DSG: Datenschutzkonformität nach dem Schweizer Datenschutzgesetz
Was ist das DSG?
Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) ist das zentrale Schweizer Datenschutzgesetz. Es trat in seiner revidierten Fassung am 1. September 2023 in Kraft und ersetzt das ursprüngliche Gesetz von 1992. Die Revision, häufig als nDSG für „neues DSG” oder revidiertes DSG bezeichnet, passt den Schweizer Datenschutz an die Anforderungen der digitalen Gegenwart an. Das DSG stärkt die Rechte von Personen in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten und verpflichtet Unternehmen sowie Organisationen zu einem verantwortungsvollen und sicheren Umgang mit diesen Daten. Da das DSG weitgehend mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union abgestimmt ist, unterstützt es den reibungslosen Datenaustausch zwischen der Schweiz und der EU und fördert gleichzeitig Datenschutz und wirtschaftliches Wachstum.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum DSGPRIVATSPHÄRE RESPEKTIEREN
Consent Management zahlt sich aus
Das DSG gilt für jede Organisation mit Sitz in der Schweiz oder im Ausland, die personenbezogene Daten von Personen in der Schweiz verarbeitet. Aufgrund dieses räumlichen Anwendungsbereichs müssen auch ausländische Unternehmen die Vorgaben des DSG erfüllen, wenn sie Daten von Nutzer:innen in der Schweiz verarbeiten. Ziel des Gesetzes ist es, die Privatsphäre zu schützen und unbefugten oder unverhältnismäßigen Zugriff auf personenbezogene Daten zu verhindern. Gleichzeitig sorgt es für einen sicheren und kontinuierlichen Datenaustausch zwischen der Schweiz, der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Für Datenübermittlungen in andere Länder benötigen Unternehmen entweder einen Angemessenheitsbeschluss oder müssen vor der internationalen Übermittlung personenbezogener Daten die Einwilligung der betroffenen Person einholen.
DATENSCHUTZANFORDERUNGEN ERFÜLLEN
Consent und DSG-Konformität
Nach dem DSG können Organisationen personenbezogene Daten in vielen Fällen ohne eine spezifische Rechtsgrundlage verarbeiten. Eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person ist jedoch erforderlich, wenn die Verarbeitung Folgendes umfasst:
- Sensible personenbezogene Daten
- Profiling mit hohem Risiko durch eine Behörde oder ein privates Unternehmen
- Übermittlung von Daten in Drittländer, für die kein Angemessenheitsbeschluss der Schweiz vorliegt
INNOVATION IM DATENSCHUTZ
Die wichtigsten Unterschiede des DSG
Das DSG ist nicht einfach die Schweizer Version der DSGVO. Zu den wichtigsten Unterschieden gehören:
- Geldstrafen von bis zu 250.000 CHF für verantwortliche Personen oder bis zu 50.000 CHF für Unternehmen
- Weniger Informations- und Benachrichtigungspflichten
- Datenschutzbeauftragte (DSB) sind empfohlen, aber nicht verpflichtend
- Angemessenheitsbeschlüsse für grenzüberschreitende Datenübermittlungen durch den Schweizer Bundesrat; alternativ können Standardvertragsklauseln (SCCs) oder andere verbindliche Unternehmensregelungen eingesetzt werden
So installieren Sie Usercentrics
Die Usercentrics Consent Management Platform (CMP) speichert, verwaltet und übermittelt gültige Einwilligungen und Datenschutzpräferenzen Ihrer Nutzer:innen.
ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN
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