Was ist ein Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)?

Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (engl. EULA, “End User Licence Agreement”) sind die wahrscheinlich am häufigsten abgeschlossenen, aber am wenigsten gelesenen Verträge der Welt. Mal ganz ehrlich: In der Regel drückt der durchschnittliche Software-Anwender doch einfach ungeduldig auf die Schaltfläche oder das Kontrollkästchen für "Ich habe gelesen und stimme zu...", oder? Ob das eine gute Idee ist oder sich ein Blick in die EULA vielleicht doch lohnt, erklären wir hier.
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Veröffentlicht von Usercentrics
Lesedauer: 9 Minuten
Apr 15, 2021

Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (engl. EULA, “End User Licence Agreement”) sind die wahrscheinlich am häufigsten abgeschlossenen, aber am wenigsten gelesenen Verträge der Welt. Mal ganz ehrlich: In der Regel drückt der durchschnittliche Software-Anwender doch einfach ungeduldig auf die Schaltfläche oder das Kontrollkästchen für „Ich habe gelesen und stimme zu…“, oder? Ob das eine gute Idee ist oder sich ein Blick in die EULA vielleicht doch lohnt, erklären wir hier.

Ein Endbenutzer-Lizenzvertrag gilt in der Regel für verschiedene Arten von Software und nicht für physische Waren, obwohl er auch für Nicht-Software-Produkte gelten kann. Er wird für einmalig verkaufte Produkte verwendet (nicht für Abonnements). Er stellt eine Vereinbarung zwischen dem Software-Entwickler oder -Unternehmen, dem Lizenzgeber oder Verkäufer und dem Verbraucher bezüglich der Nutzung der Software her.

 

Was sind Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen?

Die EULA ist ein Vertrag, der einer Person oder einem Unternehmen das Recht einräumt, eine Software auf bestimmte Weise zu nutzen (in der Regel, nachdem dafür bezahlt wurde). Wichtig hierbei ist der Begriff „nutzen“. Denn: EULAs gewähren keine Eigentumsrechte an der Software. Der Ersteller behält jederzeit die Kontrolle und die Eigentumsrechte, da die Software sein geistiges Eigentum (engl. IP, “Intellectual Property”) ist.

Entwicklung der EULAs

Früher war die EULA üblicherweise eine „Einschweiß-Lizenz“. Verbraucher mussten die Software kaufen und dann erst einmal die eingeschweißte Verpackung öffnen, um an die Software und die aufgedruckten Vertragsbedingungen und Einschränkungen für die Nutzung zu gelangen. 

Dies war mit rechtlichen Problemen verbunden, da die Verbraucher die EULA vor dem Kauf der Software nicht lesen konnten. 

Heutzutage ist es eher üblich, Software direkt im Netz herunterzuladen und Transaktionen online abzuschließen. Hierbei muss den EULAs zugestimmt werden, bevor die Installation abgeschlossen werden kann. Normalerweise muss der Verbraucher hierzu auf dem Bildschirm auf eine Schaltfläche „Zustimmen“ klicken. Meist findet sich zudem ein Link zur EULA und zu anderen Bedingungen – und mit dem Abschluss der Transaktion erklärt man sich mit diesen Bedingungen und Verträgen einverstanden.

Infolge der Verlagerung des Softwarekaufs ins Internet und der digitalen Zustimmung der Benutzer zu den Bedingungen, ist die EULA als „Click-Wrap“-Lizenz bekannt geworden. Das bedeutet: Wenn der Verbraucher nicht zustimmt, kann er die Software nicht nutzen oder das Produkt nicht kaufen. Mittlerweile stimmen wir EULAS auf Computern, Telefonen, Tablets oder Spielkonsolen zu – im Prinzip auf jedem Endgerät, auf dem eine Software läuft.

Was ist der Zweck von EULAs?

Die EULA legt fest:

  • Wer der Ersteller/Eigentümer ist
  • Wer der Benutzer ist
  • Welche Rechte der Ersteller und der Benutzer in Bezug auf die Software haben
  • Wie der Benutzer die Software verwenden kann/kann
  • Umstände, unter denen die Benutzerlizenz eingeschränkt oder aufgehoben werden kann
  • Regressansprüche des Urhebers, wenn der Benutzer gegen die EULA verstößt
  • Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen für den Ersteller

Die EULA wird in der Regel vom Softwarehersteller oder -vertreiber erstellt. Die entscheidende Rolle der EULA besteht darin, die Rechte des Urhebers zu schützen sowie Regeln und Erwartungen für das Benutzerverhalten und die Softwarenutzung festzulegen.

Die EULA legt fest, was der Benutzer mit der Software tun darf und was nicht. Zum Beispiel, das Spiel herunterladen, installieren und spielen? Ja. Das Spiel kopieren? Nein. Vom Hersteller bereitgestellte Updates oder Korrekturen installieren? Ja. Das Spiel modifizieren oder zurückentwickeln? Nein. 

Die EULA legt die Rechte des Herstellers in Bezug auf die Software fest, wenn der Benutzer die Bedingungen verletzt. In der Regel werden die Hersteller auch von der Haftung befreit, wenn die Software Schaden verursacht. Der Benutzer erklärt sich im Wesentlichen damit einverstanden, die Software auf eigenes Risiko zu verwenden.

Manchmal legen EULAs fest, wie die Software verwendet werden muss. Zum Beispiel muss der Benutzer zustimmen, alle Teile der Software zu verwenden, oder er muss zustimmen, automatische Updates für die Software zu akzeptieren.

Was sollte in EULAs enthalten sein?

Im Allgemeinen enthält ein EULA Folgendes:

  • Identifikation des Geschäfts
  • Regeln für die Nutzung und den Zugriff auf die Software
  • Nutzungsbeschränkungen
  • anwendbare Urheberrechtslizenz (z. B. proprietär, Open Source usw.) und IP-Rechte
  • Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung
  • Bedingungen für die Beendigung der Lizenz

Das Hauptziel von EULAs ist es, dass der Ersteller/Lizenzgeber das volle Eigentum an seinem Produkt behält und dass keine rechtlichen Probleme entstehen. Sollte es jedoch zu einem rechtlichen Problem kommen, sollte die EULA auch zu einer einfacheren Lösung beitragen.

Ein EULA kann auch diese oder andere Klauseln enthalten:

  • Einleitender Abschnitt, der erklärt, für wen und was der Vertrag gilt
  • Hilfestellung, wie die Software zurückgegeben werden kann, wenn Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind
  • Verweis auf andere Lizenzen oder Vereinbarungen, die in Verbindung mit dem EULA bei der Nutzung der Software anwendbar sind
  • Abgrenzung zwischen verschiedenen Formen des Zugangs oder der Nutzung, z. B. mehrere Benutzer-/Kontoebenen
  • Bedingungen für den Handel oder Verkauf zwischen Nutzern über die Software und Zahlungserleichterungen
  • Datenschutzrechte der Verbraucher und Offenlegung der Datennutzung
  • spezifische Definitionen, die für die Software oder ihre Nutzung relevant sind
  • Geltendes Recht, z. B. regelt nur das Recht der Vereinigten Staaten die Bedingungen des EULAs?

Wer braucht ein EULA?

Kurz gesagt, der Ersteller/Lizenzgeber eines Softwareprodukts, der:

  • die Kontrolle über seine Technologie behalten möchte
  • vor möglichem Missbrauch des Produkts geschützt werden möchte
  • mit der Lizenzierung der Software Geld verdienen möchte

Das kann eine Einzelperson sein, in vielen Fällen ist es jedoch ein Unternehmen.

Die EULA kann den Softwarehersteller an zwei Fronten schützen. In erster Linie bei der Vereinbarung mit dem Endbenutzer, aber auch in der Beziehung zu Dritten, wie App-Plattformen, über die auf die Software zugegriffen wird.

Was passiert, wenn gegen ein EULA verstoßen wird?

Da es sich bei EULAs in der Regel um Klick- oder Browse-Vereinbarungen und nicht um Shrink-Wrap-Vereinbarungen handelt, gibt es etwas weniger Spielraum für Interpretationen hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit. Man muss der EULA ausdrücklich zustimmen, bevor man die Software installieren oder verwenden kann. Man kann also nicht anführen, dass man die Nutzungsbedingungen nicht kannten, bevor man auf die Software zugegriffen hat.

Ein EULA enthält einige der typischen Anforderungen nicht, die einen Vertrag rechtsverbindlich machen. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie nicht einklagbar sind. Es kann auch eine rechtliche Frage sein, ob ein Verstoß gegen eine EULA einen Vertragsbruch oder eine Urheberrechtsverletzung darstellt, da EULA unter deutschem Recht eher als AGB zu werten sind. 

Unter AGB versteht man Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind, und die eine Vertragspartei, nämlich der Verwender, den anderen Vertragsparteien bei Abschluss eines Vertrages stellt (§ 305 I BGB).

Das häufigste Problem im Rahmen von EULAs ist, dass diese meistens erst nach dem Kauf gestellt werden und es daher strittig ist, ob und inwieweit diese ihre Wirksamkeit entfalten. Allerdings unterliegen EULA in Deutschland wohl der Inhaltskontrolle der AGB, wonach besonders Klauseln unwirksam sein könnten, die den Unterzeichner unangemessen benachteiligen.

Der begrenzte Geltungsbereich des EULAs

EULAs sind dazu gedacht, die Pflichten der Benutzer festzulegen. Es werden ihnen nicht wirklich Wahlmöglichkeiten gegeben. EULAs lassen auch Vertragsspezifika vermissen, wie z. B. die Ansprache identifizierbarer Käufer oder die Festlegung eines Zeitrahmens für den Kauf. Sie können auch gegen Bundes- oder Landesgesetze verstoßen.

Wenn ein Benutzer die Software kopiert und verkauft, zum Beispiel – eine häufige Verletzung von EULA-Bedingungen – kann der Hersteller Regressansprüche geltend machen. Die Lizenz zur Nutzung der Software kann widerrufen werden. Das Konto des Benutzers kann gesperrt werden, um den Zugriff zu verhindern. Der Ersteller kann auf Schadensersatz klagen. 

Selbst wenn dem Benutzer die Lizenz zur Nutzung der Software entzogen wurde, kann der Benutzer weiterhin auf Dinge zugreifen, die mit der Software erstellt wurden, wie z. B. Bilder oder Videos, solange sie nicht ausschließlich in dem nun gesperrten Konto gespeichert wurden.

Kann ein EULA schlecht für Benutzer sein?

Einige Bestimmungen von EULAs können in Bezug auf die Privatsphäre der Benutzer bedenklich sein. Manche Software beinhaltet eine Überwachung auf Verletzungen der digitalen Rechteverwaltung (DRM). Oder verlangt vom Benutzer, dass er einer automatischen Überwachung zustimmt. Beides setzt voraus, dass die Software auf die Systeme der Benutzer zugreift und eine Verbindung mit Netzwerken von Drittanbietern herstellt, in der Regel ohne den Benutzer darüber zu informieren. Erfahren Sie mehr über persönlich identifizierbare Informationen.

Die Benutzer haben keine Möglichkeit zu erfahren, wie sicher diese Drittanbieter sind, auf wie viele Benutzerdaten sie zugreifen können oder was sie damit tun könnten. Einige EULA-Vereinbarungen ermöglichen das Herunterladen von Software von Drittanbietern auf die Geräte der Benutzer, ohne dass separate Vereinbarungen oder eine Zustimmung erforderlich sind. 

Einige EULA-Bedingungen schließen es aus, dass Benutzer das Produkt öffentlich kritisieren. Dies kann bedeuten, dass der Benutzer sich nicht öffentlich beschweren kann, wenn die Software nicht funktioniert oder Schäden verursacht. 

Es kann auch bedeuten, dass Benutzer die Ergebnisse von Tests, wie z. B. Leistungsvergleiche, nicht weitergeben dürfen. Oder sogar, dass öffentliche Diskussionen über die Software, wie z. B. unabhängige Testberichte, nicht erlaubt sind. Ob hierbei nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt wird, steht in der Diskussion.

Das Bundesgesetz der Vereinigten Staaten erlaubt das „Reverse Engineering“ von Software und physischen Produkten. Es ist legal, Dinge zu zerlegen, um zu lernen, wie sie funktionieren, und gilt als „fair use“. Reverse Engineering wird jedoch in der Regel durch EULAs untersagt.

Das bedeutet, dass Produkte nicht an die Vorlieben oder Bedürfnisse des Nutzers angepasst werden können, was eine verbesserte Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen beinhalten könnte. Upgrades, die weitere Innovationen und Wettbewerb anregen könnten, sind ebenfalls nicht erlaubt. 

 

Nutzer können möglicherweise nicht in der Lage sein, defekte Software zu reparieren, selbst wenn der Ersteller Bugs eingeführt hat. Sie können keine Features oder Funktionen abschalten, die sie nicht brauchen oder wollen oder die Probleme verursachen. Sie können die Software nicht mit anderer Software oder Geräten, die sie besitzen, zusammenarbeiten lassen. 

EULAs verlangen in der Regel, dass die Software so verwendet wird, wie sie ist, auch wenn dieser Zustand fehlerhaft, veraltet oder inkompatibel ist. In Kombination mit dem Gewährleistungsausschluss und der Haftungsbeschränkung sind solche EULAs definitiv zum Vorteil des Erstellers, nicht zum Vorteil der Nutzer.

EULA vs. andere Vereinbarungen

Die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung kann unter verschiedenen anderen Namen laufen:

  • Lizenzvertrag
  • Software-Lizenzvertrag
  • Shrink-wrap / Click-wrap / Browse-wrap Lizenz
  • Endbenutzer-Lizenzvertrag der lizenzierten Anwendung

Es gibt Vereinbarungen, die den EULAs ähnlich sind, wie z. B. Terms of Service (TOS) oder Service Level Agreements (SLA). Sie werden oft in Verbindung mit EULAs verwendet. Wenn es keine Lizenzierung gibt, dann werden nur TOS und kein EULA benötigt.

Servicebedingungen (TOS)

Terms of Service können auch eine Reihe anderer Bezeichnungen haben:

  • Terms
  • Nutzungsbedingungen (Terms of Use)
  • Geschäftsbedingungen (T&C)
  • Benutzervereinbarung

Eine Acceptable Use Policy kann Teil der TOS oder eine separate Vereinbarung sein. Hierbei kann es auch Verkaufsbedingungen und/oder Richtlinien für nutzergenerierte Inhalte geben, je nachdem, worum es bei der Website, dem Produkt oder der Dienstleistung geht.

Nutzungsbedingungen sind ähnlich wie ein EULA, da sie definieren, wie ein Benutzer einen Dienst nutzen darf. Aber anstatt Software abzudecken, decken die TOS Websites, Inhalte und Dienste ab.

Inhalt und Zweck der TOS

Terms of Service sind die Grundlage eines rechtsverbindlichen Vertrages, der zwischen einem Unternehmen und einem Nutzer geschlossen wird. Wie ein EULA helfen sie dabei, rechtliche Probleme zu vermeiden oder zu lösen, die sich aus der (falschen) Nutzung des Produkts ergeben. Die TOS decken viel mehr Bedingungen ab als ein EULA, weshalb ein EULA oft auf die TOS verweist oder verlinkt.

Benutzer müssen in der Regel den TOS zustimmen, bevor sie sich für ein Konto auf einer Website anmelden oder einen Online-Einkauf abschließen. Sie enthalten typischerweise Folgendes:

  • Was es ist, d.h. ein Vertrag/Vereinbarung
  • Wen sie einbeziehen, typischerweise ein Unternehmen und alle relevanten Mutter-, Tochter- oder verbundenen Unternehmen sowie die Nutzer
  • Wie man sich für ein Konto registriert
  • Was der Benutzer mit seinem Konto tun kann und was nicht
  • Wie die Nutzer über die Website oder den Dienst miteinander interagieren können
  • Unter welchen Umständen ein Konto gekündigt werden kann
  • Haftungsausschluss in Bezug auf die Informationen, die auf der website veröffentlicht werden oder auf die man durch anklicken von Links zu Dritten zugreifen kann
  • Geltendes Recht und Gerichtsstand
  • Die Kontaktdaten des Unternehmens für den Fall von Fragen oder Problemen

Ein Service Level Agreement (SLA) ist ein weiterer Vertrag, und es ist üblich, ein SLA zusammen mit den AGB zu haben. SLAs können sogar noch detaillierter sein als ein TOS. Sie definieren Service-Levels, wenn Kunden Konsistenz und Zuverlässigkeit benötigen, sowie garantierten Support und Regress, wenn der Service die ersten beiden Kriterien nicht erfüllt.

EULAs sind mittlerweile so alltäglich, dass wir selten über sie nachdenken. Sie haben jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Nutzung von Software und können auch gegen Datenschutzgesetze verstoßen. Wenn man versteht, wie EULAs aufgebaut sind und zu wessen Gunsten Sie formuliert sind, kann man sich nicht nur als Verbraucher, sondern auch Unternehmen besser informieren.