Wir bemühen uns, die besten Produkte für unsere Kunden zu liefern, um ihre datenschutzkonformen Marketingaktivitäten und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu unterstützen. Und daran halten wir uns auch! Mit der Usercentrics CMP V3 haben wir neue Features und Performance-Verbesserungen zu bieten, und wir glauben, dass Sie von dem Wechsel zur neuen Version genauso begeistert sein werden wie wir. Wir erklären Ihnen, welche Vorteile Ihnen die neue Version bietet, wie Sie das Upgrade durchführen können und vieles mehr.
Was ist die Usercentrics CMP V3 und was sind die Vorteile der neuen Version?
Die Usercentrics CMP V3 ist die neueste Version unserer Consent Management Platform, mit der Sie gültige Cookie Consent Einwilligungen von Ihren Website-Besuchern, E-Commerce-Kunden, App-Nutzern, TV-Zuschauern usw. einholen können. Sie ermöglicht es Ihnen auch, hohe Einwilligungsraten zu erzielen, um die Daten zu erhalten, die Sie für Ihre Marketingaktivitäten benötigen. Zudem bietet Ihnen die CMP V3 durch ihre Zuverlässigkeit und Automatisierung ein sicheres Gefühl. Diese Funktionen sind erforderlich, um den Nutzern einen klaren Cookie-Hinweis zu geben und die Erfahrung auf der Website zu verbessern.
Bei der CMP V3 haben wir uns vor allem darauf konzentriert, die Web-Performance zu verbessern und Ihnen Features zu bieten, die die Nutzererfahrung noch besser machen.
Alle anderen großartigen Features, auf die Sie sich stets verlassen können, wie z. B. Cross-Domain Consent Sharing, Preview & Publish und Geotargeting, helfen Ihnen weiterhin dabei, großartige Nutzererfahrungen zu schaffen, Ihre Einwilligungsraten zu optimieren und die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu optimieren. Zudem lässt sich der Google Consent Mode nahtlos in die CMP V3 integrieren, um die Datenerfassung in Übereinstimmung mit den Nutzerpräferenzen zu steuern.
Downloads von Consent Logs
Beim Download von Consent Logs können die Endnutzer ihre ControllerID an Usercentrics-Kunden übermitteln, die sie aus dem zweiten Layer der CMP abrufen können. Der Usercentrics-Kunde kann dann die ControllerID in ein Eingabefeld im Admin Interface eingeben und mit einem Mausklick eine CSV-Datei herunterladen, die den Einwilligungsverlauf für diese ControllerID enthält.
Dieses Feature ist besonders nützlich, um DSAR-Anfragen zu rationalisieren.
Admin Interface mit neuem Feature zum Download von Consent Logs
Wie hat die Usercentrics CMP V3 die Web-Performance verbessert?
Die V3 bietet große Verbesserungen in allen geschäftskritischen Bereichen. Der kleinere Fingerabdruck führt zu besseren Lighthouse-Ergebnissen und Core Web Vitals. Das neueste Skript von Usercentrics hat die Performance unserer CMP erheblich gesteigert und einen Core Web Vitals Score von bis zu 100 erreicht. Andere Website-Elemente können sich den Largest Contentful Paint (LCP) und den Cumulative Layout Shift (CLS) auswirken, und so den CWV auf einen Durchschnittswert von 93 bis 100 senken.
Ein wichtiges Beispiel für die Verbesserung der Performance ist, dass kritische Teile der Geschäftslogik, die sich in V2 im Browser-SDK befanden, in eine Backend-API verlagert wurden, die maßgeschneiderte Antworten für alle Usercentrics-Kunden erzeugt. Die API gibt viele der tatsächlichen Eigenschaften, die zuvor im SDK berechnet wurden, in einer cachefähigen JSON-Antwort zurück.
Die V3 reduziert die zur Client-Seite übertragenen kB um ~70 Prozent und die Anzahl der Netzwerkanfragen um ~60 Prozent.
Core Web Vitals Bericht für usercentrics.com/de/
Wie hat die Usercentrics CMP V3 die Nutzererfahrung verbessert?
Die neuen Features für den Download von Consent Logs und die manuelle Erneuerung von Oberflächen sind im Admin Interface mit nur einem Mausklick verfügbar und unterstützen Sie bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Außerdem haben wir die CSS-Anpassungsoptionen der V2 erheblich verbessert, um es Ihnen noch einfacher zu machen, ein konsistentes Erscheinungsbild Ihrer Marke aufrechtzuerhalten und Ihre Consent-Banner auf der Grundlage der Erkenntnisse durch das Interaction Analytics-Tool zu optimieren.
Im Admin Interface können Sie jetzt auch das V3-Skript-Tag nutzen, um selbst die Verbesserung der CMP-Performance zu erleben.
Die Verbesserungen der Performance mit V3 bedeutet auch eine schnellere und reibungslosere Nutzererfahrung, was auch zu mehr Nutzerinteraktionen führt.
Wie kann ich zur Usercentrics CMP V3 wechseln?
Es gibt eine einfache Checkliste, die Sie bei dem Wechsel zur Usercentrics CMP V3 unterstützt:
- Tauschen Sie das CMP-Skript-Tag aus
- Passen Sie das Styling Ihrer CMP an (wenn Sie benutzerdefiniertes HTML verwenden)
- Passen Sie den Inhalt bei Bedarf an (z. B. Banner-Nachricht)
- Optional können Sie auch weitere Anpassungen vornehmen:
- API
- HTML-Einbettungen
- Event Listener
- Privacy Link
Schauen Sie sich unsere Dokumentation an, die Sie bei dem Wechsel zur Usercentrics CMP V3 unterstützt.
- Unsere Browser UI-Integration führt Sie durch das erforderliche Skript-Update.
- Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung ermöglicht es Ihnen, die Usercentrics CMP V3 so zu konfigurieren, dass sie auch TCF 2.2 unterstützt.
Legen Sie jetzt los mit der Usercentrics CMP V3
Sie haben viel zu tun und müssen sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren. Warum also nicht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften mit der Usercentrics CMP V3 noch einfacher machen? Die neuen Features und Performance-Verbesserungen sorgen für eine großartige Nutzererfahrung für Ihre Endnutzer. So können Sie Ihre Einwilligungsraten optimieren und gleichzeitig die benötigten Daten erhalten.
Um mit dem Usercentrcis V3-Skript zu beginnen, loggen Sie sich einfach in das Admin Interface ein, um das neue Skript zu erhalten, oder setzen Sie sich noch heute mit Ihrem Customer Success Manager in Verbindung.
Google hat Änderungen bezüglich der zu Google Consent Mode eingeführten neuen Signale angekündigt. Da ein wesentlicher Teil unserer Kunden und Partner Google-Produkte nutzt, sind diese Änderungen für die Usercentrics CMP wichtig. Aus diesem Grund freuen wir uns, die Unterstützung von Google Consent Mode V2 auf unserer Plattform freigeben zu können.
Was ist Google Consent Mode (Einwilligungsmodus)?
Wenn Sie gerade das erste Mal von Google Consent Mode hören: Es handelt sich dabei um ein Tool mit APIs, die es Unternehmen ermöglichen, die Funktionsweise von Google-Tags basierend auf den Nutzereinwilligungen im Bezug auf Werbeanzeigen und Analytics-Cookies zu ändern.
Zuvor war Google Consent Mode in erster Linie für sein anonymisiertes Tracking von Daten ohne Einwilligung bekannt. Der Consent Mode hat sich seither weiterentwickelt und fungiert nun hauptsächlich als Signalisierungstool.
Warum ist Google Consent Mode wichtig?
Mit Google Consent Mode erhalten Sie einen eindeutigen Wettbewerbsvorteil. Warum? Zwar ist die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wichtig, doch ist sie eher eine Pflicht als ein Vorteil.
Wenn Sie Google Analytics, Google Tag Manager oder Google Ads verwenden, hilft Ihnen Google Consent Mode dabei, die Opt-in-Raten zu optimieren sowie Einblicke in die Conversion Rates der Nutzer zu erhalten, die ihre Einwilligung nicht geben. Als Website-Betreiber erhalten Sie somit über 70% der Daten für Advertiser zurück.
Quelle: Google Marketing Platform Blog
Was sind die anstehenden Änderungen mit Google Consent Mode V2?
Die neuen Schlüsseleinstellungen für Google Consent Mode sind ad_user_data und ad_personalization.
Die zwei neuen Schlüsseleinstellungen werden anhand desselben Triggers als ad_storage festgelegt.

Einstellungen von Google Consent Mode
Was ist die Einstellung ad_user_data des Google Consent Mode?
Die Einstellung ad_user_data des Google Consent Mode kontrolliert, ob personenbezogene Daten an einen zentralen Plattformdienst von Google gesendet werden, wie Google Ads, Google Shopping und Google Play.
- Der Einwilligungsstatus ad_user_data hat zwei Werte – zugelassen oder abgelehnt. Diese entsprechen den Wahlmöglichkeiten des Nutzers.
- Beispiel: Ad_user_data wird auf „zugelassen“ gesetzt, wenn der Nutzer in die Weitergabe seiner Daten an Google einwilligt, sobald er diese Entscheidung durch Interaktion mit einem Banner angezeigt hat, der eine Sprache verwendet, die die Compliance-Standards von Google erfüllt.
Was ist die Einstellung ad_personalization des Google Consent Mode?
Die Einstellung ad_personalization des Google Consent Mode kontrolliert, ob Daten für die Personalisierung von Werbung (z. B. Remarketing) verwendet werden können.
- ad_personalization hat zwei Werte – zugelassen oder abgelehnt. Diese entsprechen den Wahlmöglichkeiten des Nutzers.
- Beispiel: Ad_personalization wird auf „zugelassen“ gesetzt, wenn der Nutzer in die Weitergabe seiner Daten an Google für die Personalisierung von Werbeanzeigen eingewilligt hat, sobald er diese Entscheidung durch Interaktion mit einem Banner angezeigt hat, der eine Sprache verwendet, die die Compliance-Standards von Google erfüllt.
Wie passen sich Usercentrics Web und App CMP an Google Consent Mode V2 an?
Um sich an die Änderungen von Google Consent Mode V2 anzupassen und um zu garantieren, dass unsere Kunden über die erforderliche Consent Mode-Signalisierung verfügen, unterstützen wir Consent Mode V2. So wird sichergestellt, dass die Nutzereinwilligung für die zwei neuen Attribute von Google korrekt signalisiert wird.
Wir empfehlen allen Kunden der Usercentrics CMP, Google Consent Mode V2 zu aktivieren. So ist sichergestellt, dass die Nutzereinwilligung an Google weitergeleitet wird und dass die Werbungs-, Messungs- und Personalisierungsfunktionen von Google ununterbrochen verwendet werden können.
Consent Management mit Google Consent Mode V2: Welche Maßnahmen müssen getroffen werden?
Wenn Sie bereits Google Consent Mode implementiert haben oder die Aktivierung von Google Consent Mode V2 für Web planen, lesen Sie bitte unseren Support-Guide zum Google Consent Mode für die Usercentrics CMP. Die Anleitung zur Implementierung des Consent Mode für Ihre Apps finden Sie hier.
Für neue Kunden ist Google Consent Mode V2 standardmäßig aktiviert.
Google Consent Mode: Fragen und Antworten
Erfahren Sie mehr über die von Google angekündigten Änderungen mit unseren FAQs zum Google Consent Mode weiter unten.
Was sind die Änderungen am Google Consent Mode?
Mit Consent Mode V2 hat Google zwei neue Signale zum eigenen Rahmenwerk hinzugefügt: ad_user_data und ad_personalization. Diese sind wichtig, um die Kompatibilität mit den sich weiterentwickelnden Anforderungen von Google sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich der anstehenden Änderungen aufgrund des Gesetzes über digitale Märkte (DMA).
- ad_user_data: kontrolliert, ob personenbezogene Daten an einen zentralen Plattformdienst von Google gesendet werden
- ad_personalization: kontrolliert, ob Daten für die Personalisierung von Werbung (z. B. Remarketing) verwendet werden können
Warum erfolgen diese Änderungen?
Wir wollen sicherstellen, dass alle unsere Kunden, die Google-Produkte verwenden, eine reibungslose Integration mit unserer standardmäßigen CMP-Implementierung erleben.
Welcher Typ der Google Consent Mode-Implementierung kann verwendet werden?
Die zusätzlichen Google Consent Mode-Parameter können wie folgt implementiert werden:
- über die Vorlage von Google Tag Manager
- direkt in Ihren Website-Code
- der Consent Mode-Standard wird auch von unserer TCF-Implementierung signalisiert
Welchen Implementierungstyp würden Sie empfehlen?
Wir empfehlen generell die manuelle Implementierung des Einwilligungsskripts für eine optimale Integration. Wenn Sie sich jedoch gegen diese manuelle Implementierung entscheiden, können Sie versichert sein, dass unsere Änderungen die Kompatibilität für Sie sicherstellen.
Wie kann ich überprüfen, ob der Consent Mode korrekt implementiert wurde?
Befolgen Sie die Schritte in unserer Dokumentation zum Google Consent Mode.
Inwiefern betreffen die Änderungen die Partner von Usercentrics?
Bitte achten Sie bei der Kommunikation mit Kunden von Usercentrics darauf, dass sie informiert werden und dass die Consent Mode-Signale korrekt implementiert sind. Dies ist besonders dann wichtig, wenn diese Kunden einen Google-Dienst nutzen.
Unternehmen müssen immer strengere Datenschutzvorschriften einhalten, aber gleichzeitig auch ihre Kunden kennen und ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung bieten. Diese Anforderungen widersprechen sich glücklicherweise nicht. Dennoch stehen Unternehmen derzeit an einem kritischen Wendepunkt.
Kunden haben heute ein stärkeres Bewusstsein für Datenschutz und mehr Bedenken in Bezug darauf, wer ihre Daten speichert und wie sie verwendet werden. Außerdem verändert sich die Art und Weise, wie Unternehmen Daten erfassen und nutzen, sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht. Unternehmen müssen den nächsten Schritt wagen und ihre Daten- und Marketingstrategie an den ausdrücklichen Präferenzen ihrer Kunden ausrichten. Sie müssen zudem die Datenschutzvorschriften erfüllen und die Einwilligungspräferenzen ihrer Kunden voll ausschöpfen.
Durch die Kombination dieser Maßnahmen über nahtlose Plattformintegrationen schaffen Unternehmen dank ausgefeilter Segmentierung und modernem Targeting optimale und individuelle Kundenerfahrungen, mit denen sie Vertrauen aufbauen, die Interaktion fördern und Umsatz und Wachstum steigern können.
Warum brauchen Unternehmen genau jetzt eine Preference Management- und Consent Management-Lösung?
Derzeit sind mehrere datenzentrierte Entwicklungen im Gange. Unternehmen, die jetzt auf den Zug springen und diese proaktiv für sich nutzen, müssen sich später nicht abmühen, um aufzuholen. So werden Third-Party-Daten und -Tracking (z. B. Third-Party-Cookies) zugunsten von First-Party- oder Zero-Party-Daten abgeschafft. Kunden verlangen zudem mehr Kontrolle über ihre Daten und die Interaktion mit Unternehmen sowie optimal auf sie zugeschnittene Kundenerfahrungen.
Die Einstellung von Third-Party-Cookies bedeutet jedoch nicht das Ende von Tracking und Datenerfassung. Unternehmen müssen sich nur bessere Methoden dafür einfallen lassen, angefangen damit, First-Party-Cookies zu nutzen. Noch besser wäre natürlich, wenn sie ihre Kunden nach ihren Präferenzen und ihrer Einwilligung zur Verwendung der Informationen fragen, sie freiwillig direkt von diesen Kunden erhalten und sie dann nutzen, um alle Kundendaten, Kommunikationspräferenzen und Werbung besser zu verwalten.
Nicht mehr von Third-Party-Daten abhängig zu sein, ist für Unternehmen und Kunden gleichermaßen ein Gewinn. Es ermöglicht Datenschutzkonformität, bessere Sicherheit und mehr Kontrolle über den Zugriff auf und die Nutzung von Daten sowie eine bessere Integration zwischen den Plattformen, auf denen die Marketingaktivitäten von Unternehmen ausgeführt werden.
Wenn Sie diese neuen Ansätze und Tools für die Datenstrategie und Kundenbeziehungen jetzt anwenden, können Sie sich proaktiv einen Wettbewerbsvorteil sichern und aufregende neue Möglichkeiten nutzen. Andernfalls werden Sie in naher Zukunft unter Stress geraten sowie Strafen und Umsatzverluste riskieren und viel mehr Zeit und Ressourcen für eine nachträgliche Anpassung verschwenden.
Die gute Nachricht für Unternehmen und Kunden ist jedoch, dass der Weg nach vorne auf der Einwilligung des Nutzers beruht. Das führt zu sicheren, besser kontrollierten und hochwertigeren Daten, mehr Umsatz und Wachstum, einem reduzierten rechtlichen Risiko, mehr Transparenz und Vertrauen bei den Kunden sowie stärkeren langfristigen Markenbeziehungen. All dies macht das Preference und Consent Management zu einer erfolgversprechenden Kombination.
Aber was genau ist Preference Management?
Unternehmen sammeln über viele Kanäle Informationen zu ihren Kunden: Browsing auf der Webseite und in der App, E-Commerce, Formulare, Interaktionen mit Anzeigen und mehr. Sie verfügen auch über zahlreiche Kommunikationskanäle, über die sie mit ihren Kunden interagieren: Post, E-Mail, SMS, mobile Benachrichtigungen, Chat usw. Diese Daten zu Interessen und Verhaltensweisen bilden ein detailliertes Profil des Kunden und die Grundlage für seine Beziehung zu einem Unternehmen. Oder zumindest sollten sie das, wenn diese unterschiedlichen Kanäle zusammenarbeiten, um einheitliche Daten und Erkenntnisse zu liefern.
Darüber hinaus können – und sollten – Unternehmen ihre Kunden auch direkt befragen. Bei der kanalübergreifenden Erfassung von Präferenzen entfällt die Vermittlung, bei der es sich in der Regel um eine Technologie handelt, von der Kunden gar nichts mitbekommen. Die Bereitstellung von genauen Informationen hat aber auch offensichtlichere Vorteile für Kunden, denn sie gibt ihnen in Bezug auf die Beziehung zur Marke die Zügel in die Hand.
Wie oft möchten Kunden kontaktiert werden? Welche Themen interessieren sie? Möchten sie informiert werden, wenn ein Update zu einem Produkt oder einer Dienstleistung verfügbar ist? Diese Daten werden als „Zero-Party-Daten“ bezeichnet, da sie aus den ausdrücklichen persönlichen Präferenzen der Kunden bestehen, die sie freiwillig angegeben haben. Bei ihrer Erfassung sind Unternehmen nicht auf Tools von Drittanbietern angewiesen und müssen auch nicht die Präferenzen ihrer Kunden aus ihrem Verhalten ableiten. So gibt es keine „Grade der Trennung“ zwischen den Daten zum Kunden und dem Unternehmen, das an diesen interessiert ist. Sie werden freiwillig bereitgestellt und gelten als qualitativ hochwertig. Wenn die Daten direkt vom Kunden stammen, sind Technologien wie Tracking-Cookies überflüssig.
Um diese Daten von Ihren Kunden zu erhalten, benötigen Sie natürlich ein verständliches und benutzerfreundliches Interface, über das Sie diese Präferenzen abfragen können sowie eine Backend-Plattform, die sie organisiert, speichert und an andere relevante Systeme weitergibt, um die gewünschten personalisierten Erfahrungen zu liefern.
Das Preference Management umfasst ein Präferenz-Center, über das diese Daten verwaltet, relevante Teile davon anderen Systemen zur Verfügung gestellt und Analysen durchgeführt werden, sodass Sie diese für eine längerfristige Strategie und Planung nutzen können. Außerdem bietet es zusätzliche integrierte Tools wie das Consent Management, um eine noch präzisere Kontrolle sowie Datenschutzkonformität zu gewährleisten.
Auf Kundenseite liefert das Preference Management echte Wahlmöglichkeiten und Kontrolle über die Marken, mit denen sie interagieren. Das wiederum fördert das Vertrauen und die Interaktion, erhöht Ausgaben und stärkt längerfristige Marken-/Kundenbeziehungen.
Welche Preference Management-Tools gibt es und wie funktionieren sie?
Ebenso, wie eine Consent Management-Lösung die Präferenzen von Nutzern in Bezug auf die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten erfasst, speichert und weitergibt, erfasst, speichert und gibt eine Preference Management-Lösung die präferenzbezogenen personenbezogenen Daten der Nutzer weiter. Das Preference Management regelt, welche Informationen Kunden den jeweiligen Unternehmen zur Verfügung stellen möchten, und das Consent Management regelt, wie die Unternehmen die erhaltenen Informationen nutzen können. Mit den Daten, die eine Preference Management-Lösung erfasst hat, können Unternehmen ein solides Verständnis ihrer Kunden aufbauen und eine genaue Segmentierung über Marketinginitiativen und Systeme hinweg erreichen.
Eine Preference Management-Lösung vereinfacht die Erfassung und Verwaltung der Nutzerentscheidungen. In ihr wird zum Beispiel festgehalten, ob ein Kunde E-Mails lieber wöchentlich oder täglich erhalten möchte, ob er sich für Nachrichten zu neuen Produkten oder Angeboten, aber nicht für Mitteilungen von Drittanbietern interessiert, und ob er gerne mehr über Reisen und Essen erfahren möchte, aber nicht über Sport. (Sie können ihn sogar fragen, wie oft er reist oder welche Verkehrsmittel und Reiseziele er bevorzugt, um zu erfahren, ob er ein vielbeschäftigter Geschäftsreisender oder ein abenteuerlustiger Rentner ist.)
Unternehmen können diese Daten nutzen, um bestehende Informationen (z. B. die Kaufhistorie) zu ergänzen und so ein standardisiertes und umfassendes Kundenprofil mit einem einheitlichen Satz von Präferenzen zu erstellen, die der Kunde selbst angegeben hat. Dieser umfangreiche Datensatz ermöglicht eine bessere Segmentierung und ein genaueres Targeting für Marketingaktivitäten über alle Kanäle hinweg und beeinflusst wichtige Kennzahlen wie Conversion Rates und ROI. Dies führt wiederum nach und nach zu einer stärkeren Interaktion und besseren Erfahrung während der gesamten Customer Journey.
Es gibt unendlich viele Möglichkeiten, Kunden um die Angabe ihrer Präferenzen zu bitten, sodass Unternehmen die Erfahrungen ihrer Marke genauer auf sie abstimmen können. Diese Möglichkeiten können mit Hilfe einer Preference Management-Lösung verwaltet werden.
An wen richtet sich eine Preference Management-Lösung?
Sobald Unternehmen einen gewissen Reifegrad erreicht haben, setzen sie in der Regel eine Reihe ausgefeilter Tools zur Erfassung und Verwaltung von Daten ein, insbesondere von Kundendaten. Diese Systeme, darunter Customer Relationship Management, Marketing-Automatisierung, Customer Data Platforms, Data Warehousing und Consent Management, sind zwar integriert, aber weiterhin getrennt. Zudem ist keines allein in der Lage, ein umfassendes Bild des Kunden zu zeichnen.
Unternehmen, die Kundendaten nicht nur zur Erwirtschaftung von Umsatz benötigen, z. B. durch Werbung, sondern auch, um ihren Kunden bessere Services bereitzustellen. Unternehmen, die den Customer Lifetime Value erhöhen möchten. Unternehmen, die mit den sich schnell ändernden Technologien und Vorschriften Schritt halten und zuverlässige Systeme entwickeln möchten, die sich nahtlos integrieren lassen, und die diese Investition für das Wachstum ihres Unternehmens einsetzen möchten. Vor allem aber Unternehmen, die die Privatsphäre, die Einwilligung und das Vertrauen ihrer Kunden schätzen und die die Erwartungen ihrer Kunden übertreffen möchten, statt nur das Nötigste zu tun, um die Datenschutzvorschriften zu erfüllen. Sie möchten ihre Datenstrategie auf sicherere, besser kontrollierte und qualitativ hochwertige Daten ausrichten, die die Marketing-Performance verbessern und ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Das sind die Unternehmen, die am meisten von einer Preference Management-Lösung profitieren.
Natürlich gäbe es gar kein Preference Management ohne Personen, die ihre Präferenzen angeben, also richtet sie sich auch an Kunden und Nutzer von Webseiten und Apps. Alle, die es leid sind, dass ihre Daten ohne ihre Einwilligung erfasst und verkauft werden. Alle, die schon einmal mit irrelevanten E-Mails zugespammt wurden. Alle, die schon einmal etwas Bestimmtes kaufen wollten, aber einfach nicht fündig wurden. Alle, die schon einmal mit Werbung für Dinge bombardiert wurden, für die sie sich nie interessieren würden. Im Idealfall wünschen sich Unternehmen aber nicht nur Kunden, sondern treue Fans. Doch Fans muss man sich erst verdienen. Eine gute Verwaltung von Einwilligungen und Präferenzen ist der erste Schritt in diese Richtung.
Was sind die Vorteile einer Preference Management-Software für Unternehmen?
Die Vorteile von Preference Management sind vielfältig und reichen von der Verbesserung zwischenmenschlicher Beziehungen bis hin zu technischen Integrationen.
Die Kunden sind jedoch am wichtigsten. Das Preference Management hilft Unternehmen, sie besser kennenzulernen und direkt von ihnen zu erfahren, was sie interessiert. Wenn Sie einen personalisierten Service anbieten, können Sie relativ einfach und mit minimalem zusätzlichem Ressourcenbedarf sicherstellen, dass Sie die Präferenzen aller Kunden berücksichtigen, nicht nur die aus größeren Segmenten. Nicht jeder kann etwas mit E-Mails anfangen? Kein Problem.
Preference Management-Lösungen stellen einen skalierbaren und vor allem sicheren Speicher für alle im Laufe der Zeit erfassten Daten bereit, auf den Sie bei Bedarf jederzeit zugreifen können – natürlich auch über zusätzliche integrierte Systeme. Außerdem unterstützen sie eine systematischere Datenpflege, indem sie Kunden z. B. auffordern, ihre eigenen Daten zu überprüfen und zu aktualisieren. Das erspart Ihnen viel manuelle Arbeit und sorgt für mehr Genauigkeit. Wenn Sie Kunden benachrichtigen, sobald auf ihre Daten zugegriffen wurde oder diese aktualisiert wurden, und sei es auch nur durch den Kunden selbst, demonstrieren Sie die Sicherheitsmaßnahmen Ihres Unternehmens und schaffen so mehr Vertrauen.
Moderne Kunden sind zudem besser informiert als je zuvor. Sie verstehen, dass ihre Beziehungen zu Marken in erster Linie transaktionsbasiert sind, und stören sich auch nicht daran. Sie wissen aber auch, dass Unternehmen viele Daten über sie besitzen, und erwarten, dass diese genutzt werden, um ihren Präferenzen zu entsprechen, zum Beispiel bei Kanälen, Nachrichten, Produkten oder Angeboten. Kunden, die sich verstanden und respektiert fühlen und merken, dass ein Unternehmen Erfahrungen genau auf sie abstimmt, interagieren häufiger und sind treuer, vor allem auf lange Sicht. Marken stehen jetzt die Tools zur Verfügung, um diese anspruchsvollen Herausforderungen zu meistern.
Kunden und Marken stehen außerdem mehr Kanäle als je zuvor offen, was es deutlich schwieriger macht, eine relevante Kommunikation zu gewährleisten. Dadurch ergeben sich aber auch Chancen für eine konsistente Interaktion (ohne Sorge, ob der Gesprächspartner ans Telefon geht oder auf eine SMS antwortet) sowie eine genauere Anpassung und Identifizierung der Kanäle mit dem höchsten ROI. Ganz gleich, ob ein Kunde SMS, E-Mail, In-App-Benachrichtigungen oder Postkarten bevorzugt – die Kommunikation kann gut, automatisiert und in großem Umfang durchgeführt werden, um die Kontaktraten hoch zu halten.
Eine individuell angepasste Nutzung von Kanälen hilft auch bei Nachrichten, die zeitkritisch sind … oder eben nicht. Manche Dinge sind dringend, andere können warten. Mobile Benachrichtigungen eignen sich z. B. hervorragend für Geotargeting-Nachrichten, aber E-Mails sind oft besser für Inhalte, bei denen der Empfänger mehr Zeit und Konzentration braucht, z. B. für Newsletter oder Rechnungsinformationen. Das richtige Timing kann auch dazu beitragen, die Antwortquoten und andere Kennzahlen für die Interaktion zu verbessern.
Das Preference Management ermöglicht die Erstellung detaillierter Profile innerhalb von Konten. Ein Konto bedeutet nicht immer genau eine Person, aber ein Familienkonto (wie z. B. bei Telefontarifen oder Streaming-Diensten) lässt sich trotzdem nach Nutzer segmentieren, mit der jeweils bevorzugten Kontaktmethode, den Interessen und Verhaltensmustern jedes Nutzers. Sogar die Hauptansprechpartner können ermittelt werden, um sicherzustellen, dass die richtige Nachricht auch die Person erreicht, die die Kaufentscheidung trifft.
Kunden haben nicht nur Präferenzen in Bezug darauf, was Marken für sie tun sollen, sondern auch in Bezug darauf, was sie selbst verwalten möchten. Das Preference Management ermöglicht eine bessere Selbstbedienung. Viele Menschen ziehen es z. B. vor, selbst nach Informationen zu suchen oder Probleme zu lösen, bevor sie sich an den Kundendienst wenden. Wenn Sie wissen, wer sich in diesem Segment bewegt und wie groß es ist, und sicherstellen können, dass diese Kanäle auch praktisch sind, stellen Sie Ihre Bestandskunden zufrieden und senken gleichzeitig die Supportkosten.
Für Unternehmen ermöglicht das Preference Management eine weitaus größere Zentralisierung und einen besseren Zugriff auf Daten – keine abteilungsspezifischen Silos mehr. Das gesamte Unternehmen kann darauf zugreifen und sie gemeinsam nutzen (Sicherheits- und Verwaltungskontrollen sind integriert), sodass die Präferenzen für verschiedene Geschäftsbereiche zentralisiert werden können. Dies ist auch für die Datenstrategie und die Einhaltung von Datenschutzvorschriften entscheidend, da gesetzliche Anforderungen und Einwilligungspräferenzen durchgehend auf das gesamte Kundenprofil und alle Daten angewendet werden können. Im Falle eines Audits stehen alle Informationen zentral zur Verfügung.
Jeder Mitarbeiter kann sich über die Kunden, ihre Interessen, ihre Kommunikationspräferenzen und ihre Einwilligungsentscheidungen informieren. So werden das Wachstum des Unternehmens und der Aufbau langfristiger Kundenbeziehungen zur echten Teamleistung.
Welchen Mehrwert liefert die Kombination einer Preference Management- und Consent Management-Lösung?
Sowohl Preference Management- als auch Consent Management-Lösungen lassen sich nahtlos in die bestehenden Tools für Webseiten und Apps im Unternehmen integrieren. Sie erfordern keine großen finanziellen oder ressourcenbezogenen Investitionen oder die Überarbeitung bestehender Systeme.
Plattformen von erfahrenen Branchenführern ermöglichen eine einfache Einrichtung und Wartung, lassen sich problemlos an die Anforderungen des Unternehmens anpassen und können täglich genutzt werden, um die Datenstrategie und Marketingaktivitäten des Unternehmens zu verbessern. Unternehmen können die Anzahl der Anbieter einschränken, die sie zum Erreichen ihrer Geschäftsziele hinzuziehen müssen, genau die Daten abrufen, die sie für Marketinginitiativen benötigen, und dabei sicherstellen, dass sie alle Datenschutzvorschriften einhalten.
Wenn beide Lösungen zusammenarbeiten, profitieren Endnutzer von einer zentralen Anlaufstelle zur Verwaltung ihrer eigenen Daten im Unternehmen, wie z. B. Einwilligungen zum Datenschutz, aber auch ihrer Kontaktinformationen, Kommunikationspräferenzen und Kaufhistorie. Sie fühlen sich vom Unternehmen besser verstanden und erhalten genau die richtigen Informationen zum richtigen Zeitpunkt. Dadurch sind sie eher bereit, zusätzliche Angaben zu machen und mehr Käufe zu tätigen. Sie können auch darauf vertrauen, dass ihre Privatsphäre respektiert wird, da Marken Transparenz über die Datennutzung schaffen.
Fazit
Die Geschäftslandschaft verändert sich in allen Aspekten, von den Kundenerwartungen über behördliche Vorschriften bis hin zu Tools und Technologien. Warum sollten Unternehmen am Status quo festhalten, wenn dieser rechtlich riskanter ist, eine schlechtere Kundenerfahrung bietet, weniger und qualitativ schlechtere Daten liefert und die Umsatzmöglichkeiten einschränkt?
Das Daten-Ökosystem entwickelt sich rasant weiter. Third-Party-Cookies werden abgeschafft. Clevere Unternehmen nutzen die Chancen, die sich aus der Anpassung an diese Veränderungen ergeben. Sie steigern den Umsatz, halten die behördlichen Vorschriften ein und verbessern die Kundenbeziehungen mit Hilfe von First-Party- und Zero-Party-Daten, die von Preference Management- und Consent Management-Lösungen bereitgestellt werden.
Kunden erwarten mehr denn je, dass ihre Privatsphäre respektiert wird und ihre Markenerfahrungen personalisiert sind. Unternehmen verfügen über die nötigen Tools, um nicht nur diese Erwartungen zu erfüllen und zu übertreffen, sondern auch ihre eigenen Geschäftsziele, während sie gleichzeitig die Kosten und Ressourcenanforderungen effizient verwalten. Es gibt keinen Grund und keine Ausrede mehr, endlose Kundenabwanderung und -akquise als Umsatzstrategie zu nutzen oder rechtlich riskante Datenstrategien ohne die Einwilligung des Nutzers zu entwickeln.
Sie möchten wissen, wie Sie Preference Management in Ihre Usercentrics CMP integrieren können? Starten Sie noch heute mit Usercentrics Preference Management und kommen Sie Ihrem Ziel, die besten Kundenbeziehungen aufzubauen, einen entscheidenden Schritt näher.
Wer sich näher mit dem Google Tag Manager beschäftigt hat, weiß, dass die Konfiguration von Variablen, Triggern und Tags ihre Tücken hat. Mit der Integration der Usercentrics Consent Management Platform kommt noch ein weiterer Punkt hinzu, den es zu beachten gilt: Die gängigen Marketing- und Analyse-Tags sollen nur nur gefeuert werden, wenn der Nutzer dieser Verwendung zuvor über einen der Consent-Layer zugestimmt hat.
Wird die Einwilligung verweigert, so müssen die Tags in ihrem Setting so beschaffen sein, dass sie nicht ausgelöst werden.
Sie wollen die Usercentrics CMP ganz einfach mit dem Google Tag Manager implementieren? Wie das geht zeigen wir Schritt für Schritt in unserem kostenlosen Webinar.
Folgende Stolpersteine gilt es zu vermeiden, wenn man Google Tag Manager-Container in Verbindung mit der Usercentrics CMP konfiguriert.
Fehler Nr. 1: Benennung der DLV nicht identisch zur Benennung des zugehörigen Data Processing Services
Ein Fehler, der schnell passieren kann, ist, dass der Name einer dataLayer Variablen nicht mit dem Namen des korrespondierenden Data Processing Services übereinstimmt.
Dies führt dazu, dass, obwohl der Websitebesucher einer bestimmten Technologie seine Zustimmung erteilt, diese nicht korrekt durch den Google Tag Manager verarbeitet werden kann.
Maßgeblich dabei ist nicht zwangsläufig die Benennung, wie sie im Admin Interface zu finden ist, sondern sicherheitshalber sollte über die Console geprüft werden, wie die Benennung im dataLayer aussieht:
Dazu öffnet man die Console auf der Website, auf der das CMP-Script installiert und ausgeführt wurde und gibt im Tab “Console” den Befehl “dataLayer” ein.
Wichtig: Die Schreibweise der Variablen im GTM muss exakt der Schreibweise der Variablen entsprechen, die in den dataLayer geschrieben wird (inkl. Groß- und Kleinschreibung).
Fehler Nr. 2: Trigger “Event – consent_status” – Optionen für Tag-Auslösung nicht auf “Einmal pro Seite” eingestellt. Folge: Bounce Rate wird “manipuliert”
Die Auswirkungen auf die Messwerte in Webanalyse-Systemen wie Google Analytics sind allerdings überschaubar. In wenigen Fällen sorgt die fehlende Option dafür, dass mehrere Pageview-Hits pro Seite gesendet werden.
Die Konfiguration basiert auf dem Event “consent_status”, dass sowohl bei jedem Seitenaufruf initiiert wird (sobald das CMP Script ausgeführt wird) als auch bei jeder Interaktion mit einem der Consent Layer (z. B. wenn man bestimmte Services oder Service-Kategorien an- oder abwählt).
Das folgende Video zeigt ein solches Szenario:
- Zunächst interagiert der Nutzer mit dem First Layer durch den Klick auf “Alles akzeptieren”: Alle Data Processing Services werden als Variablen mit dem Wert “true” in den dataLayer geschrieben.
- Der für das Google Analytics-Tag bestimmende Trigger basiert auf dem Event “consent_status” und der Bedingung, die dataLayer-Variable “Google Analytics” muss gleich “true” sein. Diese Bedingung ist nach dem Klick auf “Alles akzeptieren” erfüllt. Das Pageview-Tag von Google Analytics wird also ausgelöst.
- Im nächsten Schritt erfolgt eine Anpassung über den Second Layer. Zwei Kategorien werden deaktiviert. Mit dem anschließenden Klick auf “Speichern” wird das Event “consent_status” erneut ausgespielt. Da sich der Wert der dataLayer Variablen “Google Analytics” nicht verändert hat, sind auch hier wieder alle Bedingungen erfüllt, sodass der Trigger aktiviert und das Pageview-Tag gefeuert wird.
- Es wurden also bei einem Seitenaufruf zwei Pageview-Hits an Google Analytics gesendet. Gemäß der Definition von Absprüngen (Bounces) in Google Analytics bedeutet dieses Szenario: Wenn der Nutzer in unserem Beispiel ohne weitere Interaktion mit der Seite diese wieder umgehend verlässt, gilt diese Sitzung nicht als Bounce. Wäre auf dieser Seite allerdings nur ein Seitenaufruf protokolliert worden, so hätte Google Analytics diese Sitzung als Absprung gewertet.
Webanalysten sind verständlicherweise an möglichst “sauberen” Daten interessiert. Um das mehrfache Senden von Treffern (Hits) an eine Google Analytics-Property zu vermeiden, sollte daher in der Tag-Konfiguration definiert werden, dass das Tag nur einmal pro Seite ausgelöst wird.
Fehler Nr. 3: Event-Tracking von Youtube Videos (wenn YT-Videos z. B. durch den Smart Data Protector geblockt werden) – YT iframe API wird nicht nachgeladen.
Ein klassisches Google Tag Manager bzw. Google Analytics-Setup beinhaltet oftmals das Erfassen von Interaktionen mit auf einer Website eingebetteten YouTube-Videos. Dazu gibt es im GTM vorgefertigten Variablen und Trigger, die eine Einrichtung des YouTube-Video-Trackings deutlich erleichtern.
Mit laufender Usercentrics- und Smart-Data-Protector-Implementierung allerdings wird das Tracking dieser Videos etwas komplizierter. Warum? Um diese Frage zu beantworten, macht es Sinn sich die Event-Timeline bzw. die Abfolge der GTM-Events anschauen.
Dazu folgendes Szenario: Eine Seite mit einem eingebetteten YouTube-Video wird geladen. Für das Video gibt es noch keine Einwilligung, d. h. über dem Video liegt ein Overlay, mit dem der User interagieren kann, um das Video zur Wiedergabe freizuschalten.
Wenn die Seite fertig gerendert ist, wäre die Youtube iframe API normalerweise bereits geladen worden. Dies wird mit dem Klick auf Akzeptieren nachgeholt, allerdings bekommt der Google Tag Manager bzw. der zugehörige Trigger an der Stelle davon nichts mit (dies hätte mit dem Page Load erfolgen müssen, da wurde die API allerdings noch geblockt). Nun muss das Laden der API nachgeholt werden, d. h. es wird eine eine Verbindung hergestellt zwischen dem Erteilen des Consents für die YouTube Videos und dem Laden der Youtube iframe API.
In der Template Gallery steht das Tag Template “YouTube iframe API loader” von Simo Ahava zur Verfügung. Dies muss dem Arbeitsbereich hinzugefügt und den passenden Trigger ergänzt werden:
Gewollt ist, dass das Tag ausgelöst wird, sobald der Nutzer einen Consent für den Data Processing Service “YouTube Video” erteilt, daher nimmt man für die Triggerkonfiguration das Event “consent_status” als Basis und ergänzen dies durch die Bedingung, dass der Trigger erst ausgelöst wird, wenn die dataLayer Variable “YouTube Video” gleich “true” ist.
Fehler Nr. 4: Race Conditions – GTM-Events werden u. U. geladen, bevor das CMP Script ausgeführt wurde
Ein guter Grund eine Google CMP Implementierung ausgiebig zu testen, ist eine möglicherweise auftretende Race Condition. Eine Race Condition in diesem Kontext entsteht dann, wenn wir einen Trigger konfigurieren, der auf einem Event basiert, welches in der sequentiellen Abfolge noch vor dem Usercentrics-Event “consent_status” ausgelöst wird.
Denn erst ab dem Zeitpunkt, wo “consent_status” in der Event-Timeline auftaucht, stehen uns die Zustimmungs-Status zur Verfügung. Oder anders formuliert: Tags von zustimmungspflichtigen Technologien, können, so sie denn korrekt konfiguriert sind, erst gefeuert werden, sobald das CMP-Script geladen und das Event “consent_status”, welches die Werte der dataLayer-Variablen transportiert, ausgelöst wird.
Dieses Problem lösen die “Trigger-Groups”.
Wie genau eine Trigger-Group hier konkret weiterhilft, zeigt folgendes Video:
Fehler Nr. 5: Referrer- und Kampagnendaten gehen verloren, wenn die Funktion “Use Background Overlay” nicht genutzt wird
Die Funktion “Use Background Overlay” bewirkt, dass der Websitenutzer zunächst mit dem First Layer, also dem Consent-Banner oder der Consent-Wall, interagieren muss, bevor er die Websiteinhalte bedienen kann.
Folgendes Szenario verdeutlicht die Problematik:
- Ein Nutzer klickt auf einen Link (z. B. auf einer Suchmaschinen-Ergebnisseite) und gelangt auf die Website. Der Usercentrics First Layer erscheint, der Nutzer kann aber dennoch auf der Website interagieren, ohne dass er einen Consent erteilt bzw. diesen verweigert.
- Der Besucher klickt auf ein Navigationselement innerhalb der Seite und kommt auf ein weiteres Website-Dokument.
- Erst auf der zweiten Seite – das Consent-Banner erscheint erneut – klickt er auf “Akzeptieren”. Er gibt einer Tracking-Technologie wie Google Analytics dadurch seine Zustimmung und der Seitenaufruf wird durch Google Analytics protokolliert.
- Die Verweis- und Kampagnendaten stehen jedoch auf der zweiten Seite nicht mehr zur Verfügung und der Besuch / die Sitzung wird einer unbekannten Trafficquelle (bei Google Analytics:(direct)) zugeordnet.
Dafür gibt es zwei mögliche Lösungsansätze:
1. Verwendung der Funktion “Use Background Overlay”. Diese findet man im Usercentrics Admin Interface unter Appearance / Layout / Global Layout Options.
2. Sofern die genannte Funktion nicht aktiviert werden soll, können die Referrer- und Kampagnendaten über den Google Tag Manager persistiert werden, sodass diese auch nach dem initialen Seitenaufruf zur Verfügung stehen.
Dafür hat Simo Ahava ein Custom Template für den Google Tag Manager entwickelt, das kostenfrei dem GTM-Container hinzugefügt werden kann.
Mittels dieses GTM-Tags werden die Referrer- und Kampagnendaten jeweils (vorübergehend) als First Party Cookie gespeichert und später wieder ausgelesen.
Ein vollständiges How-To hat Simo Ahava in einem Blog-Beitrag zusammengestellt.
Gastautor:
Benjamin Heilmann, Account Management bei comspace
Benjamin Heilmann ist seit 2013 im Account Management der Bielefelder Digitalagentur comspace tätig und kümmert sich im Online Marketing schwerpunktmäßig um die Themen Webanalyse, Tag Management und – seit Ende 2018 – auch um das Consent Management.
Sie setzen auf WordPress, nutzen Tracking Scripts wie Google Analytics, Facebook oder haben Google Maps und Youtube eingebunden? Dann erfahren Sie hier, wie Sie in nur 5 Minuten die Usercentrics CMP einrichten können. Alles, was Sie benötigen, ist ein Plugin (wie beispielsweise das SV Tracking Manager Plugin unseres Partners straightvisions).
Plugin: Installation & Konfiguration
ACHTUNG: Bitte probieren Sie neue Plugins immer zunächst auf einer Staging-Kopie Ihrer Website aus.
Geben Sie im WP-Admin unter Plugins -> Add New in der Suche z.B. SV Tracking Manager ein. Danach installieren, aktivieren und im Menü straightvisions -> SV Tracking Manager auswählen.

SV Tracking Manager auswählen.
Geben Sie in den Plugineinstellungen unter Usercentrics die Settings-ID ein und aktivieren Sie Usercentrics sowie den Smart Data Protector für externe Inhalte. Die Settings-ID finden Sie in der Adresszeile, wenn Sie im Usercentrics Dashboard eingelogged sind.

Unter Plugin Einstellungen aktivieren Sie Usercentrics und den Smart Data Protector für externe Inhalte.
Auch Tracking-Scripte, wie Analytics lassen sich schnell konfiguriere:

Aktivierung von Google Analytics
Wenn Sie viele oder komplexe Tracking-Scripte im Einsatz haben, ist hier natürlich mehr zu tun. Über das SV Tracking Manager Plugin lassen sich z. B. auch Events für Analytics erstellen.
Achten Sie darauf, dass Sie alle Tracking-Scripte nur noch über den SV Tracking Manager eingerichten und vorhandene aus anderen Plugins oder Ihrem Theme in den SV Tracking Manager übertragen werden.
Usercentrics Konfiguration
Die grundsätzlichen Einstellungen im Usercentrics Admin Interface sind schnell erledigt. Wichtig ist, dass die Links zum Impressum und Datenschutz immer aktuell sind.

Grundsätzlichen Einstellungen im Usercentrics Admin Interface
In den Service Settings geben Sie die Drittanbieterdienste an, die Sie auf Ihrer Website nutzen – neben Google Analytics, das Sie über den SV Tracking Manager eingebunden haben, auch die eingebundenen Inhalte, wie Google Maps oder Youtube.

Usercentrics Admin Interface Service Settings
Abschluss

Usercentrics Banner
Glückwunsch, der SV Tracking Manager und die Usercentrics CMP wurden erfolgreich eingerichtet.
→ Download SV Tracking Manager
Autor:
Die straightvisions GmbH ist eine WordPress-Agentur mit Sitz in Hamburg und Berlin. Als Fullstack-Entwickler setzt das straightvisions Team Projekte jeder Größe und Komplexität um. Mehrere Open Source WordPress-Plugins und das pagespeed optimierte SV100 Theme sind kostenlos verfügbar und weltweit erfolgreich im Einsatz.
Mozilla stärkt mit der neuen Firefox Version 86 erneut die Privatsphäre seiner Nutzer. Nachdem mit Version 85 bereits den „Supercookies“ der Kampf angesagt wurde, wird mit der neuen „Total Cookie Protection“ seitenübergreifendes Tracking fast unmöglich gemacht.
Was ist Total Cookie Protection?
Tracking, u.a. mittels Cookies, für Drittanbieter blockiert.
Total Cookie Protection ist neben dem „network partitioning“ der zweite Baustein für Mozillas „state partitioning“-Initiative, welche die Privatsphäre der Firefox-Nutzer stärken soll, indem sie den Zugriff von Drittanbieter-Skripten auf diverse Speicherplätze des Browsers einschränkt und auf die besuchte Website isoliert.
Aktuell ist Total Cookie Protection standardmäßig nicht für alle Firefox Benutzer aktiviert, sondern nur für User die in den Datenschutz- und Sicherheitseinstellungen die Option „Streng“ aktiviert haben.
Wie funktioniert Total Cookie Protection?
Mit aktivierter Total Cookie Protection werden Cookies im Firefox nicht mehr nur in einer zentralen Stelle des Browsers seitenübergreifend gespeichert, sondern pro Domain voneinander abgeschirmt abgelegt.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel:
Bislang besuchte ein User die Website beispiel-1.de, auf welcher ein Skript von Facebook eingebunden ist. Das kann ein spezielles Conversion / Retargeting Pixel sein, aber auch ein einfacher Like-Button ist dafür vollkommen ausreichend. Facebook speicherte nun einen Cookie (als 3rd Party Cookie mit der Domain facebook.com) im Browser ab, welcher den User durch eine eindeutige ID identifiziert.
Besuchte nun der gleiche User die Website beispiel-2.de, auf welcher ebenfalls ein Facebook-Skript eingebunden ist, erkennt das Skript den bereits existenten Cookie (welcher auf der Website beispiel-1.de gesetzt wurde) und kann so ein Besucherprofil des Users über beide Webseiten hinweg erstellen.

Vor Total Cookie Protection wurde der Cookie-Speicher im Browser über alle Webseiten hinweg geteilt.
Der Zugriff auf das bereits bestehende Facebook-Cookie ist nur möglich, da alle Cookies zentral an einer Stelle im Browser gespeichert werden und für die jeweilige Domain, von welcher aus sie gesetzt wurden (in diesem Fall facebook.com), zugänglich sind.
Total Cookie Protection greift genau hier an: Firefox bietet zukünftig nicht mehr nur einen gemeinsamen Speicherplatz für Cookies an, sondern isoliert diesen Speicherplatz und reduziert ihn auf den Umfang der jeweiligen Website, auf welcher der Cookie gesetzt wurde.
Das Verfahren funktioniert dabei nach dem eTLD+1 Prinzip. Anstatt einen Cookie weiterhin nur von der 3rd Party Domain facebook.com zu speichern, wird dieser mit der Domain der aktuellen Webseite verknüpft (facebook.com^beispiel-1.de) abgelegt.

Mit Total Cookie Protection werden Cookies von verschiedenen Webseiten isoliert und in Abhängigkeit der Webseite, auf welcher sie gesetzt wurden, getrennt voneinander gespeichert.
Im obigen Beispiel würde das Facebook-Skript auf der Website beispiel-2.de auf keinen Facebook-Cookie zugreifen können, da bislang noch keiner auf dieser Website gesetzt wurde. Der zuvor auf beispiel-1.de gesetzte Facebook-Cookie existiert nämlich nur noch im Kontext der Website beispiel-1.de und wird nicht über mehrere Webseiten hinweg im Browser verfügbar gemacht.
Welche Speicherplätze sind von Total Cookie Protection betroffen?
Die Isolation des Speicherplatzes auf Domain-Ebene betrifft nicht nur Cookies, sondern eine Vielzahl von verschiedenen Mechanismen, die zur Speicherung von Informationen im Browser verwendet werden können:
- Cookies
- localStorage
- sessionStorage
- DOM Cache
- IndexedDB
- Broadcast Channel
- Shared Workers
Ausnahmen der Total Cookie Protection
Dass eine vollkommene Isolation von Cookies nicht immer durchführbar ist, wird spätestens beim Thema Login ersichtlich. Oftmals muss ein Login über mehrere (Sub-)Domains hinweg gewährleistet sein, besonders wenn Single Sign-on (SSO) Dienste eingesetzt werden. Total Cookie Protection würde auch ein seitenübergreifendes Login, welches auf Cookies aufbaut, verhindern.
In diesem Fall bietet Firefox mittels Heuristiken eine Möglichkeit an, dass der seitenübergreifende Cookie-Zugriff in bestimmten Fällen erhalten bleibt. Gleichzeitig liefert Mozilla allerdings eine Warnung aus, dass diese Heuristiken nur eine Übergangsfunktion darstellen, die den Ausfall von Webseiten verhindern sollen. Entwickler sollten sich also nicht darauf verlassen, dass diese Methode für immer im Browser enthalten bleibt.
Storage access heuristics are a transitional feature meant to prevent website breakage. They should not be relied upon for current and future web development.
User um Zugriff auf Cookies mittels Storage Access API fragen
Entwicklern bietet Firefox über die Storage Access API einen Weg an, um ihre User seitenübergreifend um Cookie-Zugriff zu bitten. Dies erfolgt durch die Funktionen document.requestStorageAccess und document.hasStorageAccess, wobei letztere lediglich überprüft, ob der Zugang bereits gewährt wurde.
Wichtig ist hierbei, dass eine Anfrage über die Storage Access API explizit vom User bestätigt werden muss, beispielsweise per Klick auf einen Button. Willigt der User ein, gilt die Erlaubnis für 30 Tage und muss dann erneuert werden.
Da beide API-Funktionen strengen Limitierungen unterliegen und zusätzlich in verschiedenen Browsern unterschiedlich implementiert wurden, empfiehlt es sich die Spezifikation genau durchzulesen.
So zeigt Zendesk beispielsweise über dem Login-Formular eine Meldung an, die den Zugriff auf seitenübergreifende Cookies erfragt. Willigt der User ein, erlaubt Firefox für die Domain zendesk.com ein temporäres Zugriffsrecht von 30 Tagen auf seitenübergreifende Cookies.

Zendesk bittet mittels Storage API seine User um Erlaubnis auf Cookies zuzugreifen, um einen problemlosen Login anbieten zu können.
Reicht im Firefox der Klick auf den „Continue“ Button im obigen Beispiel aus, so kommen unter Safari zwei weitere Schritte hinzu. Der User wird nach dem Klick auf den Link darüber informiert, dass er bitte Cookies im Browser zulassen soll:

Zendesk informiert den User darüber, dass Cookies zugelassen werden müssen.
Hat der User in diesem Schritt den “Continue” Button geklickt, so muss er zuletzt zusätzlich noch ein weiteres Popup bestätigen, damit die browserspezifischen Anforderungen von Webkit an die Storage Access API erfüllt werden:

Um die Anforderungen an die Storage Access API zu Erfüllen, muss in Safari ein zusätzliches Browser-Popup vom User bestätigt werden.
Die Storage Access API wird momentan von Firefox, Edge und Safari unterstützt. Chrome hat die Unterstützung hinter einem Feature Flag bereits im Oktober 2019 implementiert. Der Rollout für alle User lässt allerdings seitdem auf sich warten.
Auswirkungen der Total Cookie Protection
Immer mehr Browser verabschieden sich von 3rd Party Cookies und schränken seitenübergreifendes Tracking ein. Die Implementierung der Total Cookie Protection ist ein richtiger und wichtiger Schritt seitens Mozilla, für die Privatsphäre seiner Nutzer einzustehen.
Mit einem Marktanteil von gerade einmal knapp 4% im Browser-Markt spielt Firefox leider bereits seit Jahren eher eine untergeordnete Rolle im Vergleich zum allmächtigen Chrome. Das hier zum tragen kommende Prinzip der Isolierung von Browser-Speicherplätzen sollte aber dennoch ernst genommen werden.
Wie Firefox haben auch Safari (mit Intelligent Tracking Prevention), Brave und viele andere Browser ähnliche Mechanismen bereits im Browser implementiert, die den Zugriff auf Cookie-Informationen über verschiedene Webseiten hinweg enorm einschränken.
Auch Chrome wird voraussichtlich bald mit seiner Privacy Sandbox-Initiative nachziehen. Das Federal Learning of Cohorts (FLoC) Feature, das im zweiten Quartal 2021 ausgerollt werden sollte und damit auch endgültig 3rd Party Cookies in Googles hauseigenem Browser abschaffen sollte, liegt zwar derzeit auf Eis bis die letzten rechtlichen Hürden (DSGVO und ePrivacy Konformität) geklärt sind. Wo die Zukunft in Bezug auf 3rd Party Cookies hingeht, ist aber nach wie vor eindeutig.
Keine Frage, Advertiser und Trackingunternehmen stehen schwierige Zeiten bevor, wenn sie sich nicht anpassen und ihr Geschäftsmodell rein auf Datensammlung ausgelegt ist. Der Fokus wird in Zukunft wohl vermehrt auf First Party Daten liegen, also Daten, die ein Webseitenbetreiber direkt von seinen Besuchern und Kunden erheben kann. Diese Informationen lassen sich bislang noch problemlos in Cookies ablegen und können auch mit einer Kunden-ID (z.B. über einen Kundenlogin) verknüpft werden.
Wie die Zukunft von z.B. Retargeting-Maßnahmen konkret aussieht, ist allerdings bislang ungewiss. Googles Prinzip, Personen mit ähnlichem Verhalten und Interessen in eine Kohorte zu packen, klingt nach einem gangbaren Ansatz, wenn es in Einklang mit der DSGVO gebracht werden kann.
Wir behalten die Entwicklungen im Auge und informieren Sie, sobald es Neuigkeiten gibt.
Cookies sind nicht nur ein gefragtes Mittel, um das Nutzerverhalten auszuwerten und Anzeigen auszuspielen, sondern sind zudem auch Teil von fast jedem Online-Tool – so auch von Live-Chat. Wichtig zu wissen: Seit Mai 2020 müssen Unternehmen Website-Besucher in der EU um ihre Zustimmung bitten, bevor sie nicht-essentielle Cookies speichern dürfen. Ziel der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des ePrivacy Directive (“Cookie-Gesetz”) ist, die Rechte des Einzelnen auch im digitalen Ökosystem zu schützen. Doch wie setzen Webseitenbetreiber ein solches datenschutzkonformes Setup am besten um? Bevor wir uns mit den Details beschäftigen, schauen wir uns erst einmal an, wieso Cookies im Live-Chat-Support überhaupt eine Rolle spielen.Cookies und Live-Chat – Was Sie wissen sollten
Live-Chat ist eine beliebte Lösung, um online eine persönliche Kundenerfahrung in Echtzeit zu schaffen. Trotzdem handelt es sich um ein optionales Angebot, das für die Online-Darstellung des Unternehmens nicht zwingend notwendig ist (anders als beispielsweise Produkte in den Warenkorb zu legen, durch den Katalog zu browsen etc.). Deshalb zählen Cookies, die im Web-Chat verwendet werden, zu den funktionalen Cookies. Nutzer müssen bei dieser Kategorie ihr Einverständnis geben, bevor Webseitenbetreiber diese Cookies aktivieren dürfen. Was die meisten nicht wissen: Cookies spielen bei einer Live-Chat-Interaktion zu jedem Zeitpunkt eine Rolle – sogar bereits bevor der Chat gestartet wird. Denn Cookies verarbeiten nicht nur persönliche Daten, die Kunden im Chat teilen. Sie werden auch eingesetzt, um grundlegende technologische Anforderungen auszuführen, wie den Chat-Button auf der Website anzuzeigen. Wenn sich Webseitenbesucher nicht mit funktionalen Cookies einverstanden erklären, werden sie den Live-Chat-Button beispielsweise nicht mal sehen. Chat-Support anzubieten und gleichzeitig die Datenschutzbestimmungen zu erfüllen, ist aufgrund der geltenden Datenschutzbestimmungen schwieriger geworden. Aber keine Sorge: es gibt einen regelkonformen Weg, dies zu tun.Tipp 1: Nutzen Sie ein Consent-Management-Tool
Unser erster Tipp bezieht sich nicht nur auf Live-Chat, sondern ist die Grundvoraussetzung für einen datenschutzkonformen Umgang mit Cookies auf Ihrer Website. Unter Consent-Management-Tools versteht man Software, die Ihnen erlaubt, das Einverständnis Ihrer Website-Besucher auf Ihrer Webseite zu verwalten. Fügen Sie einen Cookie-Banner auf Ihrer Website ein, um Ihren Besuchern den Opt-in zu Cookies zu ermöglichen. Natürlich muss das Tool, das Sie auswählen, mit den Datenschutzbestimmungen in Ihrem Land übereinstimmen. Außerdem empfiehlt es sich, eine Software zu nutzen, die sich leicht einbinden und verwenden lässt, damit Sie den Kopf frei haben, sich auf Ihre eigentlichen Projekte zu konzentrieren. Einige Provider bieten auch flexible Anpassungsmöglichkeiten, was ein Vorteil ist, wenn Ihnen das Website-Design wichtig ist. Sind Sie noch auf der Suche nach einem Tool? Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der einminütige Einführung in die Consent Management Platform von Usercentrics.Tipp 2: Wählen Sie einen konformen Live-Chat-Provider
Datenschutzgesetze ändern sich ständig und sind zudem pro Land unterschiedlich gestaltet. Softwarelösungen, die in Ländern wie den USA entwickelt werden, sind daher häufig nicht konform mit dem geltenden EU-Recht. Wenn Sie bereits einen Live-Chat auf Ihrer Webseite nutzen, prüfen Sie, ob die Software des Anbieters mit den rechtlichen Bestimmungen Ihres Landes vereinbar ist. Punkte, die Sie im Blick haben sollten, sind neben der Konformität mit der DSGVO, wie mit Kundendaten umgegangen wird und wo sich die Server befinden. In Deutschland entwickelt und gehostet, ist Userlike die führende Live-Chat-Software für Unternehmen, die Datenschutz ernst nehmen. Eine Vielzahl smarter Funktionen für den Datenschutz gewähren eine konforme Nutzung, beispielsweise die automatische Löschung von Daten, der rollenbasierte Zugang und der Datenschutz-Modus. Dieser funktioniert wie ein Filter für Ihre Chat-Sessions, so dass keinerlei persönliche Kundendaten gesammelt werden. Userlike ermöglicht außerdem, ein individuelles Cookie-Timeout festzulegen. Im Allgemeinen verhält es sich so, dass einige Cookies (“Session-Cookies”) automatisch gelöscht werden, sobald der Browser geschlossen wird, während andere (“Expire-Cookies”) bis zu einem Jahr gespeichert werden. Letztere enthalten Informationen wie die Anzahl an Besuchern oder die individuelle User-ID. Userlike speichert Expire-Cookies in der Standardeinstellung ein Jahr lang, Sie können den Zeitraum aber auch flexibel anpassen. Hier erfahren Sie mehr über die Privatsphäre-Funktionen von Userlike.Tipp 3: Geben Sie Ihren Besuchern die Kontrolle
Eine häufige Sorge von Unternehmen ist, dass sich Nutzer, wenn sie die Wahl haben, nicht freiwillig für Cookies entscheiden werden. Um eventuelle negative Konsequenzen zu vermeiden, ziehen einige es daher vor, das Einverständnis einfach vorauszusetzen, anstatt danach zu fragen.

Tipp 4: Zeigen Sie einen Datenschutzhinweis vor dem Chat
Die Harvard Business Review hat gezeigt, dass eine genaue Erklärung dafür, wieso etwas benötigt wird, die Zustimmung positiv beeinflusst. Live-Chat-Lösungen wie Userlike erlauben Ihnen, einen Privatsphäre-Disclaimer vor den Chat zu setzen. In diesem können Sie erklären, warum Sie die Daten brauchen und Ihren Nutzern versichern, dass sie nur für den genannten Zweck verwendet werden.
Tipp 5: Holen Sie Zustimmung erst ein, wenn es relevant wird
Nicht nur für Unternehmen sind Cookies eine Herausforderung. Sie haben auch die Erfahrung für Nutzer grundlegend verändert, die sich jetzt bei jedem Webseitenaufruf mit einer Vielzahl an Cookie-Bannern auseinandersetzen müssen. Diese Cookie-Müdigkeit kann zu zwei gegensätzlichen “Bringen-wir-es-hinter-uns”-Reaktionen führen: alle Cookies werden akzeptiert oder aber alle werden abgelehnt. Nutzer treffen ihre Entscheidung für gewöhnlich innerhalb von Sekunden. Dabei ist ihnen wahrscheinlich nicht bewusst, dass sie im Zweifelsfall auch wichtige Tools abschalten, die sie später verwenden wollen. Und wie wir oben erwähnt haben, ohne funktionalen Cookie-Consent, gibt es auch keinen Live-Chat-Button auf der Webseite. Was passiert also, wenn Ihre Besucher alle Cookies abgelehnt haben, Sie aber später kontaktieren möchten? Für diese Fälle gibt es einen effektiven Trick, der sich einen kleinen Umweg zu Nutze macht: Zeigen Sie zu Beginn ein Chat-Icon an der Stelle, wo gewöhnlich der Chat-Button zu finden ist. Das ist praktisch eine Nachbildung von Ihrem echten Chat-Button, der für sich allerdings keine Funktionalität besitzt. Klickt ein Nutzer auf diesen Pseudo-Button, öffnet sich statt des Live-Chat-Fensters eine gesonderte Webseite, auf der Zustimmung für die im Live-Chat nötigen Cookies gezielt abgefragt wird. Auf dieser Seite können Sie außerdem erklären, warum der Live-Chat nicht sichtbar ist, da vielen Nutzern der Zusammenhang zwischen Chat und Cookies wahrscheinlich nicht bewusst sein wird. Sie können die Gelegenheit auch nutzen, um etwas zu Ihrer Servicementalität zu sagen.
Autor: Tamina arbeitet im Marketing bei Userlike, einer der führenden Lösungen für Live-Chat und Customer Messaging. Sie und Ihr Team teilen regelmäßig Tipps für eine bessere Kundenkommunikation auf Ihrem Userlike-Blog.Das neue Jahr steht vor der Tür und damit auch die Frage: Wie soll’s in Zukunft weitergehen, so ganz ohne Third Party-Cookies? Datenschutzrechtlich hat sich in den letzten Monaten einiges getan – und die Luft für DSGVO-konformes Marketing wird immer dünner. 2021 wird ein entscheidendes Jahr für Digital Marketer werden: Wer schafft den Umstieg auf alternative Strategien, wer setzt sie am schnellsten um? Und welche Alternativen bleiben überhaupt noch, um sein Ad Revenue DSGVO-konform zu sichern? Wir geben einen Ausblick und drei konkrete Tipps, für zukunftsfähiges Online-Marketing ganz ohne Third Party-Cookies.
Der Hintergrund: Third Party-Cookies Blocking und andere Tracking-Barrieren
Chrome wirft Third Party-Cookies über Bord
Als Anfang 2020 bekannt wurde, dass Google bei seinem Chrome-Browser künftig Third Party-Cookies (Drittanbieter Cookies) blockiert (“we plan to phase out support for third-party cookies in Chrome. Our intention is to do this within two years”), ließen die alarmierenden Schlagzeilen der Branchenmedien nicht lange auf sich warten. Kein Wunder, wird doch weltweit über 2/3 des Browser-Marktes von Chrome dominiert. Und auch heute treibt das Thema Browser Restrictions Marketers nach wie vor um. Denn es bleibt nur noch etwa ein Jahr (Stand Dezember 2020) bis die Änderung in Kraft tritt. Zur Wahrung der Privatsphäre der Nutzer beim Surfen arbeiten die Browser-Entwickler daran, Webseitenbesucher zukünftig vor übermäßigem Tracking zu schützen. Und nicht nur den Third Party-Cookies geht es hier an den Kragen: Im Oktober 2020 postete das Google Team ein Update und machte deutlich, dass auch Tricksereien wie Fingerprinting nicht gern gesehen sind: “We’re also rolling out changes in Chrome to mitigate deceptive and intrusive tracking techniques, such as fingerprinting”.Was tun? Drei zukunftsträchtige Strategien für DSGVO-konformes Online-Marketing
Diese Entwicklungen, die auch Webbrowser mit geringerer Verbreitung betreffen (z. B. Safari), bedeuten ein radikales Umdenken beim Marketing. Wer allerdings clever agiert, kann Nutzer mit seinen Inhalten trotzdem noch erreichen – und zwar ganz ohne Third Party-Cookies. Wie? Zum Beispiel durch First Party-Cookies & Contextual Targeting, Login via Single Sign-on oder eigene Marketingkanäle.1. First Party-Cookies und Contextual Targeting
Wer seine Nutzer oder vielmehr Nutzertypen gut kennt, kann auf der eigenen Webseite gezielt passende Inhalte ausspielen: ⇨ Mit First Party-Cookies Während externe Cookies zunehmend blockiert werden, ist die Erhebung von Daten, die direkt von der Webseite gespeichert werden (durch sogenannte First Party-Cookies), auch künftig erlaubt. Doch wie können diese genutzt werden? Mit First Party-Cookies lässt sich u. a. sich herausfinden, wie der Nutzer die Seite verwendet. Das fängt bei trivialen Dingen wie der Sprache an und setzt sich bei Artikeln fort, die beim Online-Shopping in den Warenkorb gelegt werden. Anwendern können so beispielsweise aufgrund ihrer bisherigen Aktivitäten gezielt Produktempfehlungen ausgesprochen werden. Tipps zur Umsetzung: Um Nutzern die “bestmögliche Erfahrung bereitzustellen” oder die “zuverlässige Funktion der Website zu gewährleisten”, melden viele Betreiber beim Einsatz von First Party-Cookies berechtigtes Interesse als Rechtsgrundlage (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO) an. Technisch notwendige Cookies können also – vorausgesetzt es werden alle Vorgaben der DSGVO z.B. auch im Hinblick auf Speicherung und Datenminimierung umgesetzt – auch weiterhin ohne Einwilligung der Webseitenbesucher genutzt werden. Bei technisch nicht zwingend erforderlichen First Party-Cookies wird die rechtliche Beurteilung allerdings schon etwas komplizierter. Um zukünftig – z. B. im Hinblick auf die Umsetzung der neuen ePrivacy Richtlinie – rechtlich komplett auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich das Einholen einer expliziten Nutzer Einwilligung auch für jeglichen Einsatz von First Party-Cookies. Um seine Entscheidung für oder gegen einen Opt-in treffen zu können, muss der Nutzer vorab die Möglichkeit haben sich darüber zu informieren, wie und welche Daten erhoben werden. Um ihn hierzu umfassend zu informieren und anschließend seine Privatsphärepräferenzen DSGVO-konform abzufragen und zu speichern, eignet sich der Einsatz einer Consent Management Platform. Generell gilt: Ob eine explizite Einwilligung zur Nutzung bestimmter First Party-Cookies eingeholt werden muss oder nicht, muss jeweils einzelfallbezogen geprüft werden. ⇨ Mit Contextual Targeting Auch First Party-Cookies kommen an ihre Grenzen, etwa wenn Nutzer sie über den Browser blockieren oder nach einer Session löschen – was laut einer Bitkom-Umfrage in mehr als der Hälfte aller Fälle passiert. Als sinnvolle Ergänzung bietet sich daher sogenanntes Contextual Targeting an. Hierbei wird dem Nutzer basierend auf dem aktuellen Seiteninhalt ähnlicher, interessanter Content oder Werbung angezeigt. Dafür wertet ein Algorithmus im Hintergrund aus, was das Thema der Webseite ist (z.B. Herrenschuhe) und matcht dieses mit einer Display-Anzeige (z.B. für die Herren-Winterkollektion), die dynamisch ausgespielt wird. Contextual Targeting erlebt derzeit einen Aufschwung – und scheint auf den ersten Blick wie eine Rückbesinnung auf die Anfänge des Webs. In der Fachzeitschrift Meedia prognostiziert Alexander Kraft von der renommierten Agentur Jung von Matt Impact „eine gewisse Rückkehr in alte Zeiten der Umfeldplanung“. Aus Tracking-Sicht liegt der Vorteil klar auf der Hand: der Nutzer sieht die Anzeige, wird weiter aber nicht behelligt.Drei Tipps zur Umsetzung:
- Die Semantik-Kenntnis des Analysesystems/Text-Crawlers regelmäßig überprüfen und nachjustieren, um die Auslieferung von “bad ads” (unpassende Werbung im Kontext zum gezeigten Inhalt) zu reduzieren.
- Nutzer-Interaktionen und -Feedback ernst nehmen: Wie gut performen die Contextual Contents?
- Die Klick-Rate von Contextual-Inhalten durch A/B-Testing weiter steigern.
2. Gated Platforms und Single Sign-on
Was haben Facebook, LinkedIn & Co. gemeinsam? Richtig: Ohne Login kein Zugriff. Für Anbieter bringt das Plattform-Prinzip einige Nach- aber vor allem auch viele Vorteile. Klares Plus: Man kann, sofern die ausdrückliche Zustimmung des Nutzers vorliegt, Aktivitäten und Vorlieben entlang seines Kontos sehr genau nachvollziehen und zielgerichtet passende (Werbe-)Inhalte ausspielen. Das alles funktioniert allerdings nur, wenn sich der Webseitenbesucher zunächst registriert bzw. einloggt. Um Nutzern einen möglichst einfachen Zugang zu ermöglichen, bietet sich der Einsatz von sogenannten Single Sign-on-Diensten (abgekürzt SSO) an. Statt einer umständlichen Anmeldung mit Name, E-Mail, Passwort & Co., meldet sich der Anwender mit einem Universal-Login an. Wenige Sekunden später hat er vollen Zugriff auf die Plattform oder den Service. Eine Studie aus 2020 kommt zu dem Ergebnis, dass bereits 28 Prozent der Deutschen Single Sign-on Dienste (SSO) nutzen und weitere sich dafür anmelden möchten.Umsetzungstipp:
Es ist nicht erforderlich die gesamte Plattform von jetzt auf gleich von Unregistrierten (Dritten) abzuschirmen. Vielmehr kann es Sinn ergeben, zunächst besonders gefragte Services ausschließlich registrierten Nutzern zugänglich zu machen. Zudem sollte der Mehrwert durch die Anmeldung für Anwender schnell erkennbar sein.3. Eigenes Marketing stärken: Chatbots, Voice-Services & Newsletter
Um die Kosten der Kundenakquisition (User Acquisition Costs) langfristig zu reduzieren, bietet es sich an, Nutzer an seine Angebote zu binden. Neben Newsletter-Marketing stehen neue Kommunikations-Tools wie Chatbots oder Voice Skills hoch im Kurs. ⇨ Chatbot integrieren Um mit Kunden auf der eigenen Webseite in Dialog zu treten, bieten sich Chatbots an. Die Systeme reagieren auf Fragen von Nutzern und liefern automatisiert passende Antworten. Im Wesentlichen kann zwischen wenig smarten Frage-Antwort- und KI-gestützten-Bots unterschieden werden. Letztere lernen kontinuierlich dazu und können mehr leisten als nur Antworten aus einem vordefinierten Pool auszugeben. Tipp: Häufig setzen Firmen bestehende Chatbot-Lösungen von Drittanbietern ein. Bei der Auswahl des Anbieters sollte darauf geachtet werden, dass das System den Anforderungen der DSGVO entspricht. Zudem ist es unbedingt erforderlich eine ausdrückliches “OKAY!” des Nutzers zur Verarbeitung seiner Daten vor Beginn des Live-Chats einzuholen. ⇨ Voice Skill anbieten “Alexa” oder “Ok Google” gehört bereits für viele Nutzer zum Alltag. Auch in Deutschland werden Sprachassistenten immer beliebter – und stellen eine weitere Möglichkeit für Unternehmen dar, um mit ihren Kunden in Kontakt zu bleiben. Wie eine Statista-Umfrage aus 2020 ergab, ist vor allem Amazons Echo Lautsprecher bei den Deutschen sehr beliebt (78 %). Über sogenannte Alexa Skills können Unternehmen ihre eigenen Dienste auf dem Sprachassistenten bereitstellen, um so langfristig Nutzer an ihre Marke und Services binden. Die Skills sind dabei mit Apps fürs Smartphone vergleichbar, die über einen Skill-Marktplatz aktiviert werden können. Tipp: Für die unkomplizierte Erstellung eines ersten Prototyps können Interessenten z. B. die Skill-Entwicklungsumgebung voiceflow verwenden. ⇨ Newsletter-Marketing starten Der Newsletter hat zwar schon einige Marketing-Jahre auf dem Buckel, trotzdem ist er nach wie vor hoch im Kurs und wird ständig weiterentwickelt. In den vergangenen Jahren hat sich die Automation und Personalisierung durchgesetzt und dem leicht angestaubten Medium frischen Wind verliehen. Das Gute daran: Hat sich der Nutzer einmal für den Newsletter eingetragen, kann er regelmäßig mit Neuigkeiten versorgt werden, ohne erneut um seine initiale Aufmerksamkeit zu buhlen.5 Tipps zur Umsetzung:
- Gezielt Anreize für die Anmeldung schaffen. Achtung: den Opt-in unbedingt im Einklang mit den aktuellen Datenschutzvorgaben bringen. Mehr dazu im Artikel “In 3 Schritten zum DSGVO-konformen Newsletter – so geht’s”.
- Bei der Anbieterwahl darauf achten, dass DSGVO-konforme Mailings angeboten werden.
- Themenrecherche mit Google Trends und Website Analytics durchführen. Wonach wird häufig auf der Webseite gesucht? Was wird oft gelesen?
- Für unterschiedliche Nutzer-Segmente verschiedene Inhalte ausspielen und unterschiedliche Versandzeiten testen.
- In dem Newsletter passende Call to Actions (z.B. Verlinkung auf Website im Fließtext) einsetzen.
Fazit:
Keine Frage, das Online-Marketing befindet sich im Umbruch. Jeder Veränderungsprozess kostet Geld und Nerven, aber die Post-Third-Party-Cookie-Ära birgt langfristig auch enormes Potenzial für positive Veränderungen: Letztlich ist sie ein großer Schritt in die richtige Richtung – vor allem im Hinblick auf Transparenz, Nutzervertrauen und Datenschutz. Und nicht zu vergessen: Alle Marktteilnehmer stehen vor derselben Herausforderung, nämlich gesetzeskonform, also mit expliziter Einwilligung des Nutzers, Daten zu erheben. Wer also jetzt die Übergangsfrist bis Anfang 2022 nutzt, sein Marketing gezielt umzustellen, erreicht auch künftig Nutzer mit passgenauen Inhalten – und verschafft sich so – ganz legal – einen Wettbewerbsvorteil. Wie Sie Ihre eigene Website datenschutzkonform gestalten, haben wir in diesem Blogbeitrag zusammengestellt: “Best practice – So implementieren Sie Ihre CMP DSGVO-konform”Sie haben noch Fragen?
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.
Button DISCLAIMER Die Umsetzung einer datenschutzkonformen Implementierung einer CMP liegt letztlich im Ermessen des jeweiligen Datenschutzbeauftragten bzw. der Rechtsabteilung. Diese Ausführungen stellen somit auch keine Rechtsberatung dar. Sie dienen lediglich dazu, Sie mit Informationen über die aktuelle Rechtslage bei der Umsetzung einer CMP Lösung zu unterstützen. Bei rechtlichen Fragen, sollten Sie sich an einen Fachanwalt wenden.Whitepaper Download gegen Newsletter-Abo – so oder ähnlich lautet der Deal auf vielen Webseiten. Doch ist das überhaupt rechtens? Worauf Sie bei Ihren Marketingaktionen achten sollten, um Stolperfallen beim DSGVO-Kopplungsverbot zu umschiffen, erklären wir hier. Was Sie in diesem Artikel erwartet – auf einen Blick:- Wie Sie die Einwilligung für das Newsletter-Abo eindeutig und unmissverständlich gestalten.
- Warum es so wichtig ist, transparent zu kommunizieren, für was der Nutzer seine Einwilligung erteilt und wie er sie widerrufen kann.
- Wie Sie für eine durchgängig DSGVO-konforme Verarbeitung der Daten sorgen.
Wann muss ich das DSGVO-Kopplungsverbot überhaupt beachten?
Überall im Netz buhlen Anbieter um die Aufmerksamkeit der Nutzer. Egal ob Whitepaper-, eBook-Download oder Teilnahme am Gewinnspiel – Ziel ist es, mehr Newsletter-Abonnenten zu gewinnen. Klar ist auch: Durch ein “Goodie” lässt sich die Conversion Rate bei der Newsletter-Anmeldung deutlich steigern. Da hierbei allerdings nicht jedes Mittel recht ist (Incentives wie z.B. Gutscheine mit unverhältnismäßig hohem Wert sind beispielsweise nicht erlaubt), sollten Sie sich auf jeden Fall zunächst mit dem Kopplungsverbot der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) beschäftigen.Die Basics: Die rechtliche Grundlage für das DSGVO-Kopplungsverbot
Die DSGVO stärkt die Rechte der Nutzer und gibt ihnen mehr Selbstbestimmung über ihre Daten. Generell gilt: Nur wenn ein Nutzer ausdrücklich die Zustimmung zur Verarbeitung seiner Daten erteilt, darf sie der Webseitenbetreiber überhaupt verwenden. Mehr zum Thema erfahren Sie in unserem Artikel “7 Kriterien einer DSGVO-konformen Einwilligung”.Warum geschicktes Newsletter-Marketing so wichtig ist
Das Ziel einer jeden Newsletter-Marketingaktion ist klar: Es sollen möglichst viele, relevante Neuabos für den Newsletter generiert werden. Um die Conversion-Rate zu steigern, wird das Abo z.B. an einen Gratis-Download eines Whitepapers geknüpft. Nicht vergessen werden darf dabei: Das Erstellen eben dieses Whitepapers hat Geld gekostet – und diese Investition soll sich am Ende lohnen. Ein Fallbeispiel: Angenommen, die Erstellung des Whitepaper-PDFs kostet 1.500,- Euro. Gelingt es nun, 1.500 neue Abos für den Newsletter zu gewinnen, zahlt man rechnerisch einen Euro je Neu-Abonnent. Es sollte also nicht dem Zufall überlassen werden, ob Nutzer, die sich für das Whitepaper interessieren, auch den Newsletter abonnieren. Die Lösung: Nur wenn der Nutzer seine Einwilligung zum Abonnement des Newsletters gibt, erhält er den Downloadlink fürs Whitepaper – und idealerweise führen diese Abos dann zu qualifizierten Leads und letztlich zum Verkauf/Vertragsabschluss o.ä.Checkliste: In 3 Schritten zu DSGVO-konformen Newsletter
Vorab sei gesagt: Wer datenschutzkonform Newsletter-Marketing betreiben möchte, sollte seinen Nutzern größtmögliche Transparenz bieten und auf jeden Fall die Einwilligung zur Verarbeitung deren persönlicher Daten einholen. Wer folgende Datenschutz-Regeln beachtet, ist rechtlich auf der sicheren Seite:Schritt 1: Für Eindeutigkeit der Einwilligung sorgen
Dem Nutzer muss klar sein, dass er mit dem Download des Whitepapers automatisch den Newsletter abonniert. ⇨ Wozu er einwilligt muss also eindeutig erkennbar sein. Dies bedeutet: Nur wenn eine datenschutzkonforme Einwilligung eingeholt wurde, kann dem Nutzer der Zweck des Whitepaper-Downloads und die Kopplung des Newsletter-Abos bewusst gemacht werden. Ein Negativ-Beispiel: Sie gehen in einem Restaurant und hinterlassen dort aufgrund der Corona-Nachverfolgung Ihre Daten. Wenige Tage nach dem Besuch erhalten Sie Werbung des besagten Restaurants. Eine Einwilligung zum Erhalt von Werbung haben Sie allerdings nie erteilt. Fühlt sich sehr merkwürdig an, oder? Die Einhaltung der Zweckbindung (Art. 5 DSGVO), liegt hier nach DSGVO auf jeden Fall nicht vor.Wie sorge ich dafür, dass der Whitepaper-Interessent ausdrücklich dem Newsletter-Abo zustimmt?
⇨ Eindeutige Einwilligung: Verwenden Sie ein gesondertes Kontrollfeld, damit der Nutzer explizit seine Einwilligung zum Newsletter-Abo geben kann. Das Kontrollkästchen darf nicht vorab aktiviert sein, sondern muss aktiv manuell angekreuzt werden. Dadurch wird für den Anwender klar ersichtlich für welchen Zweck (hier: Newsletter-Abo) er einwilligt. ⇨ Absicherung der Einwilligung per double opt-in: Weiterhin empfehlen wir die Anmeldung des Newsletters durch ein sogenanntes double opt-in (“doppelte Zustimmung”) abzusichern. Große Mailing-Anbieter bieten diese Option standardmäßig an. Dabei erhält der Nutzer nach der Anmeldung (erstes Opt-in) eine Mail an seine hinterlegte E-Mail-Adresse, in der er die Richtigkeit dieser durch Klick auf einen Link bestätigt (zweites Opt-in). Der Vorteil für Sie als Anbieter: Sie wissen direkt, ob die angegebene Adresse korrekt ist und stellen zudem sicher, dass der Nutzer gegebenenfalls auch im Spam-Ordner nachsieht.Schritt 2: Saubere Verarbeitung der Daten sicherstellen
Hat der Nutzer der Verarbeitung seiner Daten für den Newsletter eindeutig zugestimmt, gilt es diese DSGVO-konform durchzuführen. Im Wesentlichen lässt sich die Verarbeitung in zwei Bereiche aufteilen: Bei Erhebung: ⇨ Datensparsam arbeiten: Folgen Sie dem Prinzip der Datensparsamkeit und erheben Sie nur solche Daten, die zur Durchführung der Marketingmaßnahme unbedingt erforderlich sind. ⇨ Verschlüsselte Übertragung sicherstellen: Die Übertragung der Daten muss in jedem Fall in verschlüsselter Form erfolgen. Nur so lässt sich verhindern, dass Informationen ungefragt in die Hände Dritter gelangen. Webseiten verwenden dafür ein sogenanntes SSL-Zertifikat, welches durch eine URL beginnend mit „https://“ und einem Schloss-Icon in der Adressleiste zu erkennen ist. ⇨ Drittanbieter-Dienste-Nennung nicht vergessen: Um Bot-Anfragen abzuwehren, können Anmelde-Formulare mit Schutzsystemen wie etwa Googles reCAPTCHA abgesichert werden. Sie sollten Ihre Nutzer hierbei allerdings unbedingt über die Verwendung von Drittanbieter-Services in Kenntnis setzen, da diese ebenfalls Daten erheben. Nach der Erhebung: ⇨ Daten sicher speichern: Sind die Daten erhoben, müssen diese an einem sicheren Ort gespeichert und gegen Angriffe von außen geschützt werden (Art. 32 DSGVO). Der Umfang der zu treffenden Maßnahmen hängt dabei von mehreren Faktoren ab (in der Verordnung als „angemessenes Schutzniveau“ bezeichnet). ⇨ Widerruf leicht machen: Um DSGVO-Konformität zu gewährleisten, müssen Nutzer ohne großen Aufwand ihre Zustimmung widerrufen können. Bereits vor dem Abschluss des Newsletter-Abos muss der Anwender auf diese Tatsache hingewiesen werden. Um in einem Newsletter einen unkomplizierten Opt-out zu ermöglichen, sollte in jedem Mailing ein Link eingebettet sein, dessen Betätigung nicht nur zum Stopp bzw. Austragen aus dem Newsletter-Versand, sondern gleichzeitig auch zur vollständigen Löschung der Nutzerdaten führt.Schritt 3: Volle Transparenz schaffen
Der Nutzer hat einen Anspruch darauf zu erfahren, was genau mit seinen erhobenen Daten passiert. ⇨ Datenschutzbestimmungen integrieren: Verlinken Sie beim Opt-in für den Newsletter die Datenschutzbestimmungen. Klären Sie Ihre Nutzer darüber auf, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden, wie sie verarbeitet werden und wie man sich austragen kann. ⇨ Infos über CRM/Mailing-Anbieter offen kommunizieren: Gerade bei größeren Marketingprojekten im B2B und B2C-Bereich wird häufig eine CRM-Lösung verwendet, um die Datensätze der Newsletter-Abonnenten an einem zentralen Ort abzulegen. Der Nutzer muss darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass eine Weitergabe seiner Daten an Dritte erfolgt. Ähnlich verhält es sich bei großen Mailing-Anbieter, die dem Webseitenbetreiber die Verwaltung der Adressen über ihre Plattform anbieten. Über die Auftragsverarbeitung müssen Nutzer in diesem Fall ebenso hingewiesen werden.Ist das Kopplungsverbot damit vom Tisch?
Angenommen ich halte mich an sämtliche Regelungen der DSGVO – dann sollte ich beim Newsletter-Marketing doch eigentlich rechtlich auf der sicheren Seite sein, oder? Die Antwort lautet: Jein. Denn ob damit automatisch das Kopplungsverbot geklärt ist, dafür sind sich die Experten bisher noch nicht einig. Auf der einen Seite sorgt Transparenz zwar dafür, dass der Nutzer eine bewusste Entscheidung treffen kann, er also nicht rein zufällig und ohne Kenntnis den Newsletter automatisch abonniert. Auf einer anderen Seite stellt sich aber auch die Frage, wie man die Mechanismen des Kopplungsverbot auslegt: Sprich aus Nutzer- oder Anbietersicht. Von verschiedener Seite wird diskutiert, wie Webseitenbetreiber verargumentieren können den Download des Whitepapers an das Abo eines Newsletters zu knüpfen. Dabei können Sie sich beispielsweise darauf berufen, dass eine Bereitstellung eines aufwendigen Whitepapers nur deshalb wirtschaftlich tragbar ist, weil er an einen anderen Service (hier: Newsletter) geknüpft ist.Das “berechtigte Interesse” in diesem Fall: Ohne die Verknüpfung an das Newsletter-Abo könnte der Anbieter das Whitepaper überhaupt nicht zum kostenfreien Download bereitstellen.
Entscheidend ist, dass sich der Nutzer über diesen Austausch in jedem Moment klarist, er also bereitwillig mit einer Art “Schutzgebühr” (seiner Einwilligung zum Newsletter-Abo) für den Erhalt des Whitepapers bezahlt.Fazit
Ein gewissenhaftes Setup eines DSGVO-konformen Newsletter-Marketings ist kein Hexenwerk, nimmt aber einige Zeit in Anspruch. Für ein solches Projekt lohnt es sich einen gewissen zeitlichen Vorlauf einzuplanen – und das Thema nicht erst kurzfristig vor Aktionsstart auf die Schnelle anzugehen. DSGVO-konformes Newsletter-Marketing steht und fällt mit der Transparenz – und natürlich der freiwilligen, expliziten Einwilligung der Abonnenten. Das Wichtigste hierbei: Die Einwilligung für den Newsletter eindeutig gestalten, bei der Verarbeitung der Daten den Datenschutz sicherstellen und dem Nutzer transparent kommunizieren. Wer die Regeln des Kopplungsverbots kennt und diese umsetzt, profitiert von einem Zugewinn an neuen Newsletter-Abos – und ist dabei rechtlich auf der sicheren Seite. Jede Minute, die Sie dafür zu Beginn mehr investieren, sparen Sie am Ende ein – potenziellen Stress inklusive. Bleiben Sie auf dem Laufenden – wenn es veränderte Einschätzungen und neue Urteile zum Kopplungsverbot gibt erfahren Sie es zuerst in unserem Knowledge Hub.Sie haben noch keine Consent Management Platform (CMP) im Einsatz um die Einwilligung Ihrer Webseitenbesucher einzuholen?
Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.
Button DISCLAIMER Die Umsetzung einer datenschutzkonformen Implementierung einer CMP liegt letztlich im Ermessen des jeweiligen Datenschutzbeauftragten bzw. der Rechtsabteilung. Diese Ausführungen stellen somit auch keine Rechtsberatung dar. Sie dienen lediglich dazu, Sie mit Informationen über die aktuelle Rechtslage bei der Umsetzung einer CMP Lösung zu unterstützen. Bei rechtlichen Fragen, sollten Sie sich an einen Fachanwalt wenden.Die Version 2 der Usercentrics Consent Management Platform (CMP) bietet eine Vielzahl von Optimierungen und neuen Features, und unser Team arbeitet stets daran, weitere Features hinzuzufügen. Profitieren Sie von noch mehr Funktionalität und Flexibilität, um das Vertrauen der Nutzer zu erhöhen und Ihre wichtigsten KPIs zu optimieren.
Die folgenden häufig gestellten Fragen (FAQ) behandeln die Migration von CMP Version 1 auf CMP Version 2, um Ihrem Unternehmen bei einer reibungslosen Umstellung zur Seite zu stehen. Wenden Sie sich an unser Support-Team oder Ihren Customer Success Manager, falls Sie etwaige Fragen haben sollten, bevor Sie mit der Migration auf CMP Version 2 beginnen.
Allgemeines
Welche zusätzlichen Vorteile hat die CMP Version 2? Warum sollte ich wechseln?
Version 2 der Consent Management Platform umfasst viele Verbesserungen, von denen viele je nach Paket nur in dieser Version verfügbar sind. Dazu gehören unter anderem:
- Stark reduzierte Dateigröße und schnellere Ladezeiten
- Leistungsoptimiertes UI
- WCAG 2.1 AA Web Accessibility Certification
- Cross-Device Consent Sharing
- Advanced Analytics Dashboard und Reporting
- A/B-Testing mit einem Drittanbieter-Tool
- Selbstprogrammierbares UI und CMP-Verhalten mit Browser SDK
Bis wann wird die CMP Version 1 noch unterstützt?
Es wurde noch kein genaues Datum festgelegt, aber die Kunden werden rechtzeitig im Voraus benachrichtigt. Es ist auch wichtig zu beachten, dass neue Features nur in Version 2 hinzugefügt werden.
Benötige ich CMP Version 2, um die CMP mit dem In-App SDK nutzen zu können?
Ja, das In-App-SDK wird im Admin Interface der Version 2 konfiguriert und funktioniert daher nicht in Version 1. Wir empfehlen Version 2 in Kombination mit dem In-App-SDK, um eine nahtlose Nutzererfahrung auf Webseiten und Apps zu gewährleisten (z. B. mit Features wie Cross Device Consent Sharing).
Benötige ich CMP Version 2, um die Nutzereinwilligungen TCF 2.0-konform einholen zu können?
Ja, da TCF 2.0 noch nicht mit Version 1 verfügbar war, ist es nur in Version 2 enthalten. Das ist also die einzige Version, die eine TCF 2.0-konforme Einholung von Nutzereinwilligungen ermöglicht.
Implementierung
Muss die CMP Version 2 innerhalb meines Kontos aktiviert werden?
Ja, CMP Version 2 muss von Usercentrics für jede Settings-ID aktiviert werden. Kontaktieren Sie uns hierzu bitte über das Ticketing-System oder senden Sie eine E-Mail an Ihren Customer Success Manager. Nach der Aktivierung können Sie im Admin Interface zur neuen CMP Version 2 wechseln.
Gibt es eine Anleitung für die Migration bzw. die Implementierung der CMP Version 2?
- Allgemeine Anweisungen: Browserbasierte CMP V2 für Web
- CMP V2: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Konfiguration von Usercentrics CMP V2 zur Unterstützung von TCF 2.0
Wir bieten auch Videoanleitungen für die Migration:
- EN – How to migrate to the Usercentrics CMP version 2
- DE – So funktioniert die Migration auf die Usercentrics CMP Version 2
Um Ihnen einen kurzen Überblick über den Migrationsprozess zu geben (vollständige Details in unseren Videos oder in der verlinkten Dokumentation), finden Sie hier eine praktische Checkliste:
- Erstellen Sie ein Ticket oder wenden Sie sich an Ihren Customer Success Manager, um Ihre CMP Version 2 im Admin Interface zu aktivieren.
- Tauschen Sie das CMP-Skript-Tag aus.
- Passen Sie die Tags in Ihrem Tag Manager an (neues Ereignis + „einmal pro Seite“).
- Prüfen Sie Ihre Implementierung auf benutzerdefinierte HTML (z. B. in der Bannermeldung).
- Passen Sie das Design Ihrer CMP an.
- Passen Sie den Inhalt an (z. B. Bannermeldung).
- Optional können Sie auch Folgendes anpassen:
API - HTML-Einbettungen
- Ereignis-Listener
- Datenschutzlink
- Optional können Sie auch Folgendes anpassen:
Hinweis: Nutzereinwilligungen werden automatisch übertragen, wenn im Skript-Tag dieselbe Settings-ID verwendet wird.
Muss ich bei der Migration auf CMP Version 2 eine neue Implementierung starten?
Um zu CMP Version 2 zu migrieren, ersetzen Sie das aktuelle Usercentrics-Skript durch das neue Skript, das Sie in Ihrem Usercentrics Admin Interface finden.
Wenn Sie Datenverarbeitungsdienste (DPS) mit dem Google Tag Manager integrieren, passen Sie bitte die vorhandenen Variablen und Trigger Ihrer Tags an: Google Tag Manager-Konfiguration für CMP V2.
Wenn Sie folgende Features nutzen, müssen diese ebenfalls geändert werden, da hier Unterschiede zwischen Version 1 und Version 2 bestehen:
- API
- HTML-Einbettungen
- Ereignis-Listener
- Datenschutzlink
Für Datenverarbeitungsdienste (DPS), die Sie direkt in Ihren Quellcode integriert haben, ändert sich nichts. Diese können noch angepasst werden: Direkte Integration der Usercentrics CMP in Ihre Webseite.
Werden bestehende gespeicherte Nutzereinwilligungen aus Version 1 an Version 2 übertragen?
Sofern die Settings-ID unverändert bleibt, können zuvor erhaltene Nutzereinwilligungen an Version 2 übertragen werden. Es gibt ein in Version 2 integriertes Skript, das den lokalen Speicher von Version 1 auf Version 2 anpasst.
Wichtig: Version 2 ist nicht rückwärtskompatibel. Eine Übertragung der Nutzereinwilligungen von Version 2 auf Version 1 ist daher nicht möglich.
Wird es eine API-Schnittstelle in CMP Version 2 geben?
Ja. Die verfügbaren Features finden Sie in unserer Dokumentation: Browser UI API.
Kann Usercentrics einen Partner für die Implementierung von CMP Version 2 empfehlen?
Unsere Partner Comspace GmbH oder TWT Digital Group GmbH stehen Ihnen bei der Implementierung gerne zur Seite.
User Interface und Konfiguration
Wo kann ich Beispiele für für bereits implementierte Browser UIs finden?
Sie finden ein Beispiel direkt auf der Webseite von Usercentrics.
Wie sieht das UI in Version 2 aus?
Vordefiniertes UI des ersten Layers:
Vordefiniertes UI des zweiten Layers:
Welche Anpassungsoptionen gibt es für Version 2?
Die folgenden Anpassungen können in dem vordefinierten UI vorgenommen werden:
- Logo
- Markenfarbe
- Schriftart
- Banner oder Wall
- Kategorien in dem ersten Layer
- Schaltfläche Ablehnen: Ja oder Nein
- Datenschutzeinstellungen: Verschiedene Optionen
- Datenschutz-Trigger: Verschiedene Optionen
Kunden, die das Browser SDK verwenden, können ihr CMP UI vollständig anpassen.
Kann ich die Consent Management Strategie und das UI mit Version 2 vollständig individualisieren?
Ja, mit dem Browser SDK und dem selbstprogrammierbaren UI können Sie alle Aspekte der Appearance und der Benachrichtigung anpassen. Näheres hierzu können Sie unserer Browser-SDK-Dokumentation entnehmen.
Gibt es Best Practices für das benutzerdefinierte UI-Design?
Ja, sie entsprechen den Best Practices, die für die Opt-in-Optimierung empfohlen werden.
Mit wie viel Aufwand ist die Erstellung eines eigenen benutzerdefinierten UIs verbunden?
Das hängt ganz davon ab, was Sie implementieren möchten. Wir würden uns freuen, Sie mit einem unserer Partner in Verbindung zu setzen, um eine erste Kostenschätzung zu erhalten. Sie können sich gerne an unsere Partner Comspace GmbH oder TWT Digital Group GmbH wenden. Unser Support-Team beantwortet gerne Ihre Fragen, kann jedoch bei der Implementierung nicht helfen.
Mein Datenschutzbeauftragter hat erklärt, dass wir Kategorien auf dem ersten Layer anzeigen müssen. Ist das in der CMP Version 2 möglich?
Ja, die entsprechenden Konfigurationsoptionen finden Sie im Admin Interface unter Appearance > Layout > erstes Layer > Kategorien anzeigen.
inweis: Die Anzeige der Kategorien auf dem ersten Layer ist nur für Business- und Enterprise-Pakete möglich.
Kann ich das UI im Admin Interface individualisieren?
Ja, wir bieten umfangreiche Anpassungsfunktionen für die CMP Version 2, auf die über das Admin Interface zugegriffen werden kann (und eine Vorschau angezeigt wird).
Ist Custom CSS in CMP Version 2 verfügbar?
Benutzerdefinierte CSS sind für Business- und Enterprise-Pakete auf Anfrage in Version 2 verfügbar. Beachten Sie jedoch, dass alle CSS-Updates, die vom Kunden vorgenommen werden, nachdem der Usercentrics-Support das Feature für eine bestimmte Settings-ID aktiviert hat, auf eigenes Risiko des Kunden erfolgen. Wir können CSS Troubleshooting nicht unterstützen.
Das Browser UI bietet nicht ausreichend Optionen zur individuellen Gestaltung. Kann Usercentrics uns dabei helfen, unsere eigenen UIs zu entwickeln?
Die Partner von Usercentrics unterstützen Sie gerne bei der individuellen Entwicklung. Sie können diese bei der Comspace GmbH oder TWT Digital Group GmbH kontaktieren.
Kann ich bereits vorhandene benutzerdefinierte Datenverarbeitungsdienste (DPS) direkt von einer V1-Settings-ID zu einer anderen V2-Settings-ID kopieren?
Dies hängt von einer Reihe von Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren Customer Success Manager, um Ihre konkrete Implementierung zu besprechen.
Features
Welche Features sind aktuell in Version 2 verfügbar?
- Cross-Device & Cross Domain Sharing
- Unterstützung für DSGVO, CCPA und TCF 2.0
- UI-Individualisierung
- WCAG 2.1 AA Web Accessibility Certification
- Und viele mehr!
Gibt es eine Vorschau des UIs im Admin Interface wie in Version 1?
Ja, in den Appearance-Einstellungen können Sie das UI individualisieren und dann auf die Schaltfläche “Vorschau” unten links im Bildschirm über der Schaltfläche “Speichern” klicken.
Daraufhin wird eine Vorschau Ihres benutzerdefinierten UIs angezeigt, wie es nach dem Speichern der neuen Einstellungen aussehen wird.
Wie funktioniert das Reporting in Version 2?
Das Reporting ist über das Dashboard oder den CSV-Download verfügbar. Advanced Analytics befindet sich in geschlossener Beta-Version, wird jedoch in Zukunft erweitert, und eine Reihe weiterer Features werden derzeit entwickelt. Erfahren Sie mehr über Analytics & Insights.
Wird es in Version 2 dieselbe Analytics-Grafik wie in Version 1 geben?
Ja, und wir haben die Features in Version 2 für konfigurierbare Analytics mit Filtern erweitert, damit Sie die vollständige Ansicht Ihrer Daten erhalten, wichtige Erkenntnisse gewinnen, Ihren Fortschritt kontinuierlich optimieren und mit Ihren Marketing-KPIs vergleichen können.
Kann ich benutzerdefinierte Datenverarbeitungsdienste (DPS) über unterschiedliche Settings-IDs hinweg teilen?
Ja, Sie können benutzerdefinierte DPS über unterschiedliche Settings-IDs hinweg teilen, wenn Sie das Enterprise-Paket nutzen.
Kann ich Änderungen in Version 2 für verschiedene Settings-IDs per Batch Edit vornehmen?
Dieses Feature befindet sich derzeit in der geschlossenen Beta-Phase für Version 2 und steht Enterprise-Kunden auf Anfrage bei ihrem Customer Success Manager zur Verfügung.
Wenn Sie mehr erfahren möchten, können Sie sich gerne mit einem unserer Experten in Verbindung setzen oder eine Demo-Vorführung vereinbaren.