nutzung der Usercentrics-Software. Nicht verbrauchte Nutzungsentgelte des alten Vertrages werden auf die Gebühren des neuen Vertrages angerechnet.

## **4. Gewährleistung**

4.1. Die Beschaffenheit der Usercentrics-Dienste ist abschließend im Vertrag und der Dokumentation der Usercentrics- Dienste geregelt. Ein Sachmangel liegt nur vor, wenn in wesentlichen Teilen eine Abweichung zur Dokumentation der Usercentrics-Dienste oder vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheitsvereinbarung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Eine bestimmte Beschaffenheit kann nicht aus Werbematerialien oder öffentlichen Äußerungen abgeleitet werden, wenn deren konkreter Inhalt von Usercentrics nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Die Übernahme einer Garantie ist nur dann wirksam vereinbart, wenn Usercentrics diese ausdrücklich und schriftlich bestätigt.

4.2. Soweit der Kunde im Rahmen einer entgeltlichen Leistungserbringung gegenüber Usercentrics Mängelansprüche in Zusammenhang mit den Usercentrics Diensten geltend machen kann, erfolgt die Mängelbeseitigung durch Usercentrics im Fall von Mängeln (an bereitgestellter Software oder Usercentrics-Codes) nach Wahl von Usercentrics durch Bereitstellung eines Änderungsstandes der Software bzw. des Usercentrics-Codes (z.B. in Form eines Updates) oder durch eine dem Kunden erteilte zumutbare Handlungsanweisung für einen Workaround, soweit dieser die Nutzbarkeit der Usercentrics-Dienste nicht unzumutbar beeinträchtigt.

4.3. Im Falle einer unentgeltlichen Leistungserbringung (Free Trial und Paket "Free") ist Usercentrics zur Mängelbeseitigung nicht verpflichtet.

4.4. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres.

## 5. Grundlegende Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1. Der Kunde erhält Authentifizierungstoken, die ihn identifizieren und autorisieren, auf die APIs und andere relevante Komponenten der Usercentrics-Instanz zuzugreifen, wie z.B. Datenspeicher oder Benutzeroberflächen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, für die sichere Aufbewahrung solcher Authentifizierungsinformationen zu sorgen und den Zugang nicht unbefugten Dritten zu gestatten. Der Kunde stellt Usercentrics eine Liste der zum Zugriff auf die APIs berechtigten IP-Adressen zur Verfügung und hält Usercentrics über alle für die berechtigten IP-Adressen relevanten Änderungen auf dem Laufenden. Der Kunde erhält Zugriff auf die aktuelle Dokumentation zu den API-Endpunkten, die dem Kunden für die Interaktion mit dem Dienst zur Verfügung gestellt werden. Die Dokumentation kann in verschiedenen Formaten zur Verfügung gestellt werden, insbesondere über eine Online-Website mit Authentifizierungsmechanismen von Usercentrics und/oder Dritten.

5.2. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Usercentrics-Dienste und ihre technischen Anforderungen (z.B. in Bezug auf Hardwareanforderungen, das Betriebssystem, Datenbanken, Schnittstellen) zu informieren. Dem Kunden obliegt es, sich vor Vertragsschluss über Zweifelsfragen durch Mitarbeiter von Usercentrics oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. Der Kunde hat bei seiner Domain/ App die technischen Voraussetzungen sicherzustellen, die für eine fehlerfreie Integration der Usercentrics-Dienste erforderlich sind.

5.3. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die vertraglich vereinbarten Usercentrics-Dienste den gesetzlichen Anforderungen genügen, die für den Kunden gelten. Insbesondere obliegt es allein dem Kunden, eine Konfiguration der Usercentrics-Dienste zu wählen, die im Einklang mit datenschutzrechtlichen Vorgaben steht. Usercentrics übernimmt keine Rechtsberatung.

5.4. Der Kunde räumt Usercentrics das jederzeit widerrufliche Recht ein, den Kunden für die Dauer des Vertrags namentlich und mit Kunden-Logo als Referenz für eigene Werbezwecke zu nennen.

## 6. Rechtseinräumung

6.1. Der Kunde darf die Usercentrics-Dienste nur nutzen, soweit dies zur vertragsgemäßen Verwendung notwendig ist. Usercentrics räumt dem Kunden hierfür ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes Recht zur Nutzung der Usercentrics-Dienste ein. Alle Urheberrechte und sonstigen geistigen oder gewerblichen Eigentums- und Exklusivrechte an Leistungen, die gemäß dem Vertrag entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, insbesondere an Software, Datenbanken oder Know-How, verbleiben bei Usercentrics oder ihren Lizenzgebern.

6.2. Es ist dem Kunden nicht gestattet, von Usercentrics bereitgestellte Software oder überlassene Usercentrics-Codes zu verändern oder in sonstiger Weise zu manipulieren. Dem Kunden ist es ferner nicht gestattet, Kennzeichen, Copyright- Hinweise und Vertraulichkeitshinweise in überlassener bzw. bereitgestellter Software oder sonstigen Materialien von Usercentrics zu ändern oder zu entfernen. Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden nach §§ 69d f. UrhG bleiben unberührt.

6.3. Usercentrics darf davon ausgehen, dass der Kunde sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte an sämtlicher von ihm installierter oder betriebener Software hat, die mit den Usercentrics-Diensten interagiert.

6.4. Usercentrics darf unter den in diesem Abschnitt geregelten Voraussetzungen anonymisierte Analysen mit aggregierten Daten erstellen, für die (teilweise) Kunden und Informationen verwendet werden, die sich aus der Nutzung der Usercentrics-Lösung durch den Kunden ergeben („Analysen“). Die Daten werden für die Analysen anonymisiert und aggregiert, sodass ein Rückschluss auf einzelne Unternehmen oder natürliche Personen ausgeschlossen ist. Die Analysedaten werden verwendet für Produktverbesserung, Entwicklung neuer Produkte und Services, Ressourcen- und Supportverbesserung, Verbesserungen der Produktperformance, Überprüfung der Sicherheit und Datenintegrität, Identifizierung von Branchentrends und -entwicklungen, Erstellung von Indices und anonymes Benchmarking.

## 7. Datenschutz und Vertraulichkeit

7.1. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab. Im Fall von Widersprüchen gehen deren Regelungen diesen AGB vor.

7.2 Jede Partei schützt die vertraulichen Informationen der anderen Partei vor einer Nutzung oder einem Zugriff durch Unbefugte mit angemessener Sorgfalt.

7.2.1. „Vertrauliche Informationen“ sind (i) unabhängig von ihrer Form alle zwischen den Parteien im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausgetauschten Informationen, die entweder ausdrücklich schriftlich als “vertraulich” oder ähnlich gekennzeichnet sind, (ii) mündliche Informationen, die von der herausgebenden Partei ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden, und (iii) unabhängig von den vorstehenden Regelungen auch alle Informationen, aus deren Natur und Inhalt es sich offensichtlich ergibt, dass sie geheimhaltungsbedürftig sind.

7.2.2. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht für solche Informationen, die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt sind oder nachweislich nachträglich ohne Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen allgemein bekannt werden. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt auch nicht für vertrauliche Informationen, soweit die offenbarende Partei bei ihnen ggf. nachweisen kann, dass sie (i) diese von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhält; (ii) für die Erbringung vertragsgemäßer Leistungen gegenüber der anderen Partei an für diesen Zweck berechtigterweise eingeschaltete Dritte weitergegeben werden müssen; (iii) kraft Gesetzes oder kraft Entscheidung eines Gerichtes oder Anordnung einer Behörde offenbart werden müssen; oder (iv) beruflich zur Verschwiegenheit verpflichteten Beratern und Anwälten offenbart werden.

7.2.3. Für den Fall, dass eine der Parteien Grund zu der Annahme hat, dass ein unbefugter Verlust, Zugriff oder eine unbefugte Offenlegung der vertraulichen Informationen der anderen Partei eingetreten ist, hat sie die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen.

7.3. Usercentrics wird in keiner Weise daran gehindert, die Bedingungen dieses Vertrags gegenüber potenziellen Finanzierungsquellen, Wertpapierinhabern, strategischen Partnern und Beratern offenzulegen.

## 8. Änderungsvorbehalte

8.1. Usercentrics erbringt die Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik und so, dass sie sich am Interesse der Gesamtheit sämtlicher Kunden von Usercentrics orientieren. Usercentrics ist berechtigt, das Leistungsspektrum der Usercentrics-Dienste dem technischen Fortschritt anzupassen und zu verändern. Auf eine mögliche Abwärtskompatibilität mit Software von Dritten, die nicht dem jeweiligen aktuellen Stand entspricht, und/oder auf eine mögliche Interoperabilität mit Software Dritter muss Usercentrics nicht achten; es sei denn, diese Interoperabilität ist als Beschaffenheit ausdrücklich vereinbart. Usercentrics wird wesentliche technische Veränderungen soweit möglich und zumutbar, rechtzeitig vorher ankündigen. Soweit eine technische Veränderung in diesem Sinne eine für den Kunden unzumutbare Veränderung darstellt, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zu.

8.2. Änderungen dieser AGB werden von Usercentrics spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Auftraggebers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn Usercentrics besonders hinweisen.

## 9. Haftung

9.1. Usercentrics haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem Handeln, Arglist oder einem Garantieversprechen sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch eine Haftung nach dem Produkthaftungsrecht bleibt unberührt.

9.2. In allen anderen Fällen haftet Usercentrics nur bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; also einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht). In letztgenanntem Fall bleibt die Haftung von Usercentrics der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des Vertragsgegenstands vorhersehbar und typisch ist.

9.3. Bei einer Haftung gemäß Abschnitt 9.2 ist die Haftung auf 10.000,00 EUR begrenzt.

9.4. Soweit die Haftung von Usercentrics ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Usercentrics.

9.5. Bei einer Haftung wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Ansonsten gilt für alle Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Sie beginnt jedoch spätestens mit Ablauf von 5 Jahren ab Entstehung des Anspruchs.

## 10. Sonstiges

10.1. Usercentrics ist berechtigt, für die geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise Unterauftragnehmer einzusetzen. Etwaige abweichende Regelungen aus einer gesonderten Auftragsverarbeitungsvereinbarung bleiben unberührt.

10.2. Das zwischen den Vertragspartnern bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/oder in Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Usercentrics und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, München.

10.3. Vertragsänderungen und -ergänzungen sowie alle vertragsrelevanten Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere Kündigungen, Mahnungen oder Fristsetzungen bedürfen der Schriftform, soweit nicht eine andere Form im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Klicken Sie [hier](https://usercentrics.com/de/agb/), um die ab März 2024 geltenden Nutzungsbedingungen zu sehen.
Klicken Sie [hier](https://usercentrics.com/de/agb-bis-maerz-2022/), um die vorherigen Nutzungsbedingungen zu sehen, die bis März 2022 gültig sind.

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