Die Rolle der Gatekeeper gemäß dem Gesetz über digitale Märkte (DMA)

Das Gesetz über digitale Märkte reguliert große Online-Plattformen, sogenannte Gatekeeper, um fairen Wettbewerb zu fördern und die Rechte der Nutzer zu schützen. Erfahren Sie mehr über die Rolle der Gatekeeper, die Benennungskriterien, die Pflichten und die Auswirkungen auf kleinere Unternehmen.
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Veröffentlicht von Usercentrics
Lesedauer: 11 Minuten
Jul 17, 2024

Die Macht und der Einfluss großer Online-Plattformen auf kleinere Unternehmen und Verbraucher darf nicht unterschätzt werden. Diese Plattformen, die gemäß dem Digital Markets Act bzw. dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) als Gatekeeper bezeichnet werden, können die digitale Landschaft gestalten und haben Einfluss auf Millionen von Unternehmen und Verbraucher. Die Europäische Union hat den Regulierungsbedarf in Bezug auf diese Gatekeeper erkannt, um einen gerechteren Wettbewerb sicherzustellen und die Privatsphäre der Nutzer zu schützen. Deshalb wurde das Gesetz über digitale Märkte (DMA) erlassen, ein Gesetz zur Schaffung ausgeglichener Wettbewerbsbedingungen auf den digitalen Märkten Europas.

In diesem Artikel erkunden wir die Rolle der Gatekeeper im Rahmen des DMA-Gesetzes. Wir beschäftigen uns mit den Kriterien für die Benennung als Gatekeeper, den diesen Unternehmen auferlegten Pflichten und den Folgen bei Verstößen gegen dieses neue Gesetz. Dabei befassen wir uns auch eingehend mit den Auswirkungen auf europäische Unternehmen.

Was sind Gatekeeper nach dem Gesetz über digitale Märkte (DMA)?

Der von der Europäischen Kommission festgelegte Begriff „Gatekeeper“ bezeichnet große Tech-Unternehmen, die mindestens einen zentralen Plattformdienst betreiben. Diese zentralen Plattformdienste werden von der Europäischen Kommission auch aufgrund der Größe ihrer Zielgruppe, des Volumens der erzeugten und verarbeiteten Daten und ihres Einflusses auf die digitalen Märkte und Verbraucher bestimmt. Zu den 22 zentralen Plattformdiensten zählen Webbrowser, Social-Media-Plattformen, Sprachassistenten, Suchmaschinen, Betriebssysteme, Videoplattformen und mehr.

Indem Gatekeeper zentrale Plattformdienste bereitstellen, fungieren sie als wichtige Tore für die Unternehmen, um die Endnutzer zu erreichen. Sie erheben und verwalten riesige Mengen von Nutzerdaten, kontrollieren den Zugang zu populären und möglicherweise grundlegenden Diensten und können ihre Position potenziell zum Nachteil von Wettbewerb und Innovation ausnutzen.

Gatekeepers sind in der Lage, die Online-Landschaft zu gestalten und können einen Einfluss auf den Erfolg von Unternehmen haben, die darin tätig sind. Aufgrund ihrer enormen Reichweite und Nutzerbasis haben sich die Gatekeeper zu zentralen Akteuren im digitalen Marktplatz entwickelt.

Benennung von Gatekeepern nach dem Gesetz über digitale Märkte (DMA)

Die Gatekeeper-Unternehmen wurden aufgrund spezifischer Kriterien ausgewählt. Diese Benennung führte zu unterschiedlichen Reaktionen von diesen Unternehmen – von einer Hinnahme bis zu einer starken Ablehnung. Die Rolle und der Einfluss großer Tech-Unternehmen in den digitalen Märkten werden laufend analysiert. Deshalb ist es möglich, dass die Liste der Gatekeeper-Unternehmen erweitert wird oder sich ändert. Das Gleiche gilt für die Liste ihrer zentralen Plattformdienste.

Kriterien für die Benennung als Gatekeeper

Ein Unternehmen wird im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) als Gatekeeper benannt, wenn es bestimmte qualitative und quantitative Kriterien erfüllt.

Die qualitativen Kriterien sind beispielsweise ein erheblicher Einfluss auf die digitalen Märkte, die Bereitstellung mindestens eines zentralen Plattformdienstes, der als wichtiger Mittler zwischen Unternehmen und Verbrauchern fungiert, sowie eine gefestigte und dauerhafte Position auf dem Markt.

Beispiele für die quantitativen Kriterien sind die Erreichung bestimmter finanzieller Schwellenwerte, wie ein Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro in der EU oder eine Marktbewertung von mindestens 75 Milliarden Euro. Zudem müssen Gatekeeper dieselben zentralen Plattformdienste in mindestens drei EU-Mitgliedstaaten bereitstellen und eine wesentliche Anzahl an aktiven Endnutzern und gewerblichen Nutzern haben.

Das Verfahren zur Benennung von Gatekeepern

Die Benennung von Gatekeepern im Rahmen des DMA-Gesetzes folgt einem strengen Verfahren. Die Europäische Kommission nimmt die Benennung von Gatekeepern anhand der in dem Gesetz aufgeführten qualitativen und quantitativen Kriterien vor. Von Gatekeepern, die die Schwellenwerte für die Benennung erreichen, wird angenommen, dass sie die Anforderungen erfüllen, es sei denn, sie können diese Annahme erfolgreich widerlegen.

Gatekeeper haben die Möglichkeit, die quantitativen Kriterien anzufechten, indem Sie Belege und Argumente vorbringen, die zeigen, dass sie die qualitativen Kriterien nicht erfüllen. Die Kommission kann zudem Marktuntersuchungen durchführen, um die Benennung von Gatekeepern zu prüfen und weitere Faktoren berücksichtigen, wie den Umsatz, die Marktkapitalisierung, die Nutzeranzahl, die Netzwerkeffekte und mehr.

Von der Europäischen Kommission benannte Gatekeeper

Von den sechs Unternehmen, die derzeit von der Europäischen Kommission als Gatekeeper benannt sind, haben fünf ihren Sitz in den USA und eines hat seinen Sitz in China. Sie alle sind in Europa tätig und haben europäische Nutzer, aber keines hat seinen Sitz in der EU oder im Vereinigten Königreich. Die Gatekeeper sind:

  • Microsoft (Eigentümer von LinkedIn und Windows PC OS)
  • Meta (Eigentümer von Facebook, Instagram, WhatsApp und weiteren)
  • Alphabet (Eigentümer von Google, YouTube und Android)
  • ByteDance (Eigentümer von TikTok)
  • Amazon (Eigentümer von Amazon Marketplace)
  • Apple (Eigentümer von iOS und des App Store)

Seit ihrer Benennung am 6. September 2023 hat jeder Gatekeeper sechs Monate lang Zeit, um die Pflichten im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) für ihre jeweiligen zentralen Plattformdienste zu erfüllen. Stichtag ist der 6. März 2024.

Die Kommission hat zudem Marktuntersuchungen eingeleitet, um die Stellungnahmen von Microsoft und Apple weiter zu prüfen, da sie der Benennung einiger ihrer zentralen Plattformdienste widersprochen haben (Quelle: Financial Times, September 2023). Mit diesen Untersuchungen soll festgestellt werden, ob die betreffenden Dienste als zentrale Plattformdienste benannt werden sollen. Zudem wurde eine Marktuntersuchung eingeleitet, um zu bestimmen, ob iPadOS von Apple als zentraler Plattformdienst benannt werden soll.

Umfang der Tätigkeiten der zentralen Plattformdienste von Gatekeepern

Die zentralen Plattformdienste der Gatekeeper umfassen ein breites Spektrum an digitalen Plattformen und Tätigkeiten – von der Ausführung von Online-Transaktionen bis zur Vernetzung von Einzelpersonen über soziale Medien. Die extraterritoriale Wirkung des DMA-Gesetzes bedeutet, dass Gatekeeper dem Gesetz unabhängig von ihrem Sitz unterliegen, da sie ihre Dienste gewerblichen Nutzern oder Endnutzern in der EU oder im EWR anbieten.

Gatekeepern auferlegte Pflichten

Gatekeeper haben gemäß dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) verschiedene Pflichten, darunter die folgenden:

Datenverarbeitung und gezielte Werbung: Gatekeeper dürfen personenbezogene Daten für gezielte Werbung nur mit der entsprechenden Einwilligung von den Nutzern erfassen und verarbeiten. Sie dürfen personenbezogene Daten aus unterschiedlichen zentralen Plattformdiensten nicht zusammenführen und personenbezogene Daten in anderen von dem Gatekeeper erbrachten Diensten nicht weiterverwenden.

Nichtdiskriminierung: Gatekeeper dürfen keine gewerblichen Nutzer diskriminieren, indem sie daran gehindert werden, dieselben Produkte oder Dienstleistungen über Online-Vermittlungsdienste Dritter oder über ihre eigenen direkten Online-Vertriebskanäle zu anderen Preisen oder Bedingungen anzubieten.

Freie Kommunikation und Werbung: Gatekeeper müssen gewerblichen Nutzern die Möglichkeit geben, Angebote gegenüber Endnutzern, die über die zentralen Plattformdienste des Gatekeepers erworben wurden, kostenlos zu kommunizieren und zu bewerben, unabhängig davon, ob sie die Dienste des Gatekeepers nutzen. Dies fördert einen fairen Wettbewerb und sorgt dafür, dass gewerbliche Nutzer die Freiheit haben, ihre Zielgruppe zu erreichen.

Zugriff auf Inhalte und Dienste: Gatekeeper müssen Endnutzern die Möglichkeit geben, über ihre zentralen Plattformdienste durch Nutzung der Software-Anwendung eines dritten gewerblichen Nutzers auf Inhalte, Abonnements, Features und andere Elemente zuzugreifen und diese zu nutzen. Dadurch erhalten die Nutzer eine größere Auswahl und es wird verhindert, dass Gatekeeper den Zugriff auf bestimmte Dienste beschränken.

Beschwerden und Streitbeilegung: Gatekeeper dürfen gewerbliche Nutzer oder Endnutzer nicht daran hindern oder einschränken, sich bei Verstößen gegen einschlägige Gesetze an Behörden, einschließlich nationaler Gerichte, zu wenden. Gatekeeper sind angehalten, angemessene Mechanismen zur Bearbeitung von Beschwerden einzurichten, um auf die von Nutzern geäußerten Bedenken einzugehen.

Erfahren Sie mehr in unserem Artikel: Timeline zum Gesetz über digitale Märkte (DMA)

Erfüllung der DMA-Verpflichtungen

Gatekeeper müssen alle im Gesetz über digitale Märkte (DMA) aufgeführten Verpflichtungen sowie alle Pflichten gegenüber Dritten im Zusammenhang mit ihren Plattformen und Diensten erfüllen. Sie müssen eine Compliance-Funktion einführen, die von ihren operativen Funktionen unabhängig ist. Diese Compliance-Funktion unter der Leitung eines Compliance-Beauftragten überwacht und kontrolliert die Einhaltung des DMA-Gesetzes durch den Gatekeeper. Der Compliance-Beauftragte verfügt über die erforderlichen Befugnisse und Ressourcen, um seine Aufgaben zu erfüllen und alle Fälle mangelnder Einhaltung an das Management des Gatekeepers zu berichten.

Gatekeeper haben ab ihrer Benennung sechs Monate Zeit – bis zum 6. März 2024 –, um alle DMA-Verpflichtungen zu erfüllen. In diesem Zeitraum müssen die Gatekeeper der Europäischen Kommission einen detaillierten Compliance-Bericht vorlegen, in dem dargelegt wird, wie sie die notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Pflichten umgesetzt haben. Die Kommission wird die Umsetzung und die Erfüllung der Pflichten durch die Gatekeeper genau überwachen und kann bei mangelhafter Erfüllung hohe Geldstrafen verhängen. Einzelheiten dazu werden weiter unten aufgeführt.

Folgen einer mangelhaften Einhaltung des Digital Markets Act (DMA)

Gatekeepern, die ihre Pflichten aus dem Digital Markets Act (DMA) nicht erfüllen, drohen erhebliche Folgen. Die Europäische Kommission hat die Befugnis, Geldstrafen von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes des jeweiligen Gatekeepers zu verhängen, und bis zu 20% bei wiederholten Verletzungen.

Neben den Geldstrafen kann die Kommission verhaltensbezogene oder strukturelle Abhilfemaßnahmen auferlegen, wenn ein Gatekeeper das Gesetz über digitale Märkte (DMA) systematisch nicht einhält. Diese Abhilfemaßnahmen können die Veräußerung bestimmter Geschäftsbereiche oder ein Verbot von Übernahmen im Zusammenhang mit nicht datenschutzkonformen Praktiken umfassen.

Das DMA-Gesetz räumt der Kommission zudem das Recht ein, Marktuntersuchungen einzuleiten, um die Einhaltung zu prüfen und Gatekeeper anhand ihrer qualitativen Kriterien zu benennen. Diese Untersuchungen werden durchgeführt, um einen fairen und wettbewerbsfähigen digitalen Markt sicherzustellen, und können zu weiteren Folgen für Gatekeeper führen, wenn sich herausstellt, dass diese das Gesetz über digitale Märkte (DMA) nicht einhalten.

Künftige Erweiterung der Gatekeeper-Rolle und -Benennung gemäß dem Gesetz über digitale Märkte (DMA)

Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) ist wie viele andere Gesetze, vor allem im Bereich des Datenschutzes, eine ständige Aufgabe und unterliegt regelmäßigen Änderungen. Die Wirtschaft, die Technologie und das Rechtsdenken entwickeln sich stetig weiter, weshalb sich auch die Gesetze immer entsprechend weiterentwickeln müssen. Die Anforderungen des DMA-Gesetzes können sich ändern, ebenso wie die Rechte der Endnutzer, die Liste der Gatekeeper und die zentralen Plattformdienste.

Erweiterung der Gatekeeper-Benennung

Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) sieht die Möglichkeit vor, dass weitere Unternehmen sich an die Europäische Kommission wenden können, um als Gatekeeper benannt zu werden. Diese Unternehmen können ihre Einhaltung der maßgeblichen Schwellenwerte selbst bewerten und Gespräche mit der Kommission aufnehmen. Dies ermöglicht ein dynamisches und sich weiterentwickelndes gesetzliches Umfeld, das sich an die sich verändernde digitale Landschaft anpasst.

DMA-Konformität und Nutzervertrauen

Die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) ist von entscheidender Bedeutung für das Vertrauen der Nutzer gegenüber den Gatekeepern. Indem die Gatekeeper die DMA-Anforderungen erfüllen, können sie demonstrieren, dass sie sich für ein sicheres digitales Umfeld einsetzen. Durch die DMA-Konformität verringern sich nicht nur die Risiken für Geldstrafen, sondern es werden auch ein positiver Ruf und eine langfristige Nachhaltigkeit auf dem digitalen Markt gestärkt. Diese Vertrauensbildung gilt auch für Drittunternehmen, die die Plattformen und Dienste der Gatekeeper in Anspruch nehmen und die die DMA-Pflichten in Bezug auf den Datenschutz erfüllen.

Fazit: Gatekeeper gestalten einen fairen digitalen Markt

Die Rolle der Gatekeeper im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) ist bei der Gestaltung der digitalen Landschaft und der Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs entscheidend. Ihre Entscheidungen und Handlungen haben direkten Einfluss auf Millionen von Unternehmen und Verbraucher. Der Digital Markets Act (DMA) gibt bestimmte Regeln vor, um die Macht der Gatekeeper zu beschränken und unfaire Praktiken auf dem digitalen Markt zu verhindern.

Die Gatekeeper müssen innerhalb eines bestimmten Zeitraums DMA-Konformität erreichen und Compliance-Funktionen einführen, um die ergriffenen Maßnahmen und deren Einhaltung zu überwachen. Die Benennung von Gatekeepern nach dem DMA-Gesetz ist und bleibt ein strenges Verfahren, das von der Europäischen Kommission durchgeführt wird. Da sich die digitalen Märkte stets weiterentwickeln, spielen das DMA-Gesetz und die Benennung von Gatekeepern eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung eines fairen, wettbewerbsorientierten und sicheren digitalen Umfelds.

So können Sie sich auf das Gesetz über digitale Märkte (DMA) vorbereiten

Wenngleich das Gesetz über digitale Märkte (DMA) für Gatekeeper gilt, sollten auch kleinere Unternehmen, die in der EU und dem EWR aktiv sind, unbedingt mit diesem Gesetz vertraut sein. Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) hat nämlich auch direkten Einfluss auf die Nutzung großer Online-Plattformen und Dienste von Gatekeepern wie Facebook, LinkedIn und Google Ads.

Unternehmen müssen die gesetzlichen Richtlinien einhalten, die von Anbietern digitaler Dienste wie Google und Amazon durchgesetzt werden. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur Einhaltung des Digital Markets Act (DMA) sowie die neuen Datenschutzanforderungen, die wahrscheinlich von den großen Tech-Unternehmen auferlegt werden. Zudem haben wir eine kurze Liste mit den erforderlichen Schritten zusammengestellt, mit denen Sie sich auf den Digital Markets Act (DMA) vorbereiten können.

  1. Sie müssen zuerst wissen, welche Daten Ihr Unternehmen erhebt, wie sie erhoben, verwendet und weitergegeben werden sowie an wen sie weitergegeben werden. Prüfen Sie Ihre Richtlinien in Bezug auf den Umgang mit Nutzerdaten, die Einholung der Einwilligungen von den Nutzern sowie die Datenverwendung. Dazu gehören auch Vereinbarungen über die Datenweitergabe an Dritte.
  2. Stellen Sie sicher, dass Ihre Website oder App die erforderlichen Datenschutz-Tools hat, die Einwilligung der Nutzer datenschutzkonform einholt und über eine umfassende und klare Datenschutzrichtlinie verfügt.
  3. Möglicherweise empfiehlt es sich, eine entsprechende Datenschutz-Lösung zu implementieren, damit DMA-Konformität sichergestellt werden kann. Beispiele für so eine Lösung sind die Consent Management Platform (CMP) oder das Mobile App SDK.

Die Usercentrics CMP unterstützt Unternehmen dabei, die DMA-Anforderungen und die von den Gatekeepern aufgrund des DMA-Gesetzes eingeführten Regeln zu erfüllen. Die Plattform ist vollständig anpassbar und automatisiert. Außerdem ermöglicht sie die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem wichtigsten europäischen Datenschutzgesetz. Mit der Usercentrics CMP erhalten Sie darüber hinaus die folgenden Vorteile:

  • Datenschutzkonforme und sichere Erfassung und Verwaltung von Nutzereinwilligungen
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  • Analyse der Einwilligungspräferenzen der Nutzer, um Ihre Opt-in-Raten zu verbessern

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Indem Sie die vorstehenden Richtlinien befolgen, können Sie Ihr Unternehmen auf die DMA- und Gatekeeper-Anforderungen sowie auf die künftigen Änderungen auf dem digitalen Markt Europas bestmöglich vorbereiten.

Erfahren Sie mehr in unserem Artikel: So machen Sie Ihre Website fit für den DMA

Haftungsausschluss:

Usercentrics bietet keine rechtliche Beratung. Alle Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Wir empfehlen immer, zu Fragen des Datenschutzes einen qualifizierten Rechtsbeistand oder Datenschutzexperten hinzuzuziehen.