Barrierefreies Design ist sowohl in der realen Welt als auch im digitalen Raum von signifikanter Relevanz, um die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben sicherzustellen. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist, wer die Verantwortung für die Sicherstellung angemessener digitaler Zugänglichkeit trägt und auf welche Weise diese erreicht werden kann.
Dazu dienen die von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortium (W3C) herausgegebenen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Die jüngste Version, WCAG 2.2, wurde im Oktober 2023 veröffentlicht.
Der Fokus der vorliegenden Untersuchung liegt auf der Relevanz der digitalen Barrierefreiheit, den Maßnahmen zu ihrer Erreichung und Aufrechterhaltung durch Unternehmen sowie deren Verbindung mit ihrem Einwilligungs-Management. Darüber hinaus wird die Weiterentwicklung der Standards und Anforderungen für Barrierefreiheit im Kontext gesetzlicher Änderungen und gesellschaftlicher Erwartungen erörtert. Ein besonderer Fokus liegt auf den WCAG 2.2, deren wesentliche Merkmale und Auswirkungen auf das Design und die Entwicklung von Websites und Apps beleuchtet werden.
Warum digitale Barrierefreiheit wichtig ist
Digitale Räume und Werkzeuge haben sich für viele Menschen weltweit zu einem essentiellen Bestandteil des Lernens, Arbeitens, Schaffens, der sozialen Interaktion und mehr entwickelt. Es wurden Standards und Tools entwickelt, um die Kompatibilität von Websites und Apps mit den meisten Systemen und Geräten sicherzustellen.
Ebenso gibt es Zugänglichkeitsstandards und rechtliche Rahmenbedingungen, um sicherzustellen, dass möglichst viele Websites und Anwendungen für möglichst viele Menschen funktionieren, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Bedürfnissen.
Gemäß der Schätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird etwa jeder sechste Mensch (das heißt ca. 1,3 Milliarden Menschen) im Laufe seines Lebens eine signifikante Behinderung erleiden. Diese Zielgruppe ist in Bezug auf die Gleichberechtigung und den Online-Zugang als besonders relevant einzustufen. Zudem ist sie als potenzieller Kundenstamm von großer Bedeutung.
Ein Mangel an digitaler Zugänglichkeit kann Menschen daran hindern, sich weiterzubilden und auf dem Laufenden zu bleiben, ein Einkommen zu erzielen und an sozialen Gruppen teilzuhaben. Die Normen und Anforderungen für die digitale Zugänglichkeit berücksichtigen eine Vielzahl von körperlichen, kognitiven und anderen Behinderungen und bieten entsprechende Lösungen an.
Die Implementierung und Befolgung von Standards für die digitale Barrierefreiheit kann einen signifikanten Beitrag zur Schaffung von gleichberechtigten und zugänglichen Online-Räumen leisten. Obwohl idealerweise alle Websites und Anwendungen nach bewährten Verfahren für die Barrierefreiheit gestaltet und gewartet werden sollten, sind in diesem Bereich wie in vielen anderen auch Vorschriften erforderlich, um die Einhaltung der Standards zu gewährleisten. Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit dem rechtlichen Druck und den Gesetzen, die zur Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit erlassen wurden, sowie mit den Standards selbst und ihrer Entwicklung.
Was sind die WCAG 2.2?
WCAG 2.2 ist die neueste Version der Empfehlungen für die Zugänglichkeit von Webinhalten und wurde im Oktober 2023 veröffentlicht. Die letzten Aktualisierungen dieser Version wurden am 12. Dezember 2024 veröffentlicht. Die Empfehlungen bauen auf WCAG 2.0 und 2.1 auf.
Die WCAG 2.2 berücksichtigen Zugänglichkeitsaspekte für Menschen mit motorischen Behinderungen, kognitiven und Lernbehinderungen sowie Sehschwächen. Sie führt zusätzliche Erfolgskriterien für Webentwickler:innen ein, wie z. B. eine vereinfachte Navigation und leicht verständlichen Text, um die Zugänglichkeit und Inklusion zu verbessern.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verbesserung der Konsistenz von Websites, insbesondere für Benutzer:innen von Hilfstechnologien. Die WCAG 2.2 verfeinern auch die bestehenden Leitlinien, um sie klarer zu machen und ihre Umsetzung zu erleichtern.
Was sind die wichtigsten Neuerungen der WCAG 2.2?
Zu den wichtigsten Aktualisierungen gehören Richtlinien mit dem Schwerpunkt auf Nutzungsanpassungen, eine geringere Abhängigkeit vom Speicher, Verfeinerungen der bestehenden Kriterien und neue Erfolgskriterien.
Schwerpunkt auf Nutzungsanpassung
Diese Aktualisierung unterstreicht, wie wichtig es ist, den Nutzer:innen die Möglichkeit zu geben, ihre Inhalte individuell anzupassen und Textgrößen, Schriftarten, Farben und andere Elemente so zu verändern, dass sie ihren Bedürfnissen besser entsprechen.
Reduzierte Abhängigkeit vom Gedächtnis
Mit dieser Aktualisierung soll sichergestellt werden, dass sich die Nutzer:innen nicht über mehrere Seiten hinweg an Informationen erinnern müssen. Dies soll vor allem Nutzer:innen mit kognitiven Einschränkungen helfen, die Schwierigkeiten haben, sich an frühere Aktionen oder Interaktionen oder an Informationen zu erinnern, die sie an anderer Stelle auf einer Website erhalten haben.
Verfeinerung der vorhandenen Kriterien
Dazu gehören Verfeinerungen der bestehenden Erfolgskriterien der WCAG 2.0 und 2.1, um die Klarheit und Anwendbarkeit zu verbessern.
- Bessere Klärung des Fokusmanagements: Es soll sichergestellt werden, dass Änderungen des Fokus auf vorhersehbare und zugängliche Weise gehandhabt werden, was insbesondere Nutzer:innen zugute kommt, die auf Tastaturnavigation oder Bildschirmleser angewiesen sind.
- Verfeinerung der Anforderungen an den visuellen Kontrast: Es soll sichergestellt werden, dass sich der Inhalt ausreichend von seinem Hintergrund abhebt, insbesondere für Nutzer:innen mit Farbenblindheit oder Sehschwäche.
WCAG 2.2 neue Erfolgskriterien
Die neuen Erfolgskriterien der WCAG 2.2 zielen darauf ab, die Zugänglichkeit für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und motorischen Behinderungen zu verbessern.
- Konsistente Hilfe: Gewährleistung konsistenter Hilfe, Anleitung und Dokumentation auf einer Website oder in einer App, damit Hilfe und Anweisungen leichter zu finden und zu befolgen sind, um kognitive Belastungen zu verringern.
- Zeigergesten: Sicherstellung, dass Nutzer:innen, die auf Zeigergesten angewiesen sind (z. B. über Touch oder Maus), dieselben Aktionen mit einfachen, unkomplizierten Gesten ausführen können, insbesondere um Aktionen für Menschen mit motorischen Einschränkungen zu erleichtern.
- Ziehende Bewegungen: Sicherstellung einer alternativen Möglichkeit, eine Ziehbewegung wie das Verstellen eines Schiebereglers auszuführen, z. B. durch einfaches Antippen oder Anklicken von Punkt A und Punkt B der Ziehbewegung, um solche Aktionen für Menschen mit motorischen Behinderungen zu erleichtern.
- Fokus nicht verdecken: Sicherstellung, dass der Fokus nie vollständig verdeckt wird oder hinter anderen Inhalten verloren geht, z. B. beim Scrollen durch eine Website, bei der die Fußzeile fixiert ist.
- Zielgröße: Sicherstellung, dass interaktive Ziele, wie z. B. verlinkte Symbole, groß genug sind (mindestens 24 x 24 CSS-Pixel), so dass es unwahrscheinlich ist, dass Nutzer:innen das Ziel übersehen oder auf das falsche Element klicken.
- Zugängliche Authentifizierung: Gewährleistung verständlicher und leicht navigierbarer Authentifizierungsprozesse, wie z. B. die Anmeldung bei einem Konto, um Verwirrung und kognitive Belastung für Menschen mit kognitiven Einschränkungen zu verringern.
- Redundante Eingabe: Sicherstellung, dass zuvor eingegebene Informationen beim Ausfüllen eines Formulars über die automatische Vervollständigung oder die Auswahl verfügbar bleiben, um zu verhindern, dass zuvor eingegebene Informationen erneut eingegeben werden müssen.
- Zugängliche Benachrichtigungen: Sicherstellung, dass Änderungen auf einer Webseite den Nutzer:innen klar mitgeteilt werden, um Verwirrung zu vermeiden, z. B. wenn eine neue Seite geladen oder eine Fehlermeldung angezeigt wird, insbesondere für Personen mit Seh- oder Hörbehinderungen.
Zugänglichkeitsgesetze und Konformität mit den WCAG 2.2
Es existiert eine Vielzahl von Gesetzen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen, zur Durchsetzung ihrer Rechte und zur Erleichterung ihrer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft, die global implementiert sind. Im Folgenden werden einige Vorschriften analysiert, die für die digitale Zugänglichkeit von Relevanz sind und Verbindungen zu den WCAG aufweisen.
Americans with Disabilities Act (ADA)
Der Americans with Disabilities Act (ADA) ist ein Bundesgesetz über die Bürger:innenrechte, das 1990 in den Vereinigten Staaten erlassen wurde, um amerikanische Bürger:innen mit Behinderungen vor Diskriminierung zu schützen. Es ist in fünf Abschnitte unterteilt:
- Title I: Erwerbstätigkeit
- Title II: Öffentliche Dienstleistungen (staatliche und lokale Behörden)
- Title III: Öffentliche Unterkünfte und Dienstleistungen, die von privaten Einrichtungen betrieben werden
- Title IV: Telekommunikation
- Title V: Verschiedene Bestimmungen
Im April 2024 aktualisierte das Justizministerium seine Vorschriften für Titel II und veröffentlichte die Web & Mobile Application Accessibility Rule, die technische Anforderungen für staatliche und lokale Behörden festlegt, um sicherzustellen, dass ihre Websites und mobilen Anwendungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Der ADA verweist nicht ausdrücklich auf die WCAG und hat auch keinen direkten Einfluss auf die Empfehlungen, aber beide haben ähnliche Ziele und werden aktualisiert, um Veränderungen in der digitalen Landschaft zu berücksichtigen und die Zugänglichkeit zu verbessern.
Abschnitt 508 des Rehabilitation Act
Das Rehabilitationsgesetz (Rehabilitation Act) von 1973 stellt ein Bundesgesetz der Vereinigten Staaten dar und kann als bedeutendes Bürger:innenrechtsgesetz betrachtet werden, welches sich erstmals umfassend mit den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen befasste. Die Maßnahme zielt darauf ab, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben sicherzustellen. Dies umfasst den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten, Beschäftigungsmöglichkeiten und öffentlichen Dienstleistungen.
Abschnitt 508 des Rehabilitationsgesetzes (Rehabilitation Act) ist eine Änderung aus dem Jahr 1998, die von den Bundesbehörden verlangt, ihre elektronische und Informationstechnologie für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Dazu gehören Websites, Dokumente, Drucker oder andere Hardwareschnittstellen wie Fernsehgeräte und Desktop- oder mobile Software.
European Accessibility Act (EAA)
Der European Accessibility Act zielt darauf ab, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen in ganz Europa für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und sicherzustellen, dass sie uneingeschränkt an der Gesellschaft teilhaben können, indem Barrieren beseitigt werden, auch solche, die durch unterschiedliche Vorschriften in den EU-Mitgliedstaaten entstehen. Das Gesetz trat im Jahr 2022 in Kraft.
Zu den abgedeckten Produkten und Dienstleistungen gehören solche, für die die digitale Zugänglichkeit entscheidend ist, darunter
- Computer und Betriebssysteme
- Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Check-in-Automaten
- Smartphones
- TV-Geräte im Zusammenhang mit digitalen Fernsehdiensten
- Telefondienste und zugehörige Geräte
- Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten wie Fernsehübertragungen und entsprechenden Verbraucher:innengeräten
- Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Personenbeförderung im Luft-, Bus-, Bahn- und Schiffsverkehr
- Bankdienstleistungen
- E-Books
- E-Commerce
Ab dem 28. Juni 2025 unterliegen alle Unternehmen der Pflicht, die Zugänglichkeitsanforderungen des Gesetzes vollständig zu erfüllen. Bei Nichteinhaltung wird eine Durchsetzung mit möglichen Strafen erfolgen.
EU Richtlinie über Barrierefreiheit im Internet
Die EU-Richtlinie über Barrierefreiheit im Internet (Web Accessibility Directive, WAD) ist ein EU-weites Gesetz, das 2021 in Kraft trat und die digitale Barrierefreiheit von Websites und mobilen Apps öffentlicher Stellen regelt und sicherstellt, dass Websites und mobile Apps für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Um eine einheitliche Definition von Barrierefreiheit zu gewährleisten, wird das WAD durch eine harmonisierte technische Norm unterstützt. Bei Websites oder mobilen Anwendungen, die alle anwendbaren technischen Anforderungen der Norm erfüllen, wird davon ausgegangen, dass sie nach dem WAD konform zugänglich sind. Der Standard basiert auf den WCAG 2.1, und das WAD legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Einhaltung der WCAG 2.1 Stufe AA. Es ist zu erwarten, dass das WAD aktualisiert wird, um es an die WCAG 2.2 anzupassen.
Warum Barrierefreiheit für das Einwilligungsmanagement wichtig ist
Die Prämisse, dass der Schutz der Privatsphäre ein fundamentales Menschenrecht ist, steht in engem Zusammenhang mit der Idee der Wahlfreiheit. Es erfolgt eine Kodifizierung des Phänomens durch eine wachsende Zahl von Gesetzen auf globaler Ebene. Daher ist es von essentieller Bedeutung, dass Plattformen für das Einwilligungsmanagement (Consent Management Platform, CMP) Zugänglichkeitsstandards implementieren und aufrechterhalten.
Eine CMP, dessen Zugänglichkeit für Nutzer:innen mit Behinderungen nicht gewährleistet ist, verstößt nicht nur gegen geltendes Recht, sondern führt auch zu einer suboptimalen Nutzungserfahrung, die potenzielle Kunden abschreckt und den Ruf des Unternehmens negativ beeinflusst.
Wenn ein:e Nutzer:in nicht ohne Weiteres auf die gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen darüber zugreifen oder diese lesen kann, welche Daten Ihr Unternehmen sammelt, warum sie verarbeitet werden und welche Rechte er/sie hat und wie er/sie sie ausüben kann, kann seine Einwilligung dann rechtlich als informiert gelten? Wenn ein:e Nutzer:in nicht ohne Weiteres entscheiden kann, welcher Cookie-Nutzung er/sie zustimmt, kann seine/ihre Einwilligung dann rechtlich gesehen als ausdrücklich im Sinne von Gesetzen wie der DSGVO angesehen werden?
Abgesehen von der Frage der Einwilligung könnte die Bereitstellung einer schlechteren Website-Erfahrung für einige Nutzer:innen als diskriminierend ausgelegt werden und gegen die Anforderungen verschiedener Gesetze zum Schutz von Nutzer:innen mit Behinderungen verstoßen.
Abgesehen von rechtlichen Implikationen sendet eine eingeschränkte Zugänglichkeit eine deutliche Botschaft, dass Ihre Website oder App – und damit auch Ihr Unternehmen – sich nicht um ein breites Publikum oder dessen Datenschutzrechte kümmert und es nicht als Besucher:innen oder Kundschaft gewinnen möchte. Wenn ein Unternehmen die relevanten rechtlichen Vorgaben nicht beachtet, ist es für die Nutzer:innen nachvollziehbar, dass sie sich fragen, welche weiteren Abstriche das Unternehmen im Hinblick auf rechtliche Anforderungen macht.
In einigen Fällen wäre ein solcher Mangel an Zugänglichkeit ein klares Signal für die Menschen, ihr Engagement, ihre persönlichen Daten und ihre Geldbörsen anderweitig einzusetzen. In anderen Fällen gibt es möglicherweise keine anderen Optionen, und die Nutzer:innen würden daran gehindert, wichtige Dinge online zu erledigen oder ihre gesetzlichen Rechte auf Privatsphäre und Wahlmöglichkeiten wahrzunehmen.
Wie bereits dargelegt, unterliegen CMPs spezifischen Anforderungen, darunter die Reduzierung der kognitiven Belastung durch Navigation, die Gewährleistung einer einfachen Lesbarkeit und Anklickbarkeit von Schaltflächen sowie die Bereitstellung eines gut integrierten Erlebnisses für Nutzer:innen, die auf unterstützende Technologien angewiesen sind. Die Erfüllung dieser Arbeitsabläufe und Funktionen zeugt von Liebe zum Detail, Respekt vor dem Gesetz, Sorgfalt für das Publikum und schafft Vertrauen.
Wie eine WCAG 2.2-qualifizierte CMP (wie die Usercentrics CMP) funktioniert
Usercentrics ist nach WCAG 2.2 AA für die Web CMP zertifiziert und arbeitet an der WCAG 2.2-Zertifizierung für die Usercentrics App CMP. Neben unseren Websites erfüllen auch unsere CMP-Produkte alle digitalen Zugänglichkeitsstandards. Dazu gehören die Einhaltung von Grundsätzen für die barrierefreie Gestaltung von Nutzungsoberflächen und Einwilligungs-Workflows, Tests zur Gewährleistung von Kompatibilität und Interoperabilität mit unterstützenden Technologien wie Sprachsteuerung oder Bildschirmlesegeräten sowie flexible, nutzer:innenfreundliche Oberflächen mit Fokusmanagement und verbesserter Tastaturnavigation.
Die internationalen Datenschutzgesetze verlangen, dass Nutzer:innen einfachen Zugang zu klaren Mitteilungen darüber haben, welche Daten gesammelt werden, wie sie verwendet werden, an wen sie weitergegeben werden können, und andere Faktoren, einschließlich ihrer Rechte und wie sie diese ausüben können. Um die Standards für digitale Zugänglichkeit zu erfüllen, müssen Nutzer:innen mit Behinderungen in der Lage sein, diese Informationen in den Einwilligungsbannern leicht zu finden, zu ihnen zu navigieren und sie lesen oder hören können.
Sobald sie darüber informiert sind, müssen Nutzer:innen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, die Verwendung aller Cookies zu akzeptieren, einige Cookies für bestimmte Zwecke zu verwenden oder die Verwendung aller Cookies außer den unbedingt erforderlichen zu verweigern. Dies setzt voraus, dass sie in der Lage sind, eindeutige Aktionen wie das Anklicken einer Schaltfläche oder das Bewegen eines Kipp- oder Schiebereglers leicht zu finden, dorthin zu navigieren und auszuführen. Gemäß zahlreicher gesetzlicher Bestimmungen müssen sowohl die betroffene Person als auch alle Nutzer:innen dazu in der Lage sein, zu dieser Funktion zurückzukehren, um ihre Einwilligungspräferenzen in Zukunft zu ändern.
Menschen mit Behinderungen müssen in der Lage sein, auf diese Informationen zuzugreifen und diese Funktionen genauso einfach wie alle anderen Nutzer:innen auszuführen, und zwar über alle relevanten Schnittstellen, einschließlich Websites, Apps und andere verbundene Plattformen.
Unternehmen, die auf kontinuierliches Wachstum setzen, müssen digitalen Zugänglichkeitsstandards für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und in allen Rechtsordnungen Vorrang einräumen. Europäische Nutzer:innen mit Behinderungen benötigen den gleichen Zugang zur Verwaltung granularer Einwilligungen gemäß der DSGVO wie Nutzer:innen in Kalifornien, um der Weitergabe oder dem Verkauf ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen, auch wenn sie in den meisten Fällen keine vorherige Einwilligung geben müssen.
Die Usercentrics Web CMP und App CMP erfüllen alle WCAG-Standards. Damit können Unternehmen Nutzer:innen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und nutzer:innenfreundliche Website oder App zur Verfügung stellen. Diese ermöglicht es den Nutzer:innen, sich über ihre Einwilligung zu informieren und ihre Wahlmöglichkeiten wahrzunehmen. Erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen an Datenschutz und Barrierefreiheit, bieten Sie eine hervorragende Nutzungserfahrung und bauen Sie langfristiges Vertrauen bei Ihrem Publikum auf.