{"id":298,"date":"2019-11-26T00:00:00","date_gmt":"2019-11-25T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/stage.usercentrics.com\/de\/knowledge-hub\/eugh-urteil-cookies-nur-mit-einwilligung\/"},"modified":"2024-09-05T12:06:43","modified_gmt":"2024-09-05T10:06:43","slug":"eugh-urteil-cookies-nur-mit-einwilligung","status":"publish","type":"knowledge","link":"https:\/\/usercentrics.com\/de\/knowledge-hub\/eugh-urteil-cookies-nur-mit-einwilligung\/","title":{"rendered":"FAQs: EuGH Urteil &#8211; Cookies nur mit Einwilligung"},"content":{"rendered":"Dieser Artikel basiert inhaltlich auf einem gemeinsamen Webinar, &#8222;<strong>EuGH Urteil &#8211; Cookies nur mit Einwilligung&#8220;, <\/strong>von Usercentrics mit der renommierten Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer (Law firm of the Year Compliance JUVE 2019).\n\n<b>\u00dcber die Webinar Referenten:<\/b>\n\nDr. Christoph Werkmeister\nData Protection Expert and Principal at Freshfields Bruckhaus Deringer\n\nLisa Gradow\nCo-Founder at Usercentrics\n\nF\u00fcr eine ausf\u00fchrliche Behandlung aller Punkte verweisen wir auf die Aufzeichnung der Live-Webinare in <a href=\"https:\/\/usercentrics.com\/de\/webinar\/eugh-cookies-einwilligung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Deutsch<\/a> und <a href=\"https:\/\/usercentrics.com\/webinar\/cookie-consent-what-you-need-to-know-after-the-latest-ecj-ruling\/?preview=true\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Englisch<\/a>. Diese k\u00f6nnen Sie inklusive Folien jederzeit herunterladen und anh\u00f6ren. Einen Auszug der Webinarinhalte sowie eine Auswahl der am h\u00e4ufigsten gestellten Fragen finden Sie im Folgenden:\n<h2>Der Sachverhalt \u201cPlanet 49\u201d<\/h2>\n<ul>\n \t<li>Die Planet49 GmbH bot einen Online-Lotterieservice an.<\/li>\n \t<li>Um den Service nutzen zu k\u00f6nnen, mussten sich die Nutzer registrieren und personenbezogene Daten angeben.<\/li>\n \t<li>Das Registrierungsformular enthielt zwei Kontrollk\u00e4stchen.<\/li>\n \t<li>Im ersten Fall wurden die Nutzer gebeten, ein K\u00e4stchen anzukreuzen, das es der Planet49 GmbH erm\u00f6glicht, ihre Daten an Handelspartner weiterzugeben. Das Ankreuzen dieses Feldes war f\u00fcr die Teilnahme an der Lotterie obligatorisch.<\/li>\n \t<li>Das zweite Kontrollk\u00e4stchen war bereits vorab angehakt und erm\u00f6glichte es den Nutzern, die Verwendung von Cookies abzulehnen (durch Entfernen des H\u00e4kchens).<\/li>\n \t<li>Deutsche Verbraucherverb\u00e4nde behaupteten, dass die eingeholten Zustimmungserkl\u00e4rungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprachen.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Dem EuGH vorgelegte Fragen<\/h2>\n<ul>\n \t<li>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) verschiedene Fragen zum Schutz der elektronischen Kommunikation und des Datenschutzes zur Vorabentscheidung vorgelegt.<\/li>\n \t<li>Diese Fragen umfassten unter anderem:\n<ul>\n \t<li>ob ein vorab angekreuztes K\u00e4stchen eine g\u00fcltige Einwilligung gem\u00e4\u00df der Cookie-Richtlinie sowie unter der DSGVO darstellt;<\/li>\n \t<li>ob es notwendig ist, Informationen \u00fcber die Dauer von Cookies und Cookies von Dritten bereitzustellen;<\/li>\n \t<li>und ob es einen Unterschied macht, ob es sich bei den gespeicherten oder abgerufenen Informationen um personenbezogene Daten handelt.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Zwingende Anforderungen f\u00fcr eine g\u00fcltige Einwilligung<\/h2>\n<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-2017 size-large\" src=\"https:\/\/usercentrics.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/02\/pasted-image-0-1030x578.png\" alt=\"Arten des Cookie Consents\" width=\"1030\" height=\"578\" \/>\n<h2>Technisch-notwendige vs. nicht-technisch notwendige Cookies<\/h2>\n<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-2018 size-large\" src=\"https:\/\/usercentrics.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/02\/pasted-image-0-1-1030x578.png\" alt=\"Essentielle vs. nicht-essentielle Cookies\" width=\"1030\" height=\"578\" \/>\n<h2>Welche Cookie-Banner sind jetzt konform &#8211; und welche nicht?<\/h2>\nVor dem Webinar hat uns ein Interessent zwei konkrete Beispiele von Cookie-Bannern zukommen lassen und uns gebeten, darauf einzugehen, ob diese konform mit dem <strong>EuGH Urteil<\/strong> sind. Das Vorgehen fanden wir grunds\u00e4tzlich eine super Idee und haben uns noch weitere Beispiele rausgesucht, um allgemein aufzuzeigen, was mit dem <strong>EuGH Urteil<\/strong> praktisch geht &#8211; und was nicht.\n\n<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-2019 size-large\" src=\"https:\/\/usercentrics.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/02\/pasted-image-0-3-1030x577.png\" alt=\"Beispiele Slide\" width=\"1030\" height=\"577\" \/>\n\nInsgesamt haben wir sechs Beispiele im Einzelnen analysiert und auf ihre Konformit\u00e4t gepr\u00fcft. Dabei zeigte sich: <b>\u201cnot all Cookie-Banners are created equal<\/b>\u201d und der Teufel steckt im Detail.\n\nLaden Sie sich jetzt die <a href=\"https:\/\/usercentrics.com\/de\/webinar\/eugh-cookies-einwilligung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Aufzeichnung<\/a> des Webinars herunter, um die Beispiele zu sehen. Spoiler: das sechste und letzte Beispiel bezeichnet unser Experte von Freshfields als \u201cGold-Standard\u201d.\n\n&nbsp;\n\n<a id=\"fd024815-7a37-42cc-aec3-3e02716aed10\" class=\"uc-button uc-button-size-m uc-button-contained  no-default-link-decoration\" href=\"\/\" target=\"_self\"><span>Button<\/span><\/a>\n\n<h2>Warum ist das wichtig?<\/h2>\nGrunds\u00e4tzlich steht auf eine unzul\u00e4ssige Datenverarbeitung ohne g\u00fcltige Einwilligung eine Strafe von 4% des j\u00e4hrlichen Umsatzes gem\u00e4\u00df Art. 83 DSGVO.\n\nGerade erst Anfang Oktober hat die <a href=\"https:\/\/edpb.europa.eu\/news\/national-news\/2019\/spanish-data-protection-authority-fined-company-vueling-cookie-policy-used_en\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">spanische Airline Vueling ein 30.000 \u20ac Bu\u00dfgeld bekommen<\/a>, da der Opt-out f\u00fcr Cookies nicht \u00fcber die Webseite m\u00f6glich war.\n\nDas Unternehmen hatte in der Datenschutzerkl\u00e4rung lediglich auf die M\u00f6glichkeit hingewiesen, dass der Betroffene Cookies generell \u00fcber die Browsereinstellungen deaktivieren k\u00f6nne, wenn er der Verwendung von Cookies widersprechen wollte.\n\nDas Bu\u00dfgeld zeigt, dass die Beh\u00f6rden genau hinschauen und zuk\u00fcnftig auch nicht vor Bu\u00dfgeldern zur\u00fcckscheuen werden.\n\nSelbst wenn 30.000 \u20ac nicht in die Richtung der 4% des Umsatzes geht, so ist es doch ein schwierig quantifizierbarer Image Schaden in Bezug auf Transparenz und Respekt der Privatsph\u00e4re des Nutzers.\n\n<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-2020 size-large\" src=\"https:\/\/usercentrics.com\/de\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2020\/02\/pasted-image-0-4-1030x579.png\" alt=\"G\u00fcltige Consents\" width=\"1030\" height=\"579\" \/>\n\n<b>Um alle Folien und die gesamten Inhalte einzusehen, k\u00f6nnen Sie sich jetzt die <a href=\"https:\/\/usercentrics.com\/de\/webinar\/eugh-cookies-einwilligung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Aufzeichnung<\/a> des Live-Webinars herunterladen.<\/b>\n<h2>H\u00e4ufig gestellte Fragen<\/h2>\nWir haben au\u00dferordentlich viele Fragen von den Live-Webinar Teilnehmern erhalten, von denen wir einige hier schriftlich beantworten m\u00f6chten. Sollten Sie noch weitere Fragen oder R\u00fcckfragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verf\u00fcgung. (Kontaktdaten siehe unten)\n\nWICHTIG: Die Usercentrics GmbH f\u00fchrt keine Rechtsberatung durch. Die Inhalte dieses Artikels sind nicht als Rechtsrat oder rechtlich bindend zu verstehen. <b>Die Darstellungen entsprechen der Meinung und Interpretation von Usercentrics.<\/b> F\u00fcr eine explizite Rechtsberatung zu diesen Themen, empfehlen wir Ihnen, sich an Christoph Werkmeister von Freshfields bzw. Ihren Anwalt zu wenden.\n<h3>Fragen rund um die konkrete Ausgestaltung der Einwilligung<\/h3>\n<b>\u201cGranularit\u00e4t: Ist eine granulare (jeder einzelne Cookie) Einwilligung Pflicht? Oder reicht die Einwilligung pro Kategorie (inkl. der detaillierte Info pro Cookies)? Und, darf die Ausf\u00fcllung der einzelnen Opt-In-Checkboxen technisch durch einen Button &#8222;Alle akzeptieren&#8220; erfolgen, sodass alle Checkboxen gesammelt akzeptiert werden?\u201d<\/b>\n\nEine Einwilligung auf <b>Cookie-Ebene<\/b> erscheint nicht zweckgerecht. Vielmehr sollte ein Opt-in \/ Opt-out auf Anbieter- bzw. Datenverarbeitungsservice-Ebene m\u00f6glich sein, also Einwilligung f\u00fcr z.B. Google Analytics oder Criteo. Hintergrund ist, dass teilweise mehrere Cookies von einem Anbieter gesetzt werden, die aber denselben Zweck verfolgen und die auch nur in Abh\u00e4ngigkeit voneinander funktionieren.\n\nDas schlie\u00dft nicht aus, dass der Nutzer auch auf Kategorie-Ebene g\u00fcltig zustimmen kann, <b>sofern er pro Kategorie erkennt (z.B. durch ein Aufklappen oder weiteres Pop-up), welche Anbieter darunter gruppiert sind.<\/b>\n\nDie G\u00fcltigkeit des \u201cAlle Akzeptieren\u201d-Buttons ist auch an die Umst\u00e4nde gekn\u00fcpft. Sofern\n<ul>\n \t<li>der Banner sich aufklappen l\u00e4sst und<\/li>\n \t<li>sowohl detaillierte Informationen auf <b>Kategorie- als auch auf Betreiberebene<\/b> einsehbar sind,<\/li>\n \t<li>ohne, dass die Webseite bereits besucht werden muss,<\/li>\n \t<li>bzw. ohne, dass bereits Cookies gesetzt werden<\/li>\n \t<li>und dies entsprechend dokumentiert und nachgewiesen werden kann,<\/li>\n<\/ul>\nkann davon ausgegangen werden, dass der \u201cAlle Akzeptieren\u201d-Button zu einer g\u00fcltigen Einwilligung f\u00fchrt.\n\nWeitere Infos zur <i>\u201cGranularit\u00e4t\u201d<\/i> finden Sie in unserem <a href=\"https:\/\/usercentrics.com\/de\/knowledge-hub\/7-kriterien-dsgvo-konforme-einwilligung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Artikel zu den 7 Kriterien einer g\u00fcltigen Einwilligung<\/a> nach DSGVO.\n\n<b>\u201cK\u00f6nnen wir mit einem Cookie Banner Consent f\u00fcr mehrere unserer Websites abfragen, wenn wir alle eingesetzten third-parties aller Websites jeweils auf jeder betreffenden Seite anzeigen?\u201d<\/b>\n\nJa, sofern\n<ul>\n \t<li>die Unternehmen aktienrechtlich oder gesellschaftlich als Unternehmensgruppe verbunden sind und<\/li>\n \t<li>die Einwilligung im Banner f\u00fcr die Entit\u00e4t der Gruppe eingeholt wird und<\/li>\n \t<li>der Besucher transparent dar\u00fcber informiert wird, z.B. in dem die weiteren Webseiten mit einem Pop-up aufrufbar verlinkt und als Liste angezeigt werden<\/li>\n<\/ul>\n(Wenn Sie weitere Fragen zum Thema \u201cConsent Sharing in der Unternehmensgruppe \/ im Konzern\u201d haben, schreiben Sie eine Email an <a href=\"mailto:marketing@usercentrics.com\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">marketing@usercentrics.com<\/a>. Wir lassen Ihnen dann ein kurzes anwaltliches Gutachten von einer unserer Partnerkanzleien zu der Fragestellung zukommen.)\n\n<b>\u201cMuss f\u00fcr Youtube oder Google Maps jedes einzelne Video mit einem Banner \u00fcberdeckt werden, oder reicht eine Einwilligung f\u00fcr ein Video \/ Karte f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen?\u201d<\/b>\n\nEine Einwilligung pro Video-Provider bzw. Karten-Provider insgesamt reicht aus. Es muss nicht bei jedem Video einzeln die Einwilligung abgefragt werden.\n\n<b>\u201cWie lange muss man Consent Einwilligungen abspeichern?\u201d<\/b>\n\nDie DSGVO selbst gibt keine Dauer vor. Man muss sich jedoch \u00fcberlegen, dass man die Einwilligungen dokumentiert, um sich entlasten zu k\u00f6nnen, falls ein Versto\u00df vorgeworfen wird. Somit empfiehlt es sich, die Einwilligungen bis zur Verj\u00e4hrung eines eventuellen Schadensersatzanspruches zu speichern.\n\nRein praktisch kann man sich auch an der st\u00e4ndigen Rechtsprechung zu Double-Opt-ins bei E-mails und Newslettern orientieren.\n\n<b>\u201cWie genau muss die Dokumentation erfolgen &#8211; wer, wann, welchen Cookie best\u00e4tigt hat? Wie wird das &#8222;wer&#8220; gespeichert? IP-Adresse d\u00fcrfte rechtlich nicht zul\u00e4ssig sein.\u201d<\/b>\n\nGrunds\u00e4tzlich gibt es eine Nachweispflicht f\u00fcr Website-Betreiber. Diese leitet sich aus Art. 7 Abs. 1 DSGVO ab, in dem steht, dass die Einwilligung dokumentiert werden muss. Die Dokumentation ist also eine gesetzliche Pflicht. Um dieser nachzukommen, ist es n\u00f6tig, gewisse Datenpunkte zu erheben. Wichtig ist, dass diese nat\u00fcrlich nur rein f\u00fcr die Dokumentation der Einwilligung genutzt werden d\u00fcrfen.\n\nDie IP-Adresse kann erhoben werden, um die Einwilligung entsprechend einem eindeutig identifizierbaren Haushalt bzw. einer Person zuzuweisen. Au\u00dferdem um zu ermitteln, aus welchem Land der Besucher kommt, um etwaigen \u00d6ffnungsklauseln in den einzelnen Mitgliedstaaten gerecht zu werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn es um die Altersgrenze geht, ab wann ein Jugendlicher selbst einwilligen kann und bis wann seine Eltern f\u00fcr ihn einwilligen m\u00fcssen. um die Einwilligung entsprechend abzulegen.\n\nAuch die Browsersprache kann erfasst werden, um die Einwilligungsabfrage in der richtigen Sprache anzuzeigen, um der Informationspflicht nachzukommen, die Information so einfach wie m\u00f6glich darzustellen.\n\nUm der Nachweispflicht nachkommen zu k\u00f6nnen, sollten Einwilligungen durch die Consent Management Platform (CMP) unbedingt sowohl serverseitig als auch auf dem Endger\u00e4t des Nutzers abgelegt werden. Das Ablegen der Einwilligung auf dem Ger\u00e4t des Nutzers ist im \u00dcbrigen zul\u00e4ssig, idealerweise nicht unbedingt \u00fcber einen Cookie, aber z.B. \u00fcber den localStorage.\n\n<b>Das Papier Orientierungshilfe f\u00fcr Telemedienanbieter der DSK (Konferenz der Aufsichtsbeh\u00f6rden den Bundes und der L\u00e4nder) sieht auch vor, dass der Verantwortliche zum (ausschlie\u00dflichen) Zweck der Dokumentation, etwas auf dem Ger\u00e4t des Nutzers ablegen darf. (<a href=\"https:\/\/www.datenschutzkonferenz-online.de\/media\/oh\/20190405_oh_tmg.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Seite 9<\/a>)<\/b>\n\nDie Einwilligungen sollten sich per Export aus der CMP in die eigenen Datenbanken transferieren lassen.\n<h3>Fragen rund um Erforderlichkeit der Einwilligung f\u00fcr bestimmte Zwecke und Tools<\/h3>\n<b>\u201cSehen Sie ihrer Meinung nach mit diesem neuen Urteil Web Analyse Tools wie Google Analytics als Opt-In pflichtig? \/ Ist f\u00fcr Google Analytics die Einwilligung erforderlich? \/\/ L\u00e4sst sich der Einsatz von &#8222;Google Analytics&#8220; immer noch auf das &#8222;berechtigte Interesse&#8220; st\u00fctzen, wenn in der GA-Property die Funktionen f\u00fcr Werbeberichte aktiviert wurden?\u201d<\/b>\n\nBei Google Analytics gehen die Meinungen auseinander und es werden verschiedene Ansichten vertreten. Sehr eindeutig zu Webtracking und insbesondere Google Analytics hat sich am 14.11.2019 der Bundesbeauftragte f\u00fcr Datenschutz und Informationssicherheit Ulrich Kelber in einer <a href=\"https:\/\/www.bfdi.bund.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2019\/26_WebtrackingEinwilligung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Pressemitteilung<\/a> ge\u00e4u\u00dfert:\n\n<i>\u201cWer Angebote einbindet, die wie <b>zum Beispiel Google Analytics rechtlich zwingend eine Einwilligung erfordern<\/b>, muss daf\u00fcr sorgen, von seinen Websitenutzern eine datenschutzkonforme Einwilligung einzuholen. Dass dies nicht mit einfachen Informationen \u00fcber sogenannte Cookie-Banner oder voraktivierte K\u00e4stchen bei Einwilligungserkl\u00e4rungen funktioniert, sollte hoffentlich mittlerweile jedem klar sein. Jeder Websitebetreiber sollte sich daher genau damit auseinandersetzen, welche Dienste bei ihm eingebunden sind und diese notfalls deaktivieren, bis er sichergestellt hat, dass ein datenschutzkonformer Einsatz gew\u00e4hrleistet werden kann.\u201d<\/i>\n\nOb man sich dagegen stellt, bleibt jedem Websiteverantwortlichen selbst \u00fcberlassen. Klar ist, dass die Aufsichtsbeh\u00f6rden der L\u00e4nder dieser Meinung folgen werden und entsprechende Bu\u00dfgelder verteilen, die dann vor Gericht angefochten werden m\u00fcssten um sich dagegen zu wehren. Ob ein Gericht das dann anders sieht, ist fraglich. So gesehen, werden viele auf den ersten Google Analytics Pr\u00e4zedenzfall warten. Wann und ob der kommt, wie er dann entschieden wird, ist jedoch nicht vorherzusagen. Auch, ob ein Gericht dann wirklich in die Einzelheiten einsteigt und beispielsweise anonymize_IP ber\u00fccksichtigt oder sich anschaut, was genau im Einzelfall in der GA-Property aktiviert war, ist fraglich.\n\nWer kein Risiko eingehen m\u00f6chte, sollte definitiv eine explizite Einwilligung f\u00fcr Google Analytics einholen.\n\n<b>\u201cBen\u00f6tige ich bei der Verwendung des Web-Analysedienstes matomo, den ich auf den eigenen Servern hoste und ohne Cookies verwende, eine Einwilligung?\u201d<\/b>\n\nEher nicht. Der Eingriff in die Privatsph\u00e4re des Nutzers ist vergleichsweise geringer, da die Daten nicht an einen in den USA-ans\u00e4ssigen Anbieter weitergegeben werden. Damit l\u00e4sst sich die Interessenabw\u00e4gung zugunsten des Verantwortlichen argumentieren.\n\nWichtig ist jedoch sicherzustellen, dass die gesammelten Daten dann f\u00fcr keine weiteren Zwecke wie Marketing oder Personalisierung verwendet werden, sondern ausschlie\u00dflich f\u00fcr die statistischen Reichweitenmessung.\n\n<b>\u201creCAPTCHA ist eine Technik, die hilft, DDOS Angriffe zu verhindern. Gleichzeitig setzt Google dabei aber ein Cookie &#8211; also ein Drittanbieter-Cookie. Eigentlich br\u00e4uchte man daf\u00fcr eine Einwilligung, da Google ja die Daten des Cookies weiterverwendet. Aber eine Einwilligung w\u00e4re dann ja nicht freiwillig. Wie ist das zu sehen?\u201d<\/b>\n\nEine sehr gute Frage, auf die es keine eindeutige Antwort gibt. Grunds\u00e4tzlich will die DSGVO, dass ber\u00fccksichtigt wird, wenn Daten etwa f\u00fcr die Sicherheit erhoben werden. Das bedeutet, dass auch Cookies, die zu Sicherheitszwecken gesetzt werden, gesondert zu bewerten sind.\n\nNeben der Einwilligung w\u00e4ren Art. 6 Abs. 1 lit. d und Art. 6 f DSGVO m\u00f6gliche Rechtsgrundlagen f\u00fcr reCAPTCHA. Laut Google gilt f\u00fcr reCAPTCHA in jedem Fall auch die <a href=\"https:\/\/www.google.com\/about\/company\/user-consent-policy-help\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">EU Consent Policy<\/a>:\n\n<i><b>\u201cWelche anderen Google-Produkte fallen unter diese Richtlinie?<\/b>\nZus\u00e4tzlich zu den Werbe- und Measurementprodukten wird auch in den Nutzungsbedingungen der Google Maps Platform, der YouTube API-Dienste und von <b>reCAPTCHA<\/b> sowie in den Richtlinien f\u00fcr Google+ Schaltfl\u00e4chen und f\u00fcr Blogger auf diese Richtlinie verwiesen.\u201d<\/i>\n\nDa Beh\u00f6rden und Gerichte bei Google-Produkten realistischerweise immer kritisch sein werden, da Google in den USA sitzt, empfiehlt es sich unter Umst\u00e4nden einen anderen CAPTCHA- bzw. DDOS-Schutz-Anbieter (m\u00f6glichst als first-party) einzubinden und dann eine Argumentation f\u00fcr Art. 6 Abs. lit. d und\/oder f DSGVO anwaltlich aufsetzen lassen. Ansonsten sollte man eine CMP einbinden, die es auch erm\u00f6glicht reCAPTCHA gekoppelt an die Einwilligung zu aktivieren und deaktivieren.\n\n<b>\u201cW\u00fcrde man Tools zum A\/B-Testing als technisch-notwendig ansehen? Sonst ist die getestete Funktion des Shops ja nicht testbar (bzw. funktionieren nicht) und entsprechend k\u00f6nnen diese auch nicht bewertet werden.\u201d<\/b>\n\nEs kommt wohl darauf an, welche Art von A\/B-Testing tats\u00e4chlich gemeint ist.\n\nViele A\/B-Testing Tools, sind nicht darauf ausgelegt, die technischen Funktionalit\u00e4ten zu testen, sondern viel mehr darauf, die UI\/UX, die Interaktionsrate und die Conversion zu optimieren. Diese Funktionalit\u00e4ten lassen sich nicht mehr unter technisch-notwendige Funktionen subsumieren.\n\nWas denkbar ist, ist randomisiertes A\/B Testing ohne entsprechende Technologien zu setzen. Das hei\u00dft, man spielt verschiedene Versionen und Konfigurationen der Website den Nutzern aus und kann dann die Gruppen gegeneinander analysieren sehen. Das ist bei einigen Content Management System m\u00f6glich, ohne einen Cookies zu setzen.\n\n<b>\u201cWenn f\u00fcr &#8222;notwendige&#8220; Cookies keine Einwilligung eingeholt werden muss, brauche ich dann hierf\u00fcr \u00fcberhaupt einen Cookie Banner (Voraussetzung, dass keine weiteren Marketing- oder Tracking Cookies auf der Seite eingesetzt werden)\u201d \/\/ \u201cMuss ein Cookie Banner verwendet werden, wenn es NUR funktionale Cookies gibt?\u201c<\/b>\n\nEs l\u00e4sst sich argumentieren, dass die <b>Informationspflicht bei Cookies immer besteht<\/b>. Der Cookie-Banner w\u00e4re in diesem Fall dann nur zu Informationszwecken da und muss keinen Einwilligungs-Button enthalten. Es lie\u00dfe sich wohl auch verargumentieren, dass dieser nach einer bestimmten Zeit automatisiert ausgeblendet werden kann.\n\nWichtig ist, die Begrifflichkeiten <i>\u201cfunktional\u201d<\/i> und <i>\u201ctechnisch-notwendig\u201d<\/i> richtig zu definieren. W\u00e4hrend technisch-notwendig recht eindeutig ist und Cookies wie den Warenkorb-Cookie meint, welche nicht unter die Einwilligungspflicht fallen, kann bei funktional schon ein Analyse-Tool wie Google Analytics gemeint sein. In dem Fall muss dann zwingend ein Cookie-Banner gezeigt werden.\n<h3>Fragen rund um Daten, die unter nicht-konformen Einwilligungen eingeholt wurden<\/h3>\n<b>\u201cWie sollte man mit Daten, die bisher generiert wurden &#8211; aber nicht im Rahmen eines einwandfreien Consent Managements &#8211; umgehen?\u201d<\/b>\n\nWenn man es streng nimmt, sollten diese Daten nicht verwendet werden, da es keine g\u00fcltige Rechtsgrundlage hierf\u00fcr gibt. Es gab bereits einen Fall in Frankreich, wonach die franz\u00f6sische Aufsichtsbeh\u00f6rde CNIL ein Unternehmen unter anderem dazu verpflichtet hatte, s\u00e4mtliche Daten, die basierend auf ung\u00fcltigen Einwilligungen erhoben worden waren, zu l\u00f6schen. (Fall Vectaury)\n\n<b>\u201cWenn wir bisher Consents in etwas weniger informierten Weise als &#8222;Gold Standard&#8220; eingeholt haben, bedeutet das nach diesem Urteil m\u00fcssen alle Nutzer erneut f\u00fcr Consent gefragt werden?\u201d<\/b>\n\nJa.\n\n<b>\u201cGibt es eine &#8222;Schonfrist&#8220; f\u00fcr die Umsetzung eines sauberen Consent Managements oder ist mit zeitnahen Strafen zu rechnen?\u201d<\/b>\n\nMit der Einigung auf eine bundesweite Bu\u00dfgeldtabelle ist auch das regere T\u00e4tigwerden von Beh\u00f6rden zu erwarten. Die Bu\u00dfgeldtabelle wurde im Oktober ver\u00f6ffentlicht.\n<h3>Fragen zu Usercentrics und rund um die Implementierung einer CMP<\/h3>\n<b>Wie wird technisch z.B. bei den Tracking-Anbietern sichergestellt, dass tats\u00e4chlich erst getrackt wird, nachdem eine Einwilligung erfolgt ist?<\/b>\n\nDie CMP wird so implementiert, dass andere Skripte, Cookies und Plugins geblockt werden, bis eine Einwilligung \u00fcber die Aktionsfl\u00e4che der CMP ausgef\u00fchrt wird.\n\nBei Usercentrics funktioniert das so, dass das Usercentrics JavaScript direkt auf der Webseite oder im Tag Manager verbaut wird. Eine genaue Erkl\u00e4rung der einzelnen Schritte finden Sie in unserem <a href=\"https:\/\/docs.usercentrics.com\/#\/direct-implementation-guide\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Integration Guide<\/a>.\n\n<b>\u201cWie steht Usercentrics als BVDW Mitglied zu deren Stellungnahmen zum EUGH Urteil?\u201d<\/b>\n\nDer BVDW ist der deutsche Ableger des IABs, das technische Framework, welches auch von Google unterst\u00fctzt wird. Um dieses zu erf\u00fcllen, muss man sich vom IAB zertifizieren lassen. Wir betrachten es als hilfreich f\u00fcr unsere Produktentwicklung und damit vor allem f\u00fcr unsere Kunden, sich auch weitgehend in dem Verband zu engagieren, z.B. in relevanten Arbeitskreisen um immer am Puls der Zeit zu sein und die Weiterentwicklung dieses Bereichs mit zu gestalten und beispielsweise unsere praktischen Erfahrungen mit Kunden einzubringen. Die \u00c4u\u00dferung des BVDW zum aktuellen EuGH Urteil ist Meinung, die insbesondere darauf eingeht, welche Auswirkungen das Urteil hat. Wir respektieren verschiedene Interpretationen des Urteils und \u00fcberlassen die finale Entscheidung, wie sie mit einem Urteil umgehen wollen, unseren Kunden. Wir unterst\u00fctzen bei der Meinungsfindung, indem wir beispielsweise Experten wie Christoph Werkmeister von Freshfields Bruckhaus Deringer zu einem Webinar und Austausch einladen.\n\n<b>\u201cWer ist rechtlich verantwortlich und damit haftbar f\u00fcr die CMP: der Website-Betreiber (-Inhaber) oder die Agentur, welche die CMP einbindet?\u201d<\/b>\n\nRechtlich verantwortlich ist immer der f\u00fcr die Daten \u201cVerantwortliche i.S.d. Art. 4 DSGVO\u201d (eng. Controller). In den meisten F\u00e4llen ist das der Website-Betreiber und die Agentur wird im Auftrag t\u00e4tig und folgt den Weisungen.\n\nAllerdings kann es durchaus sein, dass die Agentur in einigen F\u00e4llen nicht nur Auftragsverarbeiter ist, sondern sogenannter \u201cgemeinsamer Verantwortlicher\u201d. Dies ist laut Gesetz dann der Fall, wenn die Agentur ma\u00dfgeblich dar\u00fcber bestimmt, mit welchen Mitteln, die Daten erhoben und wie sie verarbeitet werden. Beispielsweise wenn man bei der Agentur den gesamten Bereich Analytics einkauft, und die Agentur bestimmt, welche Tools man verwendet und wie die Daten im weiteren Verlauf ausgewertet werden, wie sie in andere Tools einflie\u00dfen, etc., dann besteht wahrscheinlich eine gemeinsame Verantwortlichkeit.\n\nAuf die CMP bezogen, kommt es auch darauf an, ob die Agentur eigenst\u00e4ndig handelt, oder nur Anweisungen des Website-Betreibers ausf\u00fchrt. Der Website-Betreiber kommt aber nie aus der Verantwortlichkeit raus und ist immer haftbar f\u00fcr die Einstellungen, die in der CMP hinterlegt sind.\n\n<b>\u201cHaben sie eine Referenzinformation zu dem erw\u00e4hnten Consent Transfer ab M\u00e4rz von Google?\u201d<\/b>\n\nWas ist gemeint: Google tritt dem <a href=\"https:\/\/usercentrics.com\/de\/cmp-fuer-publishers\/\">IAB Transparency &amp; Consent Framework (TCF)<\/a> als Vendor bei und wird fortan die Einwilligungen in einem bestimmten programmatischen verifizierten Format geschickt haben wollen. Dies hat Google schon mehrmals so bekannt gegeben und die Schritte dazu schon lange eingeleitet, indem sie sich z.B. aktiv an der Gestaltung von TCF 2.0 in Arbeitskreisen des IAB beteiligt haben. Meldung des Beitritts von Google findet sich <a href=\"https:\/\/martech.org\/exclusive-iab-europe-to-release-updated-consent-framework-later-this-year-google-to-sign-on\/\" target=\"_blank rel=\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a>. Der genaue Wortlaut ist:\n\n<i>\u201cGoogle supports IAB Europe\u2019s Transparency &amp; Consent Framework that will help publishers large and small to comply with the requirements of GDPR,\u201d a Google spokesperson said. \u201cWe have signed the contract with IAB Europe to join the Framework and are working with the IAB to integrate as quickly as we can.\u201d<\/i>\n\nDas bedeutet, dass Sie als Google-Werbekunde eine entsprechende Consent Management Platform (CMP) implementieren m\u00fcssen, die den IAB TCF 2.0 Standard unterst\u00fctzt. Wichtig ist, dass die CMP auch vom IAB f\u00fcr TCF 2.0 (und nicht nur f\u00fcr TCF 1.0!) zertifiziert sein muss. Andernfalls hilft das Consent Tool nicht bei der programmatischen Weitergabe der Einwilligung an Google und andere Betreiber.\n\nEine ausf\u00fchrliche Erl\u00e4uterung zum IAB TCF und was es damit auf sich hat, finden Sie in unserem Artikel <a href=\"https:\/\/usercentrics.com\/de\/knowledge-hub\/verstehen-sie-das-iab-framework-in-15-minuten\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u201cTCF einfach erkl\u00e4rt in unter 15 Minuten\u201d<\/a>.\n\n&nbsp;\n<p style=\"text-align: center;\"><b>Sollten Sie noch weitere Fragen oder R\u00fcckfragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verf\u00fcgung!<\/b><\/p>\n<a id=\"e7d557bf-6fb2-42f9-a3fc-7876c4a85d0f\" class=\"uc-button uc-button-size-m uc-button-contained  no-default-link-decoration\" href=\"\/\" target=\"_self\"><span>Button<\/span><\/a>\n\n\n&nbsp;\n<h3>Weitere interessante Artikel:<\/h3>\n<ul>\n \t<li><a href=\"https:\/\/usercentrics.com\/de\/knowledge-hub\/checkliste-eugh-urteil-zu-cookies\/\">Checkliste EuGH Urteil zu Cookies<\/a><\/li>\n \t<li><a href=\"https:\/\/usercentrics.com\/de\/knowledge-hub\/faq-webinar-consent-rate-optimization\/\">FAQ zum Webinar Consent Rate Optimization<\/a><\/li>\n \t<li><a href=\"https:\/\/usercentrics.com\/de\/knowledge-hub\/faq-zum-webinar-bgh-urteile\/\">FAQ zum Webinar BGH Urteil<\/a><\/li>\n \t<li><a href=\"https:\/\/usercentrics.com\/de\/knowledge-hub\/eugh-urteil-cookies-nur-mit-einwilligung\/\">FAQs: EuGH Urteil \u2013 Cookies nur mit Einwilligung<\/a><\/li>\n \t<li><a href=\"https:\/\/usercentrics.com\/de\/knowledge-hub\/bgh-urteil-marketing-cookies-nur-mit-einwilligung\/\">BGH entscheidet: Cookies d\u00fcrfen nur mit aktiver Einwilligung der Nutzer gesetzt werden<\/a><\/li>\n<\/ul>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dieser Artikel basiert inhaltlich auf einem gemeinsamen Webinar von Usercentrics mit der renommierten Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer (Law firm of the Year Compliance JUVE 2019).<\/p>\n","protected":false},"featured_media":277,"template":"","meta":{"_acf_changed":false,"editor_notices":[],"footnotes":""},"tags":[],"magazine_issue":[],"magazine_tag":[],"resource_tag":[7,6],"class_list":["post-298","knowledge","type-knowledge","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","resource_tag-dsgvo-cookies","resource_tag-regularien"],"acf":[],"yoast_head":"<title>FAQs: EuGH Urteil - 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