DSG: Erreichen Sie die Einhaltung des Bundesgesetz über den Datenschutz
Was ist das DSG?
Das DSG ist das Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz, das am 1. September 2023 in Kraft tritt und ab sofort greift. Das DSG überarbeitet das Schweizer Datenschutzgesetz aus dem Jahr 1992 und wird daher manchmal auch als neues oder revidiertes DSG bezeichnet. Das Gesetz verleiht den Schweizer Bürgern neue Rechte in Bezug auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten und schafft neue Verantwortlichkeiten für Organisationen in Bezug auf den Datenschutz und die Datensicherheit.
Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) ist mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen europäischen Gesetzen kompatibel und wurde entwickelt, um den Datenfluss mit der EU zu gewährleisten und die wirtschaftlichen Möglichkeiten für Schweizer Unternehmen zu erhalten.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum DSGPRIVATSPHÄRE RESPEKTIEREN
Consent Management zahlt sich aus
Das DSG ist extraterritorial, gilt also für Organisationen innerhalb oder außerhalb der Schweiz, wenn sie Daten von Schweizer Bürgern verarbeiten.
Das Gesetz soll einen sicheren, kontinuierlichen Datenfluss für personenbezogene Daten in physischer oder elektronischer Form mit der EU und dem EWR gewährleisten. Das Schweizer Gesetz verlangt auch Angemessenheitsvereinbarungen mit anderen Ländern oder die Einwilligung der betroffenen Personen, damit internationale Datenübermittlungen stattfinden können.
Das DSG schützt das Recht der Schweizer Bürger auf Privatsphäre und bewahrt sie vor einer Verletzung dieses Rechts durch einen übermäßigen oder unbefugten Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten.
DATENSCHUTZKONFORMITÄT ERREICHEN
DSG-Konformität mit Consent Management
Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in vielen Fällen ohne besondere Rechtsgrundlage zulässig. In den folgenden Fällen ist die Datenverarbeitung allerdings nur mit Einwilligung der betroffenen Personen erlaubt:
- Bei der Verarbeitung von sensiblen personenbezogenen Daten
- Zur Verwendung von risikoreichem Profiling durch eine staatliche Stelle oder eine Privatperson
- Bei Datenübermittlungen in Drittländer, für die keine Angemessenheitsvereinbarung besteht
INNOVATION IM DATENSCHUTZ
Das neue bzw. revidierte DSG
Das DSG ist nicht die DSGVO in der Schweiz. Es gibt einige wichtige regulatorische Unterschiede im Vergleich zur DSGVO:
- Es können Geldstrafen von bis zu 250.000 CHF gegen verantwortliche Einzelpersonen oder bis zu 50.000 CHF gegen ein Unternehmen verhängt werden
- Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten wird empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich
- Es sind weniger Informationen in Datenschutzhinweisen oder -richtlinien erforderlich
- Die Angemessenheit von Datenübermittlungen wird vom Schweizer Bundesrat festgelegt, es können aber auch EU-Standardvertragsklauseln oder andere verbindliche Unternehmensregeln angewendet werden
Usercentrics installieren – so geht’s
Die Usercentrics Consent Management Platform (CMP) speichert und verwaltet erteilte Einwilligungen und Datenschutzpräferenzen Ihrer Nutzer, um die Einhaltung einer Rechtsgrundlage nachweisen zu können.
ANTWORTEN AUF IHRE FRAGEN
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- Sie sind in der Schweiz als Unternehmen tätig und wissen nicht, ob Ihre Website die Vorschriften des Schweizer Datenschutzgesetzes einhält?
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