Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
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Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und das Gesetz über digitale Märkte (DMA): Eine Vergleichsanalyse

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und das Gesetz über digitale Märkte (DMA) wurden in Deutschland bzw. Europa eingeführt, um digitale Märkte zu regulieren. In diesem Artikel erläutern wir die Unterschiede und Ähnlichkeiten dieser beiden rechtlichen Rahmenwerke.
von Usercentrics
11. Jun 2024
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Inhaltsverzeichnis
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Die Dynamik des digitalen Geschäfts wird immer komplexer, da große Technologieunternehmen eine beträchtliche Marktmacht ausüben und immer mehr Bedenken hinsichtlich eines fairen Wettbewerbs und des Schutzes der Privatsphäre der Nutzer aufkommen. Um diese Probleme anzugehen, haben sowohl Deutschland als auch die Europäische Union ein Gesetz erlassen, um die digitalen Märkte zu regulieren.

 

In Deutschland ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zwar schon seit mehr als einem halben Jahrhundert in Kraft, es wurde jedoch schon viele Male geändert, zuletzt im Juli 2023. Die Europäische Kommission hat als Teil ihrer Bemühungen zur Schaffung eines fairen und wettbewerbsfähigen digitalen Ökosystems kürzlich das Gesetz über digitale Märkte bzw. den Digital Markets Act (DMA) eingeführt. Es wurde 2022 verabschiedet.

Einführung in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein umfassender rechtlicher Rahmen, der darauf abzielt, wettbewerbswidriges Verhalten zu verhindern und fairen Wettbewerb in Deutschland zu gewährleisten. Es ist bereits seit den 1950er Jahren in Kraft und wurde 11 Mal geändert, um es an die sich verändernde Unternehmenslandschaft anzupassen, insbesondere an die Entwicklung hin zu mehr digitalen Produkten und Dienstleistungen. Das GWB deckt verschiedene Aspekte des Wettbewerbsrechts ab, insbesondere Zusammenschlüsse und Übernahmen von Unternehmen, Missbrauch von Marktmacht und Kartellvereinbarungen.

Ziele des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

 

Die Hauptziele des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind die Förderung eines fairen Wettbewerbs, der Schutz der Verbraucherinteressen und die Verhinderung von Marktmachtmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen. Es strebt an, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu schaffen und wettbewerbswidrige Praktiken zu verhindern, die Verbraucher schaden oder Innovation verhindern könnten. Das GWB möchte darüber hinaus gewährleisten, dass Unternehmen die Wettbewerbsregeln einhalten und bei Verstößen mit Strafen rechnen müssen.

Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

 

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthält verschiedene Bestimmungen zur Regulierung verschiedener Aspekte des Wettbewerbsrechts. Dabei liegt der Fokus auf der Kontrolle der Marktbeherrschung.

Zusammenschlusskontrolle

 

Das GWB gibt den Rahmen für die Kontrolle und Regulierung von Zusammenschlüssen und Übernahmen von Unternehmen vor. Damit soll verhindert werden, dass übermäßige Konsolidierungen stattfinden und marktbeherrschende Positionen entstehen, die den Wettbewerb gefährden könnten. Unternehmen müssen die zuständigen Behörden über geplante Zusammenschlüsse oder Übernahmen, die über bestimmten Schwellenwerten liegen, informieren, damit ein Überprüfungsprozess durchgeführt werden kann.

Missbrauch der Marktmacht

 

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verbietet es Unternehmen, eine marktbeherrschende Position zu missbrauchen, um den Wettbewerb zu unterdrücken. Das Gesetz verbietet Praktiken wie Verdrängungspreise, Geschäftsverweigerung, Kopplung und Bündelung sowie diskriminierendes Verhalten. Das GWB gibt auch Leitlinien vor, was Missbrauch von Marktbeherrschung darstellt und welche Konsequenzen Unternehmen drohen, die wegen solcher Praktiken für schuldig befunden werden.

Kartellvereinbarungen

 

Das GWB verbietet Kartellvereinbarungen. Dabei handelt es sich um Vereinbarungen zwischen oder unter Wettbewerbern zur Fixierung von Preisen, Aufteilung des Marktes oder Beschränkung der Produktion. Solche Vereinbarungen werden als wettbewerbswidrig und als für den Wettbewerb schädlich angesehen. Das GWB verhängt Geldstrafen und andere Sanktionen gegen Unternehmen, die an Kartellaktivitäten beteiligt sind.

Einführung in den Digital Markets Act (DMA)

Der Digital Markets Act (DMA) ist ein von der Europäischen Kommission eingeführtes regulatorisches Rahmenwerk, um die Herausforderungen zu adressieren, die von der Beherrschung großer digitaler Plattformen ausgehen, und um einen fairen Wettbewerb im digitalen Sektor zu fördern. Es ist Teil der breiteren Bemühungen der EU, die digitalen Märkte zu regulieren und Verbraucherinteressen zu schützen. Das DMA-Gesetz zielt speziell auf Unternehmen ab, die einen bedeutenden Einfluss auf den Markt haben und als Gatekeeper den Zugang zu digitalen Diensten, ihrem Publikum und den von ihnen generierten Daten kontrollieren.

Ziele des Gesetzes über digitale Märkte (DMA)

 

Die Hauptziele des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) sind es, für fairen Wettbewerb zu sorgen, die Privatsphäre und Rechte der Verbraucher zu schützen und Innovation im digitalen Sektor zu fördern. Das Gesetz zielt darauf ab, das Verhalten großer digitaler Plattformen zu regulieren und diese daran zu hindern, wettbewerbswidrige Praktiken anzuwenden. Das DMA-Gesetz möchte darüber hinaus den Nutzern die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten erleichtern und Transparenz in Bezug auf Geschäftspraktiken und die Verarbeitung von Daten gewährleisten.

Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes über digitale Märkte (DMA)

 

Das DMA-Gesetz enthält verschiedene Bestimmungen, die darauf abzielen, das Verhalten der Gatekeeper-Unternehmen zu regulieren und fairen Wettbewerb zu fördern.

Definition von Gatekeeper

 

Das DMA-Gesetz definiert Gatekeeper als Unternehmen, die erheblichen Einfluss auf den Markt haben und als Vermittler zwischen Unternehmen und Verbrauchern fungieren. Die Europäische Kommission hat Kriterien festgelegt, anhand derer bestimmt werden kann, ob ein Unternehmen als Gatekeeper eingestuft werden kann. Dazu gehören Faktoren wie Marktanteil, Nutzerbasis und Kontrolle über den Zugang zu digitalen Diensten.

Pflichten für Gatekeeper

 

Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) sieht bestimmte Pflichten für Gatekeeper vor, um fairen Wettbewerb zu gewährleisten, Innovation und Auswahlmöglichkeiten zu fördern und die Verbraucherrechte zu schützen. Zu diesen Pflichten gehören, den Zugang zu ihren Diensten zu fairen und nicht diskriminierenden Bedingungen zu gewährleisten, die Interoperabilität mit Diensten von Dritten zu ermöglichen sowie Transparenz hinsichtlich ihrer Praktiken zu bieten. Gatekeeper sind darüber hinaus verpflichtet, Daten auf Anfrage an Unternehmen und Nutzer weiterzugeben.

Abhilfemaßnahmen und Strafen

 

Der Digital Markets Act (DMA) sieht im Falle von Verstößen gegen die Bestimmungen Abhilfemaßnahmen und Strafen vor. Zudem berechtigt das Gesetz über digitale Märkte (DMA) Regulierungsbehörden, Bußgelder und andere Sanktionen von Gatekeepern zu erheben, bei denen ein Verstoß nachgewiesen wird. Das DMA-Gesetz erlaubt darüber hinaus auch strukturelle Abhilfemaßnahmen, wie Veräußerungen oder verhaltensbezogene Abhilfemaßnahmen, um wettbewerbswidrige Praktiken zu ahnden.

Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen dem deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und dem Gesetz über digitale Märkte (DMA)

Deutsches Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Gesetz über digitale Märkte (DMA)
Geltungsbereich und Anwendbarkeit
  • Schwerpunkt auf Wettbewerbsgesetz
  • Deckt eine Reihe von Branchen und Sektoren ab
  • Gilt für Unternehmen, die in Deutschland tätig sind
  • In bestimmten Fällen auch außerhalb Deutschlands geltend
  • Nicht auf den digitalen Sektor beschränkt
  • Umfasst alle Aspekte des Wettbewerbsrechts
  • Zielt insbesondere auf den digitalen Sektor
  • Zielt darauf ab, große digitale Plattformen zu regulieren, die als Gatekeeper handeln
  • Fokus auf Unternehmen, die einen erheblichen Einfluss auf den Markt haben und den Zugang zu digitalen Diensten kontrollieren
  • Gilt für Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums tätig sind
  • Engerer Geltungsbereich im Vergleich zum deutschen Wettbewerbsgesetz
Ziele und Grundsätze Ziele:

  • Förderung eines fairen Wettbewerbs
  • Schutz der Verbraucherinteressen
  • Verhinderung des Missbrauchs von Marktmacht
  • Schaffung von gleichen Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen
  • Sicherstellen, dass Wettbewerbsregeln eingehalten werden

GWB-Grundsätze:

  • Markttransparenz
  • Verbraucherwohl
  • Wirtschaftliche Effizienz
Ziele:

  • Förderung eines fairen Wettbewerbs
  • Schutz der Verbraucher
  • Förderung von Innovation

Das DMA-Gesetz adressiert insbesondere die durch die digitalen Plattformen geschaffenen Herausforderungen und strebt danach, deren Verhalten zu regulieren, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und Nutzerrechte zu schützen.

DMA-Grundsätze:

  • Empowerment der Nutzer
  • Transparenz
  • Keine Diskriminierung
Wichtigste Bestimmungen und Pflichten Regulierung verschiedener Aspekte des Wettbewerbsrechts, insbesondere:

  • Zusammenschlusskontrolle
  • Missbrauch von Marktmacht
  • Kartellvereinbarungen

Verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung der Wettbewerbsregeln oder Ahndung von Verstößen mit Strafen.

Gilt für alle Branchen der Wirtschaft, nicht nur digitale Märkte.

Einführung bestimmter Bestimmungen und Pflichten für Gatekeeper-Unternehmen, die im digitalen Sektor tätig sind, insbesondere:

  • Gewährung des Zugangs zu Diensten zu fairen Bedingungen
  • Ermöglichung von Interoperabilität mit Diensten von Drittanbietern
  • Gewährleistung von Transparenz hinsichtlich der Praktiken

Gatekeeper müssen darüber hinaus Daten an Drittunternehmen und Nutzer weitergeben, die ihre Plattformen und Dienste nutzen. Das DMA-Gesetz ermöglicht es Regulierungsbehörden, Bußgelder und andere Sanktionen wegen Nichteinhaltung zu erheben.

Consent Management Die Änderung des GWB im Januar 2021 ermöglicht es dem Bundeskartellamt, die Datenverarbeitungsaktivitäten von in Deutschland tätigen Unternehmen zu überprüfen.

Dies umfasst die Analyse, wie Unternehmen Nutzerdaten erfassen und verarbeiten und ob sie den Nutzern bei der Erstellung von Profilen für das Ad-Targeting ausreichend Wahlmöglichkeiten und Transparenz bieten.

Im Rahmen des GWB ist die Implementierung des Consent Managements auf Websites, Apps und digitalen Plattformen für den Schutz der Privatsphäre der Nutzer, zur Förderung von Transparenz und zur Ermöglichung von Nutzerkontrolle über personenbezogene Daten von wesentlicher Bedeutung.

Das Consent Management spielt im Gesetz über digitale Märkte (DMA) eine wichtige Rolle. Es legt Kriterien fest, mit denen festgestellt werden soll, ob ein Unternehmen eine marktbeherrschende Position innehat, insbesondere hinsichtlich Datenvolumen und -relevanz sowie Zugang zu Ressourcen.

Das DMA-Gesetz verbietet Praktiken der Gatekeeper zur Bevorzugung der eigenen Dienste, zur Behinderung des Marktzugangs und zur Wettbewerbsverzerrung durch die Verarbeitung von Daten. Das Gesetz soll zudem gewährleisten, dass die Nutzereinwilligung beachtet wird und dass die Datenverarbeitungsaktivitäten keine Datenschutzgesetze verletzen oder einen fairen Wettbewerb verhindern.

Abschließende Überlegungen zum GWB und DMA

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und das Gesetz über digitale Märkte (DMA) stellen beide wesentliche regulatorische Maßnahmen dar, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die Bedenken in der digitalen Wirtschaft zu adressieren.

 

Das Consent Management ist in beiden Gesetzen von zentraler Bedeutung, um die Privatsphäre der Nutzer zu schützen, Transparenz zu fördern und den Nutzern die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu verschaffen.

 

Die jüngste Meldung, dass Google nach einer Intervention des deutschen Kartellamts zugestimmt hat, seine Datenverarbeitungspraktiken zu reformieren, unterstreicht die wachsende Bedeutung, Consent Management in die Geschäftspraktiken und insbesondere in die Marketingaktivitäten zu implementieren. Auf diese Weise schaffen wir ein erfolgreiches digitales Ökosystem, das die Rechte der Nutzer respektiert und einen gesunden Wettbewerb fördert.

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