Barrierefreiheit
für alle
Die WCAG-Zertifizierung (Web Content Accessibility Guidelines) gilt als Goldstandard für Barrierefreiheit im Internet. Sie trägt dazu bei, allen Website- und App-Nutzern eine transparente, gleichberechtigte Nutzererfahrung bei der Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Daten zu bieten.
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Vergessen Sie Ihr Cookie Banner nicht
Websites sind nur dann wirklich zugänglich und WCAG-konform, wenn alle ihre Elemente es sind. Ist Ihr Cookie-Banner nicht konform, ist Ihre Website es auch nicht. Alle Ebenen des Usercentrics-Cookie-Banners für alle unsere Angebote wurden anhand der WCAG 2.1 AA-Anforderungen getestet und sind konform.
Zugänglichkeit schafft Vertrauen
Schützen Sie all Ihre Nutzer
Wir wissen, dass eine schlechte Nutzererfahrung Besucher und Kunden von einer Website fern hält. Das gilt umso mehr für Menschen mit Behinderungen, die bestimmte, für sie nicht zugängliche Websites und Apps nicht nutzen können.
Von Animationen über Untertitel bis hin zur Textlesbarkeit: Zeigen Sie, dass Sie alle Ihre Nutzer wertschätzen, indem Sie mit einer WCAG-konformen Consent Management Platform generelle Zugänglichkeit sicherstellen. Schaffen Sie Vertrauen durch transparente Kommunikation und klare Einwilligungsmöglichkeiten.
DIE GRUNDLAGEN
Die 4 Grundsätze der Barrierefreiheit
Usercentrics setzt sich für eine Zertifizierung aller vier WCAG Zugänglichkeitsgrundsätze ein.
- Wahrnehmbarkeit – Die Nutzer müssen in der Lage sein, die dargebotenen Informationen wahrzunehmen (zumindest mit einigen ihrer Sinne)
- Bedienbarkeit – Die Nutzer müssen die Schnittstelle bedienen können
- Verständlichkeit – Die Nutzer müssen in der Lage sein, sowohl die Informationen als auch die Bedienung der Benutzerschnittstelle zu verstehen
- Robustheit – Die Nutzer müssen in der Lage sein, auf die Inhalte zuzugreifen, wenn sich die Technologien weiterentwickeln
INFORMIERTE EINWILLIGUNG SICHERSTELLEN
Datenschutz und Zugänglichkeit gehen Hand in Hand
Die WCAG-Zugänglichkeitsrichtlinien und die Datenschutzbestimmungen haben viele Ähnlichkeiten, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.
Die visuellen Elemente einer Consent Management Platform, wie z.B. Schaltflächen, müssen die gleiche Größe und vergleichbare Farben und Kontraste haben. Damit soll sichergestellt werden, dass die Nutzer nicht dazu gedrängt werden, ihre Einwilligung zu geben. Darüber hinaus macht es auch die Auswahl der Schaltfläche einfacher.
Text, wie z. B. eine Cookie-Richtlinie, muss sowohl klar lesbar (visuell oder mit einem Bildschirmlesegerät) als auch einwandfrei verständlich sein, da die Datenschutzgesetze vorschreiben, dass der Nutzer über die Notwendigkeit seiner Zustimmung informiert werden muss.
Dies sind nur einige Beispiele dafür, wie gute Benutzerfreundlichkeit, Barrierefreiheit und Datenschutzgesetze zum Schutz der Nutzer zusammenwirken.