Einhaltung des europäischen Digital Markets Act (DMA) sicherstellen

Mithilfe der Usercentrics Consent Management Platform (CMP) können Sie das Vertrauen ihrer Nutzer gewinnen und die Vorschriften des Digital Markets Act (DMA) für Gatekeeper und Drittparteien einhalten. Testen Sie unsere CMP kostenlos für 30 Tage.
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FAQs zum DMA
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Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) gilt für Unternehmen, die in der EU tätig sind und personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.

Mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) hat die Europäische Kommission den sechs benannten „Gatekeepern“ besondere Verantwortung übertragen, um die Privatsphäre der Nutzer zu respektieren und faire Wettbewerbspraktiken zu gewährleisten.

Die DMA-Vorschriften verlangen von Gatekeepern und Drittunternehmen, die ihre 22 zentralen Plattformdienste unter anderem für Werbung oder als Suchmaschine nutzen, die ausdrückliche Einwilligung zur Erfassung und Nutzung personenbezogener Daten von EU-Verbrauchern einzuholen.

Gatekeeper müssen die ausdrückliche Einwilligung zur Erfassung und Nutzung personenbezogener Daten von in der EU ansässigen Personen für zentrale Plattformdienste (CPS) einholen.

Gatekeeper können von Drittparteien, die ihre Plattformen und Dienste nutzen, DMA-Konformität verlangen. Dies ist auch im Einklang mit der Einhaltung der DSGVO und der ePrivacy-Anforderungen, die ebenfalls in der EU verpflichtend sind. Die Implementierung einer Consent Management Platform (CMP) wie der Usercentrics CMP ermöglicht eine datenschutzkonforme Erfassung und Signalisierung von Einwilligungen.

Denn eine flexible, zuverlässige und vollständig anpassbare CMP wie die Usercentrics CMP für Web und Apps bereitet Sie auf die Einhaltung des Digital Markets Act (DMA) vor und lässt sich nahtlos in viele CMS-Plattformen, zentrale Plattformdienste und mehr integrieren.

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So können Sie Usercentrics installieren

Die Usercentrics Consent Management Platform (CMP) speichert, verwaltet und signalisiert gültige Einwilligungen und die Datenschutzpräferenzen der Nutzer.

1
Konfiguration Ihrer CMP
  • Wählen Sie Ihren rechtlichen Rahmen und/oder relevante Datenschutzgesetze.
  • Identifizieren Sie die Datenverarbeitungsdienste, die auf Ihrer Website zum Einsatz kommen, und legen Sie die entsprechende Rechtsgrundlage fest.
  • Passen Sie das Erscheinungsbild und das Messaging des Banners an Ihre Bedürfnisse und Anforderungen an.
2
Implementierung der CMP
  • Implementieren Sie das CMP-Skript-Tag direkt in Ihrer Website oder über Google Tag Manager.
  • Nehmen Sie Anpassungen an den auf Ihrer Website verwendeten Skripten/Tags vor.
    Legen Sie fest, wann und wie oft Ihre Banner-Nachricht angezeigt werden soll.
3
Einholung von ausdrücklichen Nutzereinwilligungen
  • Beginnen Sie damit, Einwilligungen von allen Verbrauchern, die dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) unterliegen, einzuholen.
  • Nutzen Sie die Geolokalisierungsregeln von Usercentrics, um zu bestimmen, wer Ihr Banner in welcher Sprache sieht.
  • Optimieren Sie Ihr Consent-Banner kontinuierlich auf der Grundlage umfangreicher Daten und Analytics-Insights.
“Für unsere rechtliche Strategie und die gesetzlichen Anforderungen ist es von zentraler Bedeutung, dass die Nutzer selbst entscheiden können, welche Informationen sie uns zur Verfügung stellen. Wir haben uns für Usercentrics entschieden, weil die Implementierung und Wartung der CMP einfach ist, die Features häufig aktualisiert werden und die Reaktionszeiten sehr kurz sind.”
— Search Engine Marketing Manager, Konica Minolta Business Solutions Europe GmbH
  • Sofortige Einhaltung der DSGVO und der ePrivacy-Richtlinie (sowie weiterer internationaler Datenschutzgesetze)
  • Signalisierung gültiger Einwilligungen und sichere Speicherung von Einwilligungen
  • Zertifiziert nach IAB TCF 2.2
  • Zertifizierter CMP-Programmpartner von Google
  • Google-zertifizierte CMP für Publisher, die Anzeigen in der EU und dem EWR schalten
  • Zertifiziert nach ISO 27001
  • Einfache Integration in die beliebtesten CMS wie Adobe Experience Manager, Webflow, Squarespace, TYPO3 und weiteren (Support-Anleitungen)
  • Implementierung über Google Tag Manager oder andere Tag Management-Systeme
  • Unterstützung der aktuellen Version des Google Consent Mode für Websites, Apps, Mobile Gaming und Connected TV
  • Minimale Auswirkungen auf die Website-Performance (Seitenladezeit und Core Web Vitals)
  • Nach WCAG 2.1 AA Accessibility zertifiziert
  • Eindeutiges Messaging und Transparenz für die Nutzer
  • Erzielung höherer Opt-in-Raten
  • Schnelle Optimierung des Nutzererlebnisses mit Analytics-Insights
  • Personalisierung von Sprache und geltenden Datenschutzvorschriften mithilfe von Geolokalisierung
  • 2.1 Millionen Websites und Apps in mehr als 180 Ländern vertrauen uns
  • Kundenbindungsrate von über 99%
  • CMP Category and European Leader (G2)
Read Usercentrics reviews on G2

Usercentrics ermöglicht die Einhaltung der DSGVO und ePrivacy-Richtlinie und bereitet Sie zudem auf das Gesetz über digitale Märkte (DMA) vor. Erhalten Sie datenschutzkonforme Einwilligungen zur Datenverarbeitung, indem Sie mit den EU-Nutzern auf Ihren Websites oder in Ihren Apps klar kommunizieren.

Kontaktieren Sie unser Expertenteam

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Gesetz über digitale Märkte (DMA) und stellen Ihnen Usercentrics sowie unsere Consent Management Platform näher vor.

  • Sie tätigen Geschäfte in der EU und mit den im Digital Markets Act (DMA) benannten Gatekeepern und sind sich nicht sicher, ob Ihre Website oder App datenschutzkonform ist?
  • Sie sind sich nicht sicher, was Sie tun müssen, um die Vorschriften des DMA-Gesetzes zu erfüllen? Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und erfahren Sie, wie die Usercentrics Consent Management Platform Ihnen dabei helfen kann, DMA-Konformität zu erreichen.
  • Möchten Sie mit uns als Partner zusammenarbeiten? Nehmen Sie hier Kontakt auf.
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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was ist der Digital Markets Act bzw. das Gesetz über digitale Märkte (DMA)?

Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) wurde von der Europäischen Kommission entwickelt und gilt für große Technologieunternehmen wie Google und Amazon, die in der Europäischen Union tätig sind. Ziel des Gesetzes ist es, Wettbewerb und Innovation zu fördern und die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, die auf digitalen Märkten tätig sind, zu verbessern. Das DMA-Gesetz fordert mehr Transparenz, optimierten Datenaustausch und verbesserte Plattform-Interoperabilität sowie größere Auswahlmöglichkeiten für die Nutzer und verstärkten Datenschutz.

Im Rahmen des DMA-Gesetzes wurden bisher sechs große, einflussreiche Technologieunternehmen als „Gatekeeper“ benannt. Damit haben sie gemäß dem Gesetz besondere Verpflichtungen. Viele Drittunternehmen verlassen sich jedoch z. B. für Werbung auf die Plattformen und Dienste der Gatekeeper und haben ebenfalls Verpflichtungen zur Einhaltung der Vorschriften, etwa in Bezug auf Datenschutz und Einwilligung.

Wann tritt der Digital Markets Act bzw. das Gesetz über digitale Märkte (DMA) in Kraft?

Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) trat offiziell am 1. November 2022 in Kraft. Die meisten der darin enthaltenen Vorschriften traten bis Mai 2023 in Kraft. Die Europäische Kommission hat die Gatekeeper am 6. September 2023 benannt, und diese haben bis zum 6. März 2024 Zeit, Datenschutzkonformität zu erreichen.

In welchen Regionen gilt der Digital Markets Act bzw. das Gesetz über digitale Märkte (DMA)?

Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) gilt für Gatekeeper und Drittparteien, die mit ihnen Geschäfte machen und in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum tätig sind. Das Gesetz gilt auch für Verbraucher, die in diesen Regionen leben.

Für welche Unternehmen gilt der Digital Markets Act bzw. das Gesetz über digitale Märkte (DMA)?

Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) gilt für Unternehmen, die große digitale Online-Plattformen und -Dienste besitzen und betreiben und die Kriterien der Europäischen Kommission erfüllen. Dazu gehören die Größe ihrer Nutzerbasis, ihre bedeutenden Auswirkungen auf digitale Märkte, ihr Einfluss auf Innovationen, ihre Rolle als Vermittler zwischen Unternehmen und Nutzern und ihre dauerhafte Machtposition auf digitalen Märkten. Diese Plattformen und Dienste werden als „Gatekeeper“ bezeichnet und unterliegen im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) verstärkten regulatorischen Verpflichtungen und Prüfungen.

Welche Unternehmen wurden von der Europäischen Kommission als Gatekeeper benannt?

Die sechs bis jetzt von der Europäischen Kommission benannten Gatekeeper sind die folgenden:

  • Alphabet (Eigentümer von Google und Android)
  • Amazon
  • Apple
  • ByteDance (Eigentümer von TikTok)
  • Meta (Eigentümer von Facebook, Instagram, WhatsApp und weiteren)
  • Microsoft

Diese Liste kann in Zukunft erweitert oder geändert werden. Obwohl das Gesetz über digitale Märkte (DMA) für diese Gatekeeper gilt, arbeiten viele Unternehmen mit deren Plattformen und Diensten und sind auf diese angewiesen. Diese Drittparteien müssen das DMA-Gesetz und seine möglichen Anwendungen auf ihr Unternehmen verstehen, z. B. die Einholung einer gültigen Einwilligung der Nutzer. Die Gatekeeper werden ihre eigenen Anforderungen an Partner und Kundenunternehmen stellen und kommunizieren, um DMA-Konformität zu gewährleisten.

Welchen Anwendungsbereich hat der Digital Markets Act bzw. das Gesetz über digitale Märkte (DMA)?

Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) konzentriert sich in erster Linie auf die Entwicklung digitaler Märkte, die transparenter, fairer für kleinere Unternehmen und insgesamt wettbewerbsfähiger sind. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Privatsphäre der Nutzer und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher besser zu schützen.

Insgesamt soll das DMA-Gesetz kleineren Akteuren zu Wachstum und Innovation in digitalen Märkten in der EU verhelfen, damit diese mit den großen Technologieplattformen mithalten können, und um zu verhindern, dass die Gatekeeper ihre Macht und Reichweite nutzen, um die Tätigkeiten und das Wachstum kleinerer Organisationen, die auf sie angewiesen sind, zu kontrollieren.

Was sind zentrale Plattformdienste bzw. Core Platform Services (CPS) der Gatekeeper?

Diese Websites, Software und Dienste gehören den Gatekeepern und werden von ihnen betrieben. Sie sind integraler Bestandteil der digitalen Geschäftstätigkeiten und der Online-Aktivitäten von Millionen von Unternehmen und Verbrauchern. Die CPS umfassen Online-Suchmaschinen, Betriebssysteme, Webbrowser, Sprachassistenten, soziale Online-Netzwerke, Plattformen zum Teilen von Videos und mehr. Bisher wurden 22 zentrale Plattformdienste (CPS) unter dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) identifiziert, wobei sich die Liste mit der Zeit jedoch verlängern oder verändern kann:

  • 6 Vermittlungsplattformen (Amazon Marketplace, Google Maps, Google Play, Google Shopping, iOS App Store, Meta Marketplace)
  • 4 soziale Netzwerke (Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok)
  • 3 Online-Werbeservices (Amazon, Google und Meta)
  • Die 3 gängigsten Betriebssysteme (Google Android, iOS, Windows-PC-OS)
  • 2 große Kommunikationsservices (Facebook Messenger und WhatsApp)
  • 2 Webbrowser (Chrome und Safari)
  • 1 Suchmaschine (Google)
  • 1 Video-Sharing-Plattform (YouTube)

Welche regulatorischen Verpflichtungen haben Gatekeeper gemäß dem Digital Markets Act bzw. Gesetz über digitale Märkte (DMA)?

Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) erlegt den Gatekeepern eine Reihe von Verpflichtungen auf. Im Großen und Ganzen sind die folgenden jedoch die wichtigsten, die eingehalten werden müssen:

  • Beseitigung wettbewerbswidriger oder unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber kleineren Unternehmen
  • Gewährung des Zugangs zu den Daten, die ihre Plattformen und Dienste erzeugen oder die über sie gesammelt werden
  • Gewährleistung der Interoperabilität und Übertragbarkeit für Verbraucher und Unternehmen
  • Vermeidung der Bevorzugung der eigenen Produkte oder Dienste oder der Produkte oder Dienste spezifischer Partner

Wird der Digital Markets Act bzw. das Gesetz über digitale Märkte (DMA) Auswirkungen auf EU-Unternehmen haben?

Die Einhaltung des Digital Markets Act (DMA) verlangt von den Gatekeepern, dass sie ihre Abläufe und Nutzungsbedingungen ihrer Plattformen und Dienste aktualisieren. Hierfür können erhebliche Investitionen in Rechtsmittel, technologische Infrastruktur und Personal erforderlich sein. Dies hat wahrscheinlich zumindest für eine gewisse Zeit eine Erhöhung der Betriebskosten zur Folge. Die Gatekeeper verfügen jedoch über beträchtliche Ressourcen und Möglichkeiten zur Amortisierung der Investitionskosten.

Der Digital Markets Act (DMA) kann auch erhebliche Bußgelder oder andere Strafen bei Verstößen gegen die Vorschriften vorsehen, was eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Gatekeeper darstellen könnte.

Für kleinere Unternehmen könnte die Nichteinhaltung der Vorschriften dazu führen, dass sie den Zugang zu den Plattformen und Diensten des Gatekeepers verlieren. Dies kann aufgrund des fehlenden Zugangs zu Nutzern, Daten und Einnahmequellen wie Werbung zu ernsthaften finanziellen Problemen führen.

Im Laufe der Zeit dürfte das DMA-Gesetz jedoch dazu beitragen, Innovationen zu fördern und das Wachstum kleinerer, in der EU tätiger Unternehmen anzukurbeln, da die Wettbewerbsbedingungen angeglichen werden. Dadurch können diese von zusätzlichen Daten, einer größeren potenziellen Zielgruppe und neuen Möglichkeiten profitieren.

Werden EU-Verbraucher vom Digital Markets Act bzw. Gesetz über digitale Märkte (DMA) profitieren?

Verbraucher und Nutzer digitaler Plattformen und Dienste in der EU werden wahrscheinlich von einer wettbewerbsfähigeren Preisgestaltung und mehr Innovationen bei den von ihnen genutzten CPS profitieren. Für sie wird es einfacher, Anbieter zu wechseln und ihre Daten mitzunehmen. Verbraucher haben mehr Kontrolle über die von ihnen verwendeten Apps und Dienste und die individuelle Anpassung ihres Nutzererlebnisses. Sie profitieren außerdem von zusätzlichem Datenschutz und besseren Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten.

Wird die Nutzung einer Consent Management Platform bei der Einhaltung des Digital Markets Act bzw. des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) helfen?

Die vorherige Einwilligung zum Zugriff auf personenbezogene Daten ist ein zentraler Bestandteil der DMA-Anforderungen. Consent Management ist daher für die Einhaltung der Vorschriften wichtig. Gatekeeper werden sicherstellen müssen, dass sie eine datenschutzkonforme Einwilligung von den Nutzern einholen, und sie werden von Drittparteien, die ihre Plattformen und Dienste nutzen, den Nachweis verlangen, dass diese ebenfalls eine entsprechende Einwilligung einholen.

Diese Einwilligung kann in der Regel mit bereits vorhandenen Tools erfolgen, etwa über den Google Consent Mode für die Plattformen von Google. Eine Consent Management Platform wie die Usercentrics CMP ermöglicht es Unternehmen, eine gültige Einwilligung zur Cookie- und Tracker-Nutzung einzuholen, die Daten sicher zu speichern und dies den Gatekeepern zu signalisieren. Sie ermöglicht es Nutzern auch, ihre Einwilligungspräferenzen in Zukunft zu ändern, und stellt sicher, dass die Einwilligungsdaten den Datenschutzbehörden zur Verfügung stehen, damit diese die Einhaltung der Vorschriften überprüfen können.

Wird der Digital Markets Act bzw. das Gesetz über digitale Märkte (DMA) auf andere europäische Regelungen abgestimmt?

Der Digital Markets Act (DMA) fügt sich in eine Reihe von Verordnungen und Rahmenregelungen ein, die in der EU bereits in Kraft sind. Eine gute Koordinierung wird daher von entscheidender Bedeutung sein, um die Einhaltung und Durchsetzung der Vorschriften zu gewährleisten und eine übermäßige Belastung der Unternehmen zu vermeiden.

Das DMA-Gesetz soll bestehende Vorschriften wie die DSGVO ergänzen, die sich bereits fest etabliert haben. Die Europäische Kommission, die das DMA-Gesetz durchsetzen wird, wird eng mit anderen Datenschutzbehörden zusammenarbeiten, um die Harmonisierung und Koordinierung sicherzustellen. Dazu gehören die nationalen Wettbewerbs- und Datenschutzbehörden. Es sind regelmäßige Konsultationen und Mechanismen vorgesehen, um eine gute Zusammenarbeit beim Informationsaustausch, bei der Angleichung in Fällen, in denen Durchsetzungsmaßnahmen erforderlich sind, und bei der Beseitigung von Unstimmigkeiten oder Überschneidungen zwischen dem Digital Markets Act (DMA) und anderen Rechtsrahmen zu ermöglichen.