Timeline zum Gesetz über digitale Märkte (DMA)

Der Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union ist ein wichtiges Gesetz, das die Tätigkeiten digitaler Plattformen in der EU regelt. Dieser Artikel liefert eine umfassende Timeline zum DMA-Gesetz – von seiner Einführung bis zu seinem Inkrafttreten.
Timeline zum Gesetz über digitale Märkte (DMA)
Ressourcen / Blog / Timeline zum Gesetz über digitale Märkte (DMA)
Veröffentlicht von Usercentrics
Lesedauer: 5 Minuten
Mrz 27, 2024

In den letzten Jahren waren die Behörden in der Europäischen Union über die Marktmacht einzelner großer digitaler Unternehmen und den fehlenden Wettbewerb auf dem digitalen Markt besorgt. Dies hat zur Einführung von Verordnungen geführt, um eine größere Fairness sicherzustellen und den Wettbewerb sowie Innovationen zu fördern. Eine dieser Verordnungen ist der Digital Markets Act bzw. das Gesetz über digitale Märkte (DMA). Dieses Gesetz legt die Regeln für digitale Plattformen dar, die als Gatekeeper fungieren. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Timeline des Gesetzes über digitale Märkte (DMA), beginnend mit dem Zeitpunkt, als es als Gesetz erlassen wurde, und bis zu dem Zeitpunkt seines Inkrafttretens. Außerdem erläutern wir, wie die nächsten Schritte bei der Umsetzung des DMA-Gesetzes aussehen.

Die Entstehung des Gesetzes über digitale Märkte (DMA)

Die Ursprünge des DMA-Gesetzes gehen auf die Zeit zurück, als die Europäische Kommission erkannte, dass die Herausforderungen durch die marktbeherrschenden digitalen Plattformen von als „Gatekeeper“ benannten Unternehmen angegangen werden mussten. Im Dezember 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Förderung fairer Märkte im digitalen Sektor. Aus diesem Gesetzesvorschlag entstand das Gesetz über digitale Märkte (DMA). Ziel des Vorschlags war es, ein umfassendes Rahmenwerk für die Regulierung der Tätigkeiten von Gatekeeper-Unternehmen und der von ihnen betriebenen einflussreichen Plattformen zu erstellen. So sollten schließlich fairere Wettbewerbsbedingungen für alle Unternehmen sichergestellt und die Innovation und das Wohl der Verbraucher gefördert werden.

Das Gesetz über digitale Märkte (DMA) wurde zusammen mit dem Digital Services Act (DSA) im DSA-Paket eingeführt. Der Gesetzesvorschlag erhielt große Aufmerksamkeit und hat ein gründliches Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Dazu zählten Beratungen, Gespräche und Verhandlungen mit verschiedenen Beteiligten, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und Vertretern aus der Industrie.

Die Verabschiedung und Annahme des Gesetzes über digitale Märkte (DMA)

Nach einem umfassenden Beratungsprozess wurde das DMA-Gesetz vom Europäischen Parlament sowie vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Im Juli 2022 hat das Europäische Parlament in einer Plenarsitzung mit einer überwältigenden Mehrheit für das Gesetz über digitale Märkte (DMA) gestimmt. Der Rat hat den Text ebenfalls gebilligt und damit die Zustimmung der Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebracht.

Wann trat der Digital Markets Act (DMA) in Kraft?

Der endgültige Wortlaut des Digital Markets Act (DMA) wurde am 12. Oktober 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat offiziell am 1. November 2022 in Kraft. Dies markierte einen wesentlichen Meilenstein in der Regulierung digitaler Märkte und der Etablierung eines neuen Rahmenwerks zur Regulierung der Gatekeeper.

Im Mai 2023 wurden die meisten DMA-Regeln wirksam und am 6. September 2023 benannte die Europäische Kommission die sechs Gatekeeper-Unternehmen, für die der Digital Markets Act (DMA) gilt. Die Gatekeeper sind Meta, Alphabet, Amazon, ByteDance, Apple und Microsoft. Doch auch weitere Unternehmen können künftig noch als Gatekeeper benannt werden.

Zukünftige Meilensteine des Gesetzes über digitale Märkte (DMA)

Die Gatekeeper haben sechs Monate Zeit ab dem Datum, zu dem sie als solche benannt wurden, um die neuen Anforderungen zu erfüllen – bis 6. März 2024. Bis zu diesem Stichtag müssen die Gatekeeper:

  • gemäß Artikel 3 Absatz 10 die in den Artikeln 5, 6 und 7 genannten Pflichten und Beschränkungen erfüllen
  • einen detaillierten Bericht vorlegen, in dem die Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Bestimmungen gemäß Artikel 11 dargelegt werden
  • in Übereinstimmung mit Artikel 15 der Europäischen Kommission eine geprüfte Beschreibung aller Techniken zum Verbraucher-Profiling vorlegen.

Nach einer 18-monatigen Marktuntersuchung, die entweder unabhängig von der Europäischen Kommission oder auf Verlangen von mindestens drei Mitgliedstaaten eingeleitet wird, muss die Europäische Kommission einen Bericht vorlegen. Dieser Bericht kann zu Folgendem führen:

  • Vorschlag einer Gesetzesänderung, um neue Bestimmungen des Digital Services Act (DMA) oder zusätzliche Verpflichtungen einzuführen,
  • Vorschlag für einen delegierten Rechtsakt zur Aufnahme zusätzlicher Verpflichtungen in das bestehende Rahmenwerk der Artikel 12 und 19 des Digital Services Act (DMA),
  • verpflichtende Konsultation von Experten des Rats und des Parlaments.

Bis zum 3. Mai 2026 muss die Europäische Kommission die Regeln überprüfen und das Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über alle erforderlichen Änderungen informieren.

So können Sie sich auf das Gesetz über digitale Märkte (DMA) vorbereiten

Es ist wichtig, dass die Unternehmen ihre Vorbereitungen für die Anforderungen des DMA-Gesetzes priorisieren, da sie wesentlichen Einfluss auf ihre Zukunft auf dem europäischen digitalen Markt haben. Bereiten Sie sich wie folgt auf das DMA-Gesetz vor:

1. Bringen Sie zuerst in Erfahrung, welche Daten Ihr Unternehmen erfasst, wie es sie erfasst, verwendet und weitergibt und an wen es sie weitergibt. Überprüfen Sie die internen Richtlinien zum Umgang mit Nutzerdaten, zur Einholung von Nutzereinwilligungen sowie zur Datenverwendung, einschließlich etwaiger mit Dritten geschlossener Vereinbarungen über die Datenweitergabe.

2. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Website oder Ihre App mit den notwendigen Datenschutz-Tools ausgestattet ist, die Nutzereinwilligungen auf datenschutzkonforme Weise einholt und über eine umfassende und leicht verständliche Datenschutzrichtlinie verfügt.

3. Möglicherweise empfiehlt es sich, eine entsprechende Lösung zu implementieren, damit die Einhaltung des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) sichergestellt wird. Beispiele für so eine Lösung sind die Usercentrics Consent Management Platform (CMP) oder das Mobile App SDK.
Die Usercentrics CMP wird regelmäßig aktualisiert und funktioniert ganz automatisiert, sodass alle DMA-Anforderungen bestmöglich eingehalten werden können. Außerdem können Unternehmen mit der Usercentrics CMP auch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestmöglich einhalten – das primäre Datenschutzgesetz in der Europäischen Union. Sie können mit unserer CMP:

  • Nutzereinwilligungen sicher und datenschutzkonform einholen,
  • die Privatsphäre und die personenbezogenen Daten Ihrer Nutzer achten,
  • die Einwilligungspräferenzen Ihrer Nutzer analysieren, um Ihre Opt-in-Raten zu verbessern.
Kostenlose 30-tägige Testversion starten

Erhalten Sie alle künftigen Updates zum Gesetz über digitale Märkte (DMA) und wichtige Informationen zu damit verbundenen Entwicklungen, indem Sie den Newsletter von Usercentrics abonnieren.

Jetzt abonnieren

Wenn Sie diese Schritte befolgen, ist Ihr Unternehmen auf die Anforderungen des Digital Markets Act (DMA) und die Änderungen auf dem europäischen digitalen Markt gut vorbereitet.

Haftungsausschluss:

Usercentrics bietet keine rechtliche Beratung. Alle Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Wir empfehlen immer, zu Fragen des Datenschutzes einen qualifizierten Rechtsbeistand oder Datenschutzexperten hinzuzuziehen.