• DE
    • EN
  • Login
Consent Management Platform
Usercentrics
  • ProdukteGanzheitliche Consent Management Software
    • Website Consent Management
    • Mobile Consent Management
    • AMP Consent Management (BETA)
    • Smart Data Protector
    • Automatische Datenschutzerklärung
  • Lösungen
    • DSGVO
    • CCPA
    • TCF 2.0 (CMP für Publisher)
  • Ressourcen
    • Tech Dokumentation
    • Videos
    • FAQ
    • Leitfaden
    • Knowledge Hub
    • Whitepaper
    • Webinare
    • RFI Template
    • Was gibt’s Neues?
  • Preise
  • Partner
    • Finden Sie einen Partner
  • Unternehmen
    • Über uns
    • Karriere
    • Presse
    • Events
    • Kontakt
  • EXPERTENGESPRÄCH BUCHEN
  • Menü
Aktuelle EuGH-Urteile & DSGVO NewsDSGVO & Cookies
28. Mai 2020 | 2 Min. Lesedauer

BGH entscheidet: Cookies dürfen nur mit aktiver Einwilligung der Nutzer gesetzt werden

Ressourcen
Knowledge Hub
BGH entscheidet: Cookies dürfen nur mit aktiver Einwilligung der Nutzer gesetzt werden

Inhaltsverzeichnis

Mehr anzeigen Weniger anzeigen

Wer auf Internetseiten Cookies zu Werbezwecken setzen will, darf dies nur mit aktiver Zustimmung des Nutzers tun. Voreingestellte Häkchen zur Cookie-Einwilligung reichen hierfür nicht aus. Das bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 28. Mai 2020 in der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen das Unternehmen Planet49. 

Urteil des BGH beendet jahrelange Rechtsunsicherheit 

Die Entscheidung des BGH bringt lang ersehnte Klarheit in Bezug auf das Thema “Cookies zur Erstellung von Nutzerprofilen für Werbung oder Marktforschung”. Der BGH folgt damit der Rechtsprechung des EuGH: Nachdem der EuGH bereits im Oktober 2019 eine Vorabentscheidung (nach Vorlage des BGH bezüglich der Gestaltung von Einwilligungen) verkündete, ist nun definitiv klar, dass nur eine aktive Einwilligung der Nutzer eine gültige Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der Daten darstellt. 

Keine Cookies ohne explizite Einwilligung

Der BGH bestätigt:

Mit vorangekreuzten Kästchen kann keine gültige Einwilligung eingeholt werden.

Wer auf Internetseiten Cookies zu Werbezwecken setzen will, muss in jedem Fall die aktive Zustimmung des Nutzers einholen. Neu ist allerdings, dass der BGH zunächst keine Notwendigkeit sieht, das Telemediengesetz (TMG) anzupassen. Der § 15 Abs. 3 TMG ist nach Ansicht des BGH gerade noch richtlinienkonform auslegbar. Für den Webseitenbetreiber ergibt sich daraus die Pflicht, eine wirksame und damit aktive Einwilligung einzuholen. Denn der im § 15 Abs. 3 TMG vorgeschriebene entgegenstehende Widerspruch ist nach Ansicht des BGH gleichzusetzen mit dem Fehlen einer wirksamen Einwilligung. Das heißt: Konnte man das TMG früher noch so verstehen, dass der Nutzer lediglich die Möglichkeit des Widerspruchs haben musste, so ist es von nun an nicht mehr der Fall. Der Nutzer muss eine aktive Einwilligung abgeben, da eine nicht wirksame Einwilligung einen Widerspruch darstellt. 

Der Fall Planet49 – was bisher geschah

Der Fall Planet49 beschäftigt die diversen Gerichte bereits seit dem Jahr 2013. Der Hintergrund: Bei einem Online-Gewinnspiel des Unternehmens Planet49 waren auf der Gewinnspiel-Anmeldeseite bereits im voraus Häkchen im Kästchen zur Einwilligung für den Einsatz von Cookies gesetzt. Nutzer, die dem nicht zustimmen wollten, mussten den Haken also aktiv entfernen. Dieses Vorgehen hielt die Verbraucherzentrale Bundesverband für unzulässig und klagte. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. sah in seinem Urteil im Jahr 2015 hierbei keinen Rechtsverstoß. Der BGH bat den EuGH daraufhin um Auslegung der EU-Datenschutzvorschriften. Ausführliche Infos zur bisherigen Rechtsprechung im Fall Planet49 finden Sie hier. 

Kurz und Knapp: Unternehmen, die auf ihrer Webseite Cookies für Werbezwecke einsetzen wollen, dürfen dies nur mit einer informierten, expliziten – und vor allem vorherigen – Einwilligung ihrer Nutzer tun. Vorangekreuzte Einverständniserklärungen reichen hierfür laut BGH nicht aus

Ein Video der heutigen Urteilsverkündung finden Sie hier. 

Autoren: Jana Krahforst, Carolin Weißofner, Theodora Zamanakou, Legal Team Usercentrics

DISCLAIMER

Die Umsetzung einer datenschutzkonformen Implementierung einer CMP liegt letztlich im Ermessen des jeweiligen Datenschutzbeauftragten bzw. der Rechtsabteilung.

Diese Ausführungen stellen somit auch keine Rechtsberatung dar. Sie dienen lediglich dazu, Sie mit Informationen über die aktuelle Rechtslage bei der Umsetzung einer CMP Lösung zu unterstützen. Bei rechtlichen Fragen, sollten Sie sich an einen Fachanwalt wenden.

Ähnliche Artikel

5 Tipps für den richtigen Umgang mit Cookies im Live-Chat-SupportLive-Chat-Image
15. Dezember 2020
6 Min. Lesedauer
DSGVO & CookiesUsercentrics Best-Practices

5 Tipps für den richtigen Umgang mit Cookies im Live-Chat-Support

Cookies sind nicht nur ein gefragtes Mittel, um das Nutzerverhalten auszuwerten und Anzeigen auszuspielen, sondern sind zudem auch Teil...

Weiterlesen
2021 ohne Cookies? 3 DSGVO-konforme Strategien, wie Online-Marketing in Zukunft trotzdem noch funktioniertOnline_Marketing_Artikel
10. Dezember 2020
7 Min. Lesedauer
DSGVO & CookiesDSGVO KonformMarketing & DSGVOUsercentrics Best-Practices

2021 ohne Cookies? 3 DSGVO-konforme Strategien, wie Online-Marketing in Zukunft trotzdem noch funktioniert

Das neue Jahr steht vor der Tür und damit auch die Frage: Wie soll’s in Zukunft weitergehen, so ganz...

Weiterlesen
FAQ zum Webinar: EuGH kippt Privacy Shield, und jetzt? Was jetzt noch erlaubt istprivacy_shield_suit
10. November 2020
5 Min. Lesedauer
Aktuelle EuGH-Urteile & DSGVO NewsWebinar FAQs

FAQ zum Webinar: EuGH kippt Privacy Shield, und jetzt? Was jetzt noch erlaubt ist

Fragen und Antworten aus unserem Webinar mit unserem Partner, one medialis GmbH, sowie Dr. Christian Velten (Jota Rechtsanwälte Schultze-Rhonhof)....

Weiterlesen

Next Steps

Webseite scannen

Webseite scannen

Prüfen Sie Ihre Webseite
Demo vereinbaren

Demo vereinbaren

Unverbindliche Anfrage starten
Jetzt loslegen

Jetzt loslegen

Über Preise informieren

Legal Update

Bleiben Sie immer up-to-date: Abonnieren Sie jetzt unseren Legal Update Newsletter und erfahren Sie als Erste von Trends rund ums Thema Datenschutz & Tracking.

Produkte

  • Website Consent Management
  • CMP for Publishers
  • Mobile App Consent
  • Automatische Datenschutzerklärung
  • Smart Data Protector
  • AMP Consent Management (closed beta)

Ressourcen

  • Whitepaper
  • Case Study
  • On-Demand Webinare
  • Live Webinare
  • Knowledge Hub
  • RFI Template
  • Videos
  • FAQ
  • Tech Dokumentation

Über uns

  • Wer sind wir
  • Karriere
  • Presse
  • Events
  • Kontakt

Unsere Mission

Wir helfen Unternehmen, gesetzliche Anforderungen in Einklang mit ihrer Marketingstrategie zu bringen.

Rechtliches

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB

Adresse

Usercentrics GmbH
Sendlinger Straße 7
80331 München
Deutschland

© Copyright 2021 Usercentrics

Diese Website und alle von Usercentrics angebotenen Dienstleistungen sind nicht für Benutzer und Unternehmen außerhalb der Europäischen Union, Großbritanniens oder der Schweiz bestimmt.

DSGVO 2020: Corona-Virus keine Ausrede für Fehler im Datenschutzmanagement Usercentrics - Online-Marketing in der Corona Krise Usercentrics - FAQ zum Webinar Consent Rate Optimization FAQ zum Webinar Hohe Consent-Raten durch Personalisierung
Nach oben scrollen